Wieso werden die Leistungen einer Pflegeversicherung steurlich wie ein Einkommen behandelt?

Bei unserer Krankenkasse ist eine Pflegeversicherung als Zusatz angeboten, den wir genommen haben. Nun ist meine Frau im Pflegeheim. Dafür kann ein Teil als "Behinderungsbedingte Kosten" von der Steuer als Abzug geltend gemacht werden. Dieser Betrag wird jedoch um die Leistungen der Pflegeversicherung vermindert, so dass die Leistungen der Pflegeversicherungen de facto gleich wie ein zusätzliches Einkommen zu versteuern sind. Die Prämien kann man steurlich auch nicht abzieghen. Im Endeffekt zieht der Staat einem noch Geld in der Tasche, wenn man Tausende von Franken für ein Pflegeheim aufwänden muss.

Antworten

  • Guten Morgen Margon

    Zuerst herzlich willkommen in unserer Community und vielen Dank für deinen Beitrag.

    Leider ist die Situation in solchen Fällen wirklich unverständlich. Aber es ist gesetzlich genau so geregelt.
    Reichen Ihre privaten Gelder nicht aus, können Hilflosenentschädigungen AHV/IV sowie Ergänzungsleistungen beantragt werden. Doch bevor von dieser Seite her Zahlungen fliessen, wird zuerst das Vermögen geprüft. Das gilt nur für die Ergänzungsleistungen. Hilflosenentschädigung kann unabhängig vom Vermögen beantragt werden.
    Jeder Person, die auf Ergänzungsleistungen angewiesen ist, steht ein sogenannter Vermögensfreibetrag zu. Für Alleinstehende liegt dieser derzeit bei 37'500 Franken, für Ehepaare beträgt er 60'000 Franken. Übersteigt das Vermögen diesen Freibetrag, wird vom übersteigenden Betrag ein Teil als Einnahmen angerechnet. Man spricht vom "Vermögensverzehr".

    Besteht das Vermögen in Form einer Liegenschaft, ist der Besitz des Eigenheims bei pflegebedürftigen Personen bis zu einem Betrag von 300'000 Franken geschützt. Das heisst, dass Ergänzungsleistungen in Anspruch genommen werden können, solange das Wohneigentumsvermögen den Freibetrag von 300'000 Franken nicht übersteigt.

    Liebe Grüsse
    Maria