Anspruch Mehrbedarf Wohnraum

100 % Behinderter mit Merkzeichen aG H und Rollstuhl, sowie kleiner EM Rente mit Grundsicherung sucht dringend rollstuhlgerechten Wohnraum mit seiner Pflegerin. Momentan 1.Stock ohne Aufzug.

Grundsicherungsamt gibt aber nur Regelfall ohne Mehrbedarf als Grundlage zur Suche vor und verweigert vorab eine Einzellfallprüfung.
Wie setzt man durch, außer klagen, dass der Behinderte als 2 Personen gewertet wird, wie in anderen Kommunen üblich und so sein Anspruch auf mehr Wohnraum anerkannt wird, damit dieser sich auch monetär niederschlägt ? Für den Betrag des Regelfalles ist solch eine Wohnung definitiv nicht zu finden.
WBS mit 65+15 =80m² liegt vor, Grundsicherung hält aber am Regelfall 2 Personen 65m² fest und trägt vor, das Gesetz sei hier nicht analog anwendbar.

Antworten

  • 😀
    Wenn deine Pflegerin bei Dir wohnhaft schon angemeldet ist, sollte m.E. das kein Problem sein.
    Bin aber auch gespannt auf die Antworten, wie genau das geregelt ist.
    Ich nehme an, dass dies dann eine gemeinsame Haushaltführung ist, dann ändert sich was bei deinen Bezügen.
    lg

  • Danke und klar ist es eine BG da sie auch seine Lebenspartnerin ist, hat aber mit obiger Frage dennoch nichts zu tun weil es am Ende als 3 Personen Haushalt gewertet werden müsste und eben nicht als 2 Personen Haushalt.
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