Wer zahlt das Pflegegeld weiter bei Umzug ?

Unser Sohn ( 8 Jahre, Autistische Störung) hat vor 7 Monaten den Pflegegrad 3 erhalten. Wir würden gern mit ihm in eine neue Wohnung ziehen, da wir hier im Dachgeschoss wohnenund wir ihm hier nicht genügend Freiheiten bieten können.Es scheint allerdings der Fall zu sein, das wir in die Nachbarstadt ziehen müssten. Dies ist ein anderer Kreis. Wer zahlt den dann das Pflegegeld weiter? Muss ich erst wieder eine neue Begutachtung beantragen? Vielleicht kann mir da jemand weiter helfen

Antworten

  • Das Pflegegeld kommt von der Pflegeversicherung / Krankenkasse, die sich nur ändert wenn man sie wechselt. Was sich ändern kann ist der Schulträger, und da kann es zu Änderungen kommen. Je nachdem wie der andere Kreis mit solchen Behinderungen umgeht. Integration oder Sonderschule... . Da kann es hilfreich sein das im Vorfeld zu klären... ob man das so möchte.

    😀 Helmut
  • Danke für die schnelle Antwort. Krankenkasse werden wir nicht ändern. Dann bleibt das so dann wohl. Unser Sohn besucht bereits eine Förderschule die er wohl auch nicht wechseln muss. Das einzige Problem wird wohl der schultransfer dorthin. Habe dem Schulamt angeboten ihn zur nächsten Haltestelle an der Stadtgrenze zu bringen. Darauf würden sie sich einlassen. Geklärt werden kann noch nicht welche Stadt weiterhin seine Schulbegleitung zahlt..dort wo wir dann wohnen oder dort wo er die Schule besucht? Wird noch ganz spannend. Nur er wird den Umzug schon schwer verkraften da möchte ich ihm nicht noch einen schulwechsel zumuten
  • Ich kann nur Helmut60 zustimmen! 😃
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