Der Kinderarzt hat für meine Enkeltochter einen Rollator verordnet. Die KK hat abgelehnt.

Das Mädchen ist mehrfach behindert und blind.Die KK begründet die Ablehnung damit, das die Wahl des Leistungserbringers bei der KK liegt und nicht bei der zu betreuenden Person. Ist dies richtig? Die KK möchte einen gebrauchten anweisen, allerdings muss lt. Rehaklinik dieses passend auf das Kind abgestimmt sein.

Antworten

  • Hallo Kathi51
    Es stimmt das die Krankenkasse die Wahl des Leistunerbringers (Sanitätshaus) hat.
    Die Ablehnung ist bestimmt zustande gekommen weil die Krankenkasse einen gebrauchten Rollator zur Verfügung stellen möchte.
    Die Rehaklinik gibt vor das der Rollator auf das Kind abgestimmt sein muss.
    Mein Tipp Widerspruch bei der Krankenkasse einlegen, und die Rehaklinik oder euren Arzt mit hinzuziehen, das sie der Krankenkasse die Notwendigkeit abgestimmten Rollator erläutern.
    Nicht aufgeben und am Ball bleiben.
    Alles gute
  • Sorry wenn ich mich einmische 😺

    Die Krankenkasse hat für jedes Hilfmittel VERTRAGSPARTNER, das können für jedes Hilfsmittel verschiedene sein!
    Ich weiß nicht ob das bei deiner Kasse vorhanden ist, aber bei meiner kann ich sehen welches Sanitätshaus für welches Hilfsmittel zuständig ist. Man kann dort sogar suchen ob ein Sanitätshaus in der jeweiligen Region dafür zur Verfügung steht und sich dann dort beraten lassen.
    Einfach mal bei Google deine KK und Vertragspartner eingeben, die können dir dann bestimmt weiter helfen und dich auch beraten.

    Gruß Leser
  • Ich frage mich, warum man dagegen vorgehen soll. Wenn ich richtig verstanden habe, hat doch die KK einen gebrauchten Rollator bewilligt, der auch den Bedürfnissen des Kindes angepasst werden soll. Was ist da nicht akzeptabel? Man kann es auch rosa anmalen, wenn´s nicht gefällt.
    Es geht doch darum, dem Kind die Bewegung zu ermöglichen und nicht den Eltern des Kindes spezielle Wünsche zu erfüllen.
    Es gibt auch die Möglichkeit, sich selbst einen Rollator zu kaufen und dann die Anpassung bei der Kasse zu beantragen.
    Ich habe damals auch einen Leichtrollator gewollt, hat sich aber dann rausgestellt, dass ich damit nicht zurecht komme, weil ich nicht aufrecht gehen kann; ich habe den zurückgegeben und habe mir einen stableren aus ebay für 20 euro gekauft.
    Ich finde auch vernünftig, dass man für Anpassung gebrauchte Hilfsmitttel verwendet. Gerade Kinder wachsen schnell und Rollator muss bald wieder neu angepasst werden. lg

  • yvonne2 hat geschrieben:
    Ich frage mich, warum man dagegen vorgehen soll. Wenn ich richtig verstanden habe, hat doch die KK einen gebrauchten Rollator bewilligt, der auch den Bedürfnissen des Kindes angepasst werden soll. Was ist da nicht akzeptabel? Man kann es auch rosa anmalen, wenn´s nicht gefällt.
    Es geht doch darum, dem Kind die Bewegung zu ermöglichen und nicht den Eltern des Kindes spezielle Wünsche zu erfüllen.
    Es gibt auch die Möglichkeit, sich selbst einen Rollator zu kaufen und dann die Anpassung bei der Kasse zu beantragen.
    Ich habe damals auch einen Leichtrollator gewollt, hat sich aber dann rausgestellt, dass ich damit nicht zurecht komme, weil ich nicht aufrecht gehen kann; ich habe den zurückgegeben und habe mir einen stableren aus ebay für 20 euro gekauft.
    Ich finde auch vernünftig, dass man für Anpassung gebrauchte Hilfsmitttel verwendet. Gerade Kinder wachsen schnell und Rollator muss bald wieder neu angepasst werden. lg




    Hallo Yvonne 2
    Ja die Krankenkasse bewilligt einen gebrauchten Rollator, die Rehaklinik empfiehlt einen Rollator der auf das Kind abgestimmt ist.
    Deswegen würde ich einen Widerspruch einlegen, gegen einen gebrauchten Rollator.
    Und schauen das man auf den Kind einen angepassten Rollator genehmigt.
    Gruß Rollimann70

  • Hallo Rollimann,
    sorry, da habe ich was übersehen. Trotzdem, das eine schließt nicht das andere aus - so wie ich das verstehe - würde die Krankenkasse einen angepassten Rollator bewilligen, eben einen gebrauchten.
    Vilelleicht wäre vorerst besser in einem Telefonat mit der KK das Mißverständniss zu klären.
    lg
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