Wie wird bei Teilzeitangestellten die Beeinträchtigug im gewöhnlichen Arbeitsbereich berechnet ?

Meiner Frau wurde von der IV eine Arbeitsunfähigkeit erwerbsseitig von 50% attestiert. Im gewöhnlichen Arbeitsbereich (Haushalt) wurden nur 6% geltend gemacht mit dem Vermerk: Im Rahmen der Schadenminderungspflicht ist es Familienangehörigen zumutbar, bei den täglichen Haushaltarbeiten mitzuhelfen. Wir haben ein EFH mit Umschwung.

Antworten

  • Guten Morgen Schnüff

    Schön, dass du unsere Community gefunden hast. Herzlich willkommen.

    Schadenminderungspflicht ist zur Zeit ein Topthema. In Zeiten knapper Finanzen und steigender Sozialversicherungskosten erhoffen sich Politik und Gesellschaft von der Schadenminderungspflicht, namhafte Einsparungen. Wenn du nicht einverstanden bist, kannst du Einsprache erheben. Es wird dir dann wohl nicht erspart bleiben einen Anwalt zu nehmen und eventl. gerichtlich gegen die IV vorzugehen.

    Diverse Gerichtsurteile findest du im Netz.
    Sie dir mal folgendes Gerichtsurteil aus dem Kanton St.Gallen an: https://www.gerichte.sg.ch/home/dienstleistungen/rechtsprechung/aktuelle_entscheide1/Entscheide_2011/iv_-_invalidenversicherung/iv_2009_115.html

    Ich hoffe, das hilft dir ein wenig.
    Liebe Grüsse
    Maria

  • Vielen Dank Maria
    Ja, ich habe im Netz etwas recherchiert und festgestellt, dass diese Auslegung der Schadenminderungspflicht nicht rechtens ist, sie aber beruhend auf ein vor Jahren gefälltes BGE immer wieder zu Streitfällen führt.
    Vielen Dank für Deinen Hinweis
    Schnüff
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