Hallo zusammen!
Ich wurde neulich zu einem sog. Gesundheitsberatungsgespräch eingeladen zur Chefetage. Thema war: „Wie realistisch schätzen Sie Ihre Arbeitsfähigkeit ein mit der Schwerhörigkeit?“
Jetzt würde mich interessieren, ob so eine Frage überhaupt zulässig ist!
Warum soll sie nicht zulässig sein?
Offenbar gibt es damit ein Problem.
Hippy
Hallo,
ja, der Arbeitgeber hat selbstverständlich das Recht nach der gesundheitlichen Selbsteinschätzung des Arbeitnehmers zu Fragen.
Er hat auch die Möglichkeit, den Mitarbeiter durch den arbeitsmedizinischen Dienst (ASD) untersuchen zu lassen, ob der Mitarbeiter noch geeignet ist für die auszuführenden Arbeiten.
Er ist sogar gesetzlich dazu verpflichtet, den Gesundheitszustand des Mitarbeiters zu erfragen.
Er hat ggf. Präventionsleistungen und ggf Präventionsangebote dem Mitarbeiter anzubieten.
Siehe dazu:
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/84.html
und
https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Praevention/77c403i1p/index.html
Abgesehen davon, wie soll ein Arbeitgeber über Abhilfen sich kümmern oder bemühen, wenn er keine Kenntnisse über gesundheitlichen Einschränkungen hat?
Also, sehe es mal als Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, wenn er Fragt, man darf nicht immer gleich ein beruflichen und persönlichen Nachteil dahinter sehen.
Gruß
rollispeedy