Arbeiten mit Epilepsie?

Hallo Leute,
aus meinem Umfeld höre ich immer wieder und durch meine Internetrecherche,
dass bestimmte Arbeitgeber als Vorzeigeunternehmen seine Arbeitsplätze
mit einer Quote bis 6% mit behinderten Mitarbeitern besetzen muss,
da sie Zuschüsse von der Integrationsamt gezahlt bekommen.
Natürlich gibt es sehr unterschiedliche Personen mit Krankheiten, wo gute Firmen oder Konzerne
mit einem Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung bei der Bewerbung für eine Stelle bevorzugen.
Wie sieht es bei den Epilepsiekranken Bewerbern, die medikamentös
gut eingestellt sind aber einen GbB 100 mit Merkzeichen G und B besitzen?
Über eure Antworten bin ich sehr dankbar.
Mfg

Antworten

  • Hallo,

    theoretisch hat jeder, im Rahmen des Anforderungsprofils an einem Bewerber, die gleichen Chancen auf einen Arbeitsplatzes der auch gefördert werden kann.
    Unabhängig der Behinderung kann ein behinderter Mensch, sofern er psychisch, physisch und mit der geforderten schulische/beruflichen Vorgaben in der Lage ist - sich auf einen Arbeitsplatz bewerben.

    Ob die/der Bewerber/in jedoch letztendlich genommen wird, obliegt den Entscheidungen des Arbeitgebers oder deren betrieblichen Gremien.

    Gruß
    rollispeedy
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