Gleichgeschlechtliche Partnerschaft und Hilfe zum Lebensunterhalt

Hallo zusammen,

ich führe seit knapp 2 Jahren eine Beziehung mit meinem Partner (wir leben nicht zusammen in einer Wohnung). Er ist z.Z. arbeitsunfähig und wird es wohl auch immer bleiben und es liegt eine Behinderung von 50% vor, er bekommt Hilfe zum Lebensunterhalt. Wir wollen langfristig heiraten, welche Auswirkungen hätte das auf die finanzielle Situation, bekommt er gar kein Geld mehr oder wird das angerechnet ? Wird es auch angerechnet, wenn er seine Wohnung behält ?

Können die Ämter Regressforderungen stellen, da sie bisher nichts wissen von der Beziehung ?

Wie sieht es mit Krankenkasse und Versicherungen aus, würde das so weiterlaufen wie bisher oder müsste ich auch dafür aufkommen ?

Da wir Deutschland früher oder später verlassen wollen, müsste ich da mit irgendwelchen Regressforderungen seitens der Ämter rechnen ?

Vielen Dank schonmal und liebe Grüsse

Antworten

  • Zu den rechtlichen Fragen kann ich dir/euch als Schweizer keine Auskunft geben . Gesetzlich ist es in der Schweiz einfach möglich, Geselschaftlich ist es so das ein starkes Stadt Land Gefälle herrscht . In Städten wird gleichgeschlechtliche Liebe Toleriert in ländlichen Gegenden werdet ihr eher auf Ablehnung stossen .
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