Muss eine Hochschule einem Studenten mit ADS bei Prüfungen mehr Zeit eiinräumen?
MyHandicap User
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Antworten
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Tach Emil, hier wirst du umfassend informiert:
https://www.studentenwerke.de/de/content/nachteilsausgleiche-bei-pr%C3%BCfungen-und-leistungsnachweisen
Köln Allaf
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Hallo Emil,
wie Du aus dem Link ersehen kannst, ist dieser Nachteilsausgleich für eine AD(H)S eher nicht vorgesehen. Diese Regelung gibt es in englischsprachigen Ländern, also z.B. England und USA in den Schulen. Ob es dort automatisch auch für Hochschulen/Universitäten gilt, weiss ich nicht.
In Deutschland ist diese Regelung nicht üblich - ich musste bei meinem Sohn und seiner ADHS der Luxusklasse sogar die gegenteilige Erfahrung machen. Da man wusste, dass er ADHS hat, hat man viel weniger Nachsicht wie mit anderen mit ihm gehabt.
Im letzten Gymnasium wusste es die Schule nicht und er hat ganz normal ein gutes Abitur gemacht - mag sein etwas mehr Zeit wäre hilfreich gewesen. Was soll s. Also das war jetzt 2017. Ob das deutsche Schulamt auch mal eine Ausnahme macht??? Keine Ahnung.
Insofern denke ich "müssen" als übliche Regel sicher nicht, ob Du trotzdem eine Ausnahmeregelung erwirken könntest ... wenn es Dir wichtig ist, kannst Du es ja versuchen???
Gruss Tündi. .
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Hallo,
bei uns in Deutschland ist die eigentliche Instanz meistens der "Prüfungsausschuss" .
Die das prüfende Kollegium kann Ausnahmen in angemessener Form gewähren. Hierzu sind ärztliche Aussagen (Befundberichte und andere vergleichbare Nachweise) erforderlich.
Bei meiner Meisterprüfung wurde mir auch mehr Zeit eingeräumt.
Gruß
rollispeedy
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Hier ist mal ein informativer Artikel von der neuen zürichen Zeitung:
https://www.nzz.ch/legasthenie__der_kampf_um_den_nachteilsausgleich-1.11095070
Vielleicht kommst Du von Basel - Stadt, da hat man es wohl am leichtesten.
LG Keana
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Bei einer ADS liegt zwar häufig eine Teilleistungsstörung wie Legasthenie/Dyskalkulie vor, aber nicht zwangsläufig. Ausserdem geht es ja hier um eine Zeitverlängerung und bei der Legasthenie geht es um eine Nichtbewertung (keine Benotung) der Rechtschreibung.
In Deutschland wird dieses bereits im Gymnasium, schätze ab der 5./6. Klasse ausgesetzt, weil davon ausgegangen wird, dass dies bis dahin kompensiert werden konnte.
Leider konnte ich den Link für den Artikel nicht öffnen. Deshalb keine Ahnung wie das in der Schweiz ist. Letztlich wird es so sein, wie Rollispeedy schreibt, ob der Arzt eine entsprechende Bescheinigung für eine Beeinträchtigung, die eine Zeitverlängerung benötigt, ausstellen kann. Für einen erwachsenen AD(H)S-Betroffenen halte ich das für sehr schwierig.
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