Arbeitsunfall, folgeschäden,

Nach einem Arbeitsunfall2014 habe ich nun starke schmerzen im bei keiner kommte mir weiterhelfen nach einem stationären aufenthalt ineiner klinik wurde mir dort bescheinigt das die schmerzen ein folgeschaden des unfalls sei dies wird aber von der berufsgenossenschaft nicht anerkannt was kann bzw. muss ich jetzt tun. Im vorraus danke für eure hilfe

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  • Begründung war es bestünde keinen zusammenhang mit dem Arbeitsunfall.
    Wurde vor dem Stationären Aufenthalt schon rüchwirkent bis letztes jahr abgelehnt. Nach telefonischer Rücksprache sollte ich nich nach beendigund des Klinikaufenthaltes nochmal melden. Habe keinen wiederspruch bis jetzt gemacht. Win welcher zeitspanne muss ich das machen.
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  • Ja hatte mich gestern bei der BG gemeldet und die Sachbearbeiterin sagte mir es würde bei der Rückwirkenden ablehnung bleiben. Nach Prüfung der Alten Gutachten
  • Du brauscht einen "Rechtsmittelfähigen" Bescheid. Dort wird auch auf die Einspruchfrist hingewiesen.
    Auf diesen Bescheid musst du innerhalb von 4 Wochen Einspruch einlegen. Es reicht der einfache Einspruch. Eine Begründung kann später folgen.
    Wenn du ein "Gutachten" hast, dass die Erkrankung als Unfallfolge bescheinigt, kann sich der Sachbearbeiter der BG nicht so einfach darüber hinweg setzen. Die BG wird ggf. ein eigenes Gutachten erstellen lassen. Wenn dem Einspruch nicht stattgegeben wird, kannst du Rechtsmittel (Klage) einlegen. Die Klage beim Sozialgericht ist kostenfrei. Du musst nur ggf. deine (Anwalts-)kosten tragen. Gewerkschaftsmitglieder bekommen Rechtsbeihilfe ebenso VdK-Mitglieder.
    Die Qualität der Reschtshilfe des VdK und der Gewerkschaft sind bisweilen aber etwas dürftig. Ein ausgbuffter Fach-Anwalt kann da ggf. mehr erreichen.
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