Ich habe einen Schwerbehindertenausweis G , 80 % , Darf ich auf Behindertenparkplätze ?

Mein Schwerbehindertenausweis ist " G ". 80 %.
Darf ich auf Behindertenparkplätzen parken ?

Antworten

  • Nein das dürfen sie nicht.
    Warum nicht können Sie in dem von mir eingefügten Link nach lesen.

    https://www.myhandicap.de/mobilitaet-behinderung/behindertenfahrzeuge/behindertenparkplatz/

    Mit 80% und Merkzeichen G können Sie eine Parkerleichterung das ist ein Oranger Ausweis beantragen.

    Gruß Rollimann


  • Hinzuzufügen ist daß auch mit dem orangenen Parkausweis nicht auf Behindertenparkplätzen geparkt werden darf!
    Das geht übrigens auch aus dem Link hervor.
    Gruß
    Rudi
  • Hallo Rudi,

    das mit dem orangenen Ausweis wirft bei mir immer wieder Fragen auf.
    Mal lese ich heraus, ich kann bei begrenztem Halteverbot, bei Parkuhr ohne Gebühr,
    zeitlich unbegrenzt. Dann lese ich wieder anderes. Was stimmt nun?
    Parkerleichterung ja, oder nein.

    gruß wessi
  • Ich bin zwar nicht Rudi aber ich erlaube mir mal zu antworten.

    Die orange Parkerleichterung für Behinderte berechtigt innerhalb Deutschlands zu folgenden Ausnahmen:

    Bis zu drei Stunden an Stellen zu parken, wo eingeschränktes Haltverbot angeordnet ist (Parkscheibe!).
    Im Bereich eines Zonenhalteverbots, in dem durch Zusatzzeichen das Parken zugelassen ist, die zugelassene Parkdauer zu überschreiten.
    An Stellen, an denen das Parken durch Zeichen 314 (Parkplatz Anfang) und 315 StVO (Parkplatz Ende) erlaubt ist, jedoch durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus zu parken.
    Eine längere Parkzeit für bestimmte Haltverbotsstrecken zu nutzen. Die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung auf einer Parkscheibe ergeben.
    In Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeiten zu parken.
    Auf Parkplätzen für Bewohner bis zu drei Stunden zu parken. (Parkscheibe!)
    An Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung zu parken.
    In ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen zu parken, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern.
    Wichtige Regelungen dabei:

    Die orange Parkerleichterung gilt bundesweit, nicht aber im Ausland.
    Die Nutzung von ausgewiesenen Schwerbehinderten-Parkplätzen (Rollstuhl-Symbol) ist grundsätzlich nicht statthaft, kann aber je nach Landesrecht genehmigt sein. In Berlin und Brandenburg dürfen Inhaber einer orangen Parkerleichterung diese Parkplätze ebenfalls nutzen.
    Der orange Parkausweis erfüllt nicht die Kriterien, um einen reservierten Parkplatz am Wohnort oder der Arbeitsstelle zu beantragen.
    Es spielt keine Rolle, wer der Fahrer ist – der Parkausweis für Behinderte ist an den Inhaber gebunden, nicht an das Fahrzeug.
    In zumutbarer Entfernung dürfen keine anderweitigen Parkmöglichkeiten bestehen, um die Sonderregelungen in Anspruch zu nehmen (ausgenommen davon natürlich der sog. Schwerbehindertenparkplatz).
    Die maximale Parkdauer beträgt im Regelfall 24 Stunden.
    Die Nutzung des Parkausweises, ohne den Inhaber zu befördern, ist eine missbräuchliche Handlung und kann bei Wiederholungen sogar zur Einziehung des Ausweises führen! Davon abgesehen ist sie schlicht unsozial.
    Die Nutzung des Parkausweises, um den Inhaber abzusetzen oder von einem Ort abzuholen, ist hingegen legitim und entspricht dem Zweck seiner Bestimmung.
    Der Parkausweis für Behinderte muss immer gut sichtbar im Windschutzscheibenbereich ausliegen.

    Gruß Rollimann
  • Hallo Rollimann,

    vielen Dank für die ausführliche Antwort, wobei das beim Arbeitgeber auch wieder Spielraum hat.
    Ich bekam einen Behinderten Parkplatz weil der Betriebsarzt gesagt hat das G reicht aus.

    Ja ich habe mal beim VdK Newsletter es auch so gelesen wie du es beschreibst.
    Wieder in einem anderen Link war beim Orangenen ( gar nichts von Parkerleichterung ) zu lesen.
    hat mich dann irritiert. Bin nicht jemand der auf jedem Vorteil aus war, habe es nie genutzt.
    Aber mittlerweile wäre es wirklich eine Erleichterung wegen der starken gehbehinderung das man
    z.B. zeitlich unbegrenzt bei Parkuhren stehen kann ohne nach 30 min. die Strecke wieder zurück zu müssen,
    neue Kohle einwerfen usw. Oder mal eben beim Halteverbot kurz anhalten, aussteigen können wie auch immer.

    Danke für die Antwort!!

    gruß wessi


  • Moin Wessi
    Dem Arbeitgeber kann den Orangen Parkausweis egal sein.
    Selbst wenn man ein G oder aG hat muss der Arbeitgeber keinen Behindertenparkplatz zur Verfügung stellen.
    Du hast einen guten Arbeiter wenn er dir diesen Parkplatz zur Verfügung stellt.
    Meine Firma hat mir auch extra einen Parkplatz zugeteilt, und ich arbeite in der Schweiz.
    Da gibt es das sonst nicht, auch den Schwerbehindertenausweis ist sehr vielen Schweizer Firmen egal. Es gibt da null Kündigungsschutz oder zusätzliche Urlaubstage in der Schweiz.
    Ich habe den Orangen Parkausweis und er ist eine totale Erleichterung.
    Man kommt so näher an die City ran, weil man im eingeschränkten Halteverbot parken darf.
    Auf einen Anwohner Parkplatz habe ich noch nie geparkt, und werde dieses auch nicht tun.
    Wenn du eine starke Gehbehinderung hast solltest du einen Verschlechterungsantrag stellen.
    Und versuchen aG zu bekommen, ich habe den Antrag auf aG gestellt bis Mitte Mai werde ich wohl Bescheid bekommen. Ich möchte nur den blauen Parkausweis, den Rest nehme ich nicht in Anspruch.
    Den Antrag habe ich aktuelle Atteste von meinen Hausarzt und Neurologen beigelegt, sowie mein Krankenhaus Bericht von 2010, so hat der MDK etwas in der Hand.
    Beide Ärzte habe ich mitgeteilt das ich ein Verschlechterungsantrag gestellt habe.
    Weil das MDK ja gerne noch die Ärzte kontaktiert.
    Es gibt da nähmlich einiges was man beachten muss um das aG zu bekommen.
    Auch wenn sich etwas 2017 geändert hat.

    Gruß Rollimann

  • Hallo Rollimann,

    leider ist mein Arbeitgeber nicht " gut " sondern jenseits davon. Mobbing ist dort an der Tagesordnung.
    Schwerbehinderten wird kein Ohr geschenkt, wenn es um eine Anpassung geht nach der reha usw.
    Das ist das harmlose. Nicht umsonst habe ich 4 Kündigungen hinter mir, u.v.m. was ich jetzt nicht nochmal hier anspreche.
    Hab mich gerade zum Arbeitgeber bei einem anderen Thema geäußert.

    Den Parkplatz habe ich nur " notgedrungen " gekriegt in der Firma weil alles andere verbockt wurde.
    Fehlende Anpassung, wo nicht mal technische Umbauten oder was problematisches dabei gewesen wäre.
    Ging nur um ständig wechselnde Schichten, Attests wurden alle abgeschmettert mit der Aussage da könnte jeder kommen.
    Schwangere oder Damen die aus privaten Gründen Schichten getauscht haben, war alles möglich.
    Bei mir wo es aus gesundheitlicher Sicht notwendig für dauerhafte Arbeitskraft nötig gewesen wäre, ging es plötzlich nicht.
    Das zum Thema, guter Arbeitgeber. Was ich dort erlebt habe, hat die Behörden erstaunt, auch Anwälte.
    Bin kein Einzelfall. Habe mich aber lange gewehrt, um arbeitsfähig zu bleiben.

    Der Parkplatz für mich das hatten die nur am Ende gemacht, weil ich wegen der fehlenden Anpassung immer wieder das
    Integrationsamt rein geschickt hatte.

    So bin leider abgeschweift. Aber auch da ist es halt so das man oft so hingestellt wird, als würde man " Sonderrechte " stellen. Man will doch nur seine Nachteilsausgleiche!!

    Gib mal Bescheid ob aG bei dir genehmigt wird. Mir wurde dazu auch geraten von Sozialberatern, Ärzten.
    War aber noch nicht beim VdK, aG soll ziemlich schwer sein. Meine Gehbehinderung ist das allerdings auch.

    gruß wessi
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