Fragen zur Unterstützten Beschäftigung und Arbeitslosengeld II

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Hallo
Mein Name ist Tobias
Ich habe einen GdB von 80 und bin 30 Jahe alt. Ich beziehe Arbeitslosengeld II

Ich wurde vom Jobcenter an die Bundesagentur für Arbeit überstellt. Dort wurde mir eine unterstützte Beschäftigung angeboten. Ich werde ab September in eine unterstützte Beschäftigung gehen.

Aller Voraussicht nach beträgt die Arbeitszeit 40 Std. pro Woche.

Soweit so gut. Nur leider sind mir die finanziellen Rahmenbedingungen absolut unklar. Und weder der Maßnahmeträger selbst noch die Reha Abteilung der Bundesagentur für Arbeit konnten mir geeignete Auskünfte geben bzw. die Auskünfte widersprechen sich stark. Das Jobcenter scheint diese Maßnahme gar nicht einordnen zu können in finanzieller Hinsicht.

Der Maßnahmeträger selbst sprach von etwas mehr als 400 € die ich verdienen würde.
Die Reha Abteiluung der Bundesagentur für Arbeit sagte, dass die Teilnehmer berichten würden, sie bekämen 100 €
Das Jobcenter selbst, sagte, dass sie gar nicht wissen, wie eine solche Maßnahme angerechnet wird. Dort haben sich letztlich 3 Mitarbeiter der Leistungsabteilung mit meinem Anliegen befasst.

Ich warte seit über 2 Wochen auf ein Informationsschreiben vom der Agentur für Arbeit, dass mir mitteilen soll, welche Leistungen ich beantragen kann.

Mündlich sprach die Dame von der Rehaabteilung der BfA auch häufig vom "Mehrbedarf" welcher mir zustehen könnte. Unter welchen Bedingungen mir dieser Mehrbedarf aber zusteht und in welcher Höhe konnte sie mir auch nicht sagen.

Mir ist schon klar, dass auch hier mir niemand genau sagen können wird, wieviel mehr Netto ich zum Arbeitslosengeld II erhalte. Aber vielleicht kann mir jemand einen ungefähren Richtwert nennen?

Es ist vielleicht noch wichtig zu erwähnen, dass ich in einer eigenen Wohnung lebe.

Ich würde einfach gerne verstehen wie das Ganze in etwa berechnet wird.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Liebe Grüße
Tobias


Antworten

  • Hallo Tobias,

    mir wurde vor kurzem eine ähnliche Maßnahme ( versehentlich ) angeboten.
    Bei mir wäre der Kostenträger die Rentenversicherung weil Frührentner.
    Diese 40 St. kann und darf ich aber aus gesundheitlichen Gründen nicht,
    so werden jetzt nochmal neue Attests gefordert, weil nach einen älteren Gutachten geprüft wurde.
    Gesundheitlich gesehen: sind diese 8 St. täglich für dich vorstellbar?
    Wenn nein ist es unsinnig diese Maßnahme zu machen.
    Ich persönlich habe mich für eine Maßnahme entschieden die behinderungsbedingt zumindest die Aussicht hat machbar zu sein. Liegt aber an vielen Dingen. Habe aber schon ein Praktikum dort hinter mir.
    Meine Frau hat das früher mal gemacht, was die bei dir vor haben, da war man ganz normal finanziell abgesichert.
    Egal welcher Kostenträger, die finanzielle Absicherung war gewährleistet. Plus Fahrgeld, oder Bahnkarte.
    Wenn du ALG 2 hast, wirst du vermutlich durch die Maßnahme besser gestellt sein.
    Aber bevor ich was falsches sage, warten wir mal ab ob sich noch jemand auskennt.


    Wer genau ist denn der Kostenträger bei dir, die müssen doch alles erklären, auch das finanzielle.

    Alles Gute,

    gruß wessi



  • Hallo Wessi,
    danke für die Antwort. Vielleicht weiß ja wirklich noch jemand mehr.

    Es gibt 2 aktuelle Gutachten zu meiner Arbeitsfähigkeit vor. Das erste ist vom medizinischen Dienst. Das zweite ist vom sozialpsychologischen Dienst.

    Das erste sagt ich sei vollschichtig einsetzbar.Das bedeutet in diesem Zusammenhang ausdrücklich 6 Std. und mehr.

    Das zweite Gutachten vom sozialpsychologischen Dienst schränkte meine Arbeitsfähigkeit dann aber auf 6 Std. ein.

    Ich habe mit dem Maßnahmeträger auch darüber gesprochen. Wir haben einen Kompromiss gefunden. Er meinte, in der theoretischen(also außerbetrieblichen) Phase müsste ich 8 Std. bleiben in der praktischen Phase im Betrieb könnten die Arbeitszeiten dann flexibel angepasst werden.

    Liebe Grüße
    Tobias
  • Hallo nochmal,

    diese beiden Gutachten widersprechen sich jetzt also schon. Kann ja heiter werden.
    ist aber oft so. Wichtig ist ob du dir das vorstellen kannst täglich 8 Stunden, deswegen habe ich gefragt.
    Andere, Ärzte, urteilen nicht immer richtig. Aber probieren kannst du es natürlich, will dir nichts ausreden.
    Aus Erfahrung sehe ich das ganz anders als dein Kostenträger.
    In der Theoretischen Phase ist es nicht so schlimm wenn man mal eine St. früher gehen muss ( nur Beispiel ).
    Auf dem Arbeitsmarkt ( flexibel ) zu sein bedeutet heute aber, springen wann und wie der Arbeitgeber es gerade will.
    Da ist jemand mit Einschränkungen nicht so gefragt, sondern jemand mit vollem Durchhaltevermögen.
    Klar gibt es auch Ausnahmen.Gibt aber auch die Möglichkeit einer Teilzeitarbeit.
    Aber Ziel der Maßnahme ist ja immer eine Eingliederung auf dem ersten Arbeitsmarkt.
    Ich persönlich halte nicht mehr so viel von solchen Maßnahmen, vor allem wenn man keine 8 Stunden und mehr leistungsfähig ist. Ist halt erfahrungsbedingt in dem Bereich.

    Dir wünsche ich aber alles Gute,
    natürlich eine Perspektive dadurch,
    gutes Gelingen.

    Hoffentlich bekomsmt du noch Antworten.

    gruß wessi
  • Hallo nochmal,

    diese beiden Gutachten widersprechen sich jetzt also schon. Kann ja heiter werden.
    ist aber oft so. Wichtig ist ob du dir das vorstellen kannst täglich 8 Stunden, deswegen habe ich gefragt.
    Andere, Ärzte, urteilen nicht immer richtig. Aber probieren kannst du es natürlich, will dir nichts ausreden.
    Aus Erfahrung sehe ich das ganz anders als dein Kostenträger.
    In der Theoretischen Phase ist es nicht so schlimm wenn man mal eine St. früher gehen muss ( nur Beispiel ).
    Auf dem Arbeitsmarkt ( flexibel ) zu sein bedeutet heute aber, springen wann und wie der Arbeitgeber es gerade will.
    Da ist jemand mit Einschränkungen nicht so gefragt, sondern jemand mit vollem Durchhaltevermögen.
    Klar gibt es auch Ausnahmen.Gibt aber auch die Möglichkeit einer Teilzeitarbeit.
    Aber Ziel der Maßnahme ist ja immer eine Eingliederung auf dem ersten Arbeitsmarkt.
    Ich persönlich halte nicht mehr so viel von solchen Maßnahmen, vor allem wenn man keine 8 Stunden und mehr leistungsfähig ist. Ist halt erfahrungsbedingt in dem Bereich.

    Dir wünsche ich aber alles Gute,
    natürlich eine Perspektive dadurch,
    gutes Gelingen.

    Hoffentlich bekomsmt du noch Antworten.

    gruß wessi
  • Hallo,
    ich denke ich habe die Antwort jetzt gefunden, nach einem Gespräch mit der Urlaubsvertretung der Sachbearbeiterin des Integrationsdientes der Bundesagentur für Arbeit.

    Ich fasse das jetzt hier nochmal zusammen, falls nochmal jemand eine Unterstützte Beschäftigung machen möchte und auch Arbeitslosengeld II bezieht.

    1. Die Informationen des Maßnahmeträgrs über das "Ausbildungsgeld "(in meinem Fall von ca. 400 €) ist völlig irrelevant. Dieser Betrag wird zu 100 % auf das Arbeitslosengeld II angerechnet und er muss entsprechend auch beim Jobcenter angegeben werden.

    2. Es können Fahrtkosten beantragt werden bei der Bundesagentur für Arbeit. Da ich eine Wertmarke habe, kann ich natürlich auch keine Fahrtkosten beantragen.

    3. Es besteht Anspruch auf Mehrbedarf nach § 21 Abs. 4 SGB II.
    konkret bedeutet das 35 Prozent des ALG II Regelbedarfs (Regelbedarf inklusive Mehrbedarf wäre Stand Mai 2018: 561.60 €)

    Liebe Grüße
    Tobias

  • Hallo,
    ich bin seit erstem August in der unterstützten Beschäftigung und habe noch nicht alle Bewilligungen finanzieller Art bekommen. Die Informationen zum Geld bei UB+ALGII die ich hier gegeben habe waren aber zum Teil falsch, darum möchte ich das hier korrigieren, falls das mal jemand nachliest, wenn die Person in einer ähnlichen Situation ist.


    Das Ausbildungsgeld, was mir angeboten wurde ist 500 €.
    Das Jobcenter gewährt nun aber einen Freibetrag von 100 €
    Das bedeutet ich habe jetzt schon einmal 100 € mehr als ALGII Gesamtleistung(Regelsatz+ Miete)

    Weiterhin offen ist der Antrag auf Mehrbedarf nach § 21 Abs. 4 SGB II

    35 % von 416 €. Es geht also um 145,60 €

    Ich würde jedem raten in meiner Situation die Dinge so schnell es geht zu beantragen. Ich habe vor knapp 2 Monaten alle Unterlagen abgegeben und ich warte immer noch auf die letzte Antwort vom Jobcenter über die Bewilligung des Mehrbedarfs. Nun lebe ich auch in einer Großstadt und es ist wahrscheinlich auch Urlaubssaison, trotzdem dauert das Verfahren lange. Im Nachinein würde ich heute, sofort nach dem Gespräch mit dem Rehaberater diesen noch im Raum bitten, mir alle Anträge auszuhändigen. Das hat nämlich auch einige Zeit gedauert, bis mir die Unterlagen überhaupt zugeschickt wurden.

    Das Problem ist nämlich, auch wenn man als ALGII Bezieher in einer UB fraglos recht viel Geld bekommt, so ist es doch etwas tricky. Das Jobcenter überweist mir nach der Anrechnung des Ausbildungsgeldes nämlich ca 300 als Restbedarf.(Ohne Mehbedarf, da dieser ja noch nicht bewilligt ist.)
    Das Jobcenter zahlt am Beginn des Monats.

    Der Großteil des Geldes, nämlich das Ausbildungsgeld, wird allerdings erst am Ende des Monats gezahlt. Das bedeutet, dass man knapp 1 Monat lang mit 400 € weniger zurechtkommen muss. Bei mir geht das gerade so. Aber ich denke, es ist wichtig, dass man sich darauf einstellen kann.

    Liebe Grüße
    Tobias






  • Heute nun wurde auch der Mehrbedarf bewilligt und auch das Ausbildungsgeld wurde das erste Mal gezahlt.

    Es ist genau wie gedacht:

    Es gibt Ausbildungsgeld+ Arbeitslosengeld II was das Ausbildungsgeld fast komplett anrechnet. Als Faustformel habt ihr Netto nach Ausbidlungsgeld 100 € mehr als Arbeitslosengeld II
    Zusätzlich gibt es einen Mehrbedarf in Höhe von 35 % der Regelleistung

    Aktuell hat man also 245,60€ Mehr als die Summe aus Regelsatz und KDU.

    Wenn man ins Praktikum geht, also in die eigentliche unterstützte Beschäftigung bekommt man dann noch einen Zuschlag fürs Mittagessen, was ja normalerweise in der Einrichtung der Untersützten Beschäftiung zu sich genommen werden kann. Dies sind in unserem Fall nochmals 3,80 € pro Arbeitstag mehr.




  • Hallo Leute,

    mein Arbeitsberater hat vom Jobcenter ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe gestellt und mir beim Termin den Antrag mitgegeben den ich stellen soll. Jetzt wurde ich zur AFA überstellt und muss den Antrag dahin schicken. Wie ist das stellt dann die Agentur für Arbeit schon den Eingliederungsplan alleine fest oder wird es mit mir besprochen? Hat da jemand Erfahrung?
  • mir wurde vor kurzem eine ähnliche Maßnahme ( versehentlich ) angeboten.
    Bei mir wäre der Kostenträger die Rentenversicherung weil Frührentner.