Merkzeichen H
ich habe keinen richtig passenden Eintrag auf meine Frage gefunden, somit möchte ich hier eine neuen Beitrag aufmachen.
Bei mir kommt es jetzt zur dritten Verlängerung der Schwerbehinderung und somit auch zur unbefristeten. Jedoch möchte man nun vorerst prüfen ob mir den nicht das Merkzeichen H entzogen werden könne.
Wie sind eure Erfahrungen? Habe ich mit einem kompletten Querschnitt TH4 und dauerhafter Rollstuhlabhängigkeit ein Anrecht auf dieses Merkzeichen?
Hintergrund ist dass das Sozialamt wohl sparen will und man angeblich mindestens Pflegegrad 4 benötige. Ich möchte mir aber nur sehr ungern diesen Buchstaben nehmen lassen, da dort Finanziell ja auch einiges dran hängt. Außerdem bin ich der Meinung das ich als Rollstuhlfahrer mit enormer Spastik immer "hilflos" bleiben werde.
Danke und Gruss
Beste Antwort
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Hallo Andre,
Wenn Du vollständig gelähmt bist, jedoch Dein tägliches Leben komplett allein bestreiten kannst, ist dieses für Dich ein sehr schöner Umstand und folgedessen wurdest Du sicher auch mit dem Pflegegrad 2 eingestuft. Ob man daraus zumindest auf den Pflegegrad 3 aufstocken kann, müsstest du beantragen. Sei aber vorsichtig mit einer Höherstufung. Nicht selten wurden statt einer Erhöhung des Pflegegrades, dieser letztendlich gekürzt oder Merkzeichen gestrichen.
Wie kommst du trotz kompletter Lähmung allein Zuhause zurecht? Ich denke da bereits an die morgendlichen Grundpflege. Bist du nicht auch auf einen Rollstuhl angewiesen?
Ich habe den Pflegegrad 4 und wohne auch allein Zuhause, mit dem Unterschied, dass ich komplett unselbstständig bin und durch einen Pflegedienst versorgt werde.
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Antworten
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Guten Tag, das Merkzeichen H ist immer von den Einschränkungen im Alltag abhängig. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass wenn man, bei mindestens drei Dingen des täglichen Lebens dauerhaft Hilfe benötigt und auch bei solchen Dingen wie ankleiden, auskleiden und so weiter das Merkzeichen H zustehen könnte. Bei ihrer Querschnittslähmung ist vor allen Dingen auch der Grad der Selbstständigkeit entscheidend.
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Hallo @Steinfisch159,
wie @Weidenoberpfalz geschrieben hat, ist der Grad der Behinderung (GdB) von der Einschätzung abhängig. Ich zum Beispiel habe eine Querschnittslähmung, TH4/5 und habe einen GdB von 100 %. Wieso hast du denn bei einem kompletten Querschnitt von TH4 keinen Pflegegrad 4 oder habe ich das jetzt falsch verstanden? Mit dieser Lehmungshöhe solltest du erfahrungsgemäß sehr hohe Einschränkungen im täglichen Leben haben oder bist du als Inkomplett eingestuft?
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Hallo @domino,
danke für eure Rückmeldung.
Das Thema hat sich geklärt und ich habe mein Merkzeichen H behalten. Das hat damals der VDK geklärt. Deren Anwältin hat wohl einen Brief gesendet und dann war es geklärt.
Einen GdB von 100 habe ich auch, genauso wie die Merkzeichen H, B, G und aG, da ich auch komplett gelähmt bin. Pflegegrad jedoch nur die 2 (ehemals Pflegestufe 1).
Was ich jetzt interessant finde ob ich mit Pfleggrad 2 völlig unterbewertet bin. Ehrlich gesagt unter uns bin ich komplett selbstständig und wohne auch allein. Aber was die wirkliche Situation und eingeschätzte (vom MDK) Situation ist, sind ja immer zwei Seiten.
Hast du Pflegegrad 4?
Gruss Andre
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Hallo domino,
ich glaube ich belasse es bei der aktuellen Situation. Ich möchte keine schlafenden Hunde wecken. In meinen Augen hat der Pflegegrad aber absolut nichts mit den Merkzeichen oder Grad der Schwerbehinderung zu tun. Es sind ja auch zwei völlig unterschiedliche Institutionen: Schwerbehinderung = Land/Kreis/Stadt und Pflegegrad = Krankenkasse/MDK.
Natürlich bin ich auch dauerhaft auf den Rollstuhl angewiesen. Trotzdem kann ich alles selbstständig. Ich wurde dazu in der Reha gut genug ausgebildet und mit der Zeit eignet man sich seine eignen Tricks an.
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