Welche Zusatzversicherungen sind für ein Kind mit Downsyndrom wichtig?

Unsere Tochter kommt in ca. 1 Monat zur Welt. Wir möchten schon vor der Geburt Grund- und Zusatzversicherung abgschliessen. Welche Zusatzversicherungen sind sinnvoll und was macht keinen Sinn da die Leistung bereits von der IV abgedeckt wird. Kennt sich jemand aus?

Antworten

  • Hallo,

    es ist zwar schön, so eine Frage hier im allgemeinen "MyHandycap - Forum" zu stellen, aber ist es da nicht ratsamer auf die eigenen Forumseiten für "Kind mit Downsyndrom" zu gehen.
    Die Menschen die sich da austauschen sind wesentlich mehr im Thema als hier - wo es eher um allgemeine Fragen im Bereich einer Behinderung geht.

    In Deutschland braucht man keine zusätzlichen Versicherungen abzuschließen, da Kinder grundsätzlich Pflichtversichert sind über die Familienversicherung eines Elternteils.
    Ich denke, in der Schweiz ist das ebenso.

    Gruß
    rollispeedy
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  • jenner hat geschrieben:
    rollispeedy hat geschrieben:
    In Deutschland braucht man keine zusätzlichen Versicherungen abzuschließen, da Kinder grundsätzlich Pflichtversichert sind über die Familienversicherung eines Elternteils.

    Dies gilt aber nicht, wenn die Eltern privat versichert sind. Da muss für jedes Familienmitglied eine PKV abgeschlossen werden (z.B. bei Beamten).

    Zum Thread des TE bin ich im Zweifel, ob man generell Versicherungen (egal welcher Art) für noch nicht geboren Menschen abgeschlossen werden können, denn die Versicherungen benötigen doch den Namen, das Geburtsdatum usw.

    Gruß
    jenner


    hallo "jenner" ,

    Ja es ist sinnvoll sich über die Versicherungsart vor Geburt zu informieren.

    Wenn beide Elternteile "gesetzlich versichert sind, ist das Kind automatisch ebenso gesetzlich versichert". Und muss zeitnah, nach der Geburt, beim Versicherer angemeldet werden.

    Sind beide Elternteile privat versichert besteht keine Möglichkeit der gesetzlichen Versicherung.
    Hier besteht, je nach vorzeitlicher Versicherungszeit bei einem Privatversicherer die vorliegen muss, eine gesetzliche Anmeldepflicht zur Pflichtversicherung (wer die Beiträge für das Kind nach her bezahlt, z.B. Beihilfekassen, Sonderversorgungssysteme der Beamten oder anderer Berufsstände usw. steht auf einem anderen Blatt)

    Der private Versicherer erhebt einen eigenen Beitrag für das Kind zur privaten Versicherung und dieser muss erst berechnet werden (siehe dazu AGBs des Versicherers).
    Sind beide Elternteile in getrennten Versicherungssystemen versichert... macht es das ganze ein wenig komplizierter....
    ...und man sollte daher bei den verschiedenen Versicherern sich über Versicherungsmöglichkeiten, Leistungen und den Beiträgen informieren.

    Da es hier um Versicherungsarten (nach gesetzlichen oder privaten Versicherungspflicht) handelt, ist hier wohl ein Unterschied zwischen Deutschland und der Schweiz nicht soooo stark gegeben, da es nicht um staatliche Zuwendungen von Leistungen geht.

    Gruß
    rollispeedy


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  • Hallo,
    ein grosser Unterschied ist, dass es in der Schweiz keine Familienversicherung wie in Deutschland gibt, sondern jedes Familienmitglied wird einzeln versichert. Auch die Beiträge sind unabhängig vom Einkommen - bei sehr niedrigem Einkommen kann Prämienverbilligung beantragt werden.
    Die gesetzlichen (obligatorische) Krankenkasse bietet auch Zusatzversicherung an, sind aber - wie in Deutschland vermutlich die Privatversicherungen sehr heikel bei bereits vorliegenden Erkrankungen. Meinen Sohn haben sie aufgrund seiner ADHS nicht akzeptiert und mich nicht aufgrund einer seit zu diesem Zeitpunkt 7 Jahren abgeschlossener Krebsbehandlung nicht. Wobei genau genommenen dabei auftretende Kosten ohnehin die obligatorische Krankenversicherung übernimmt.
    Deshalb kann ich mir nur private Versicherungen vorstellen, bin aber darin gewiss kein Fachmann und würde wie Rollispeedy rät mich in einem Forum mit ähnlich betroffenen austauschen. Auch was es da an sinnvollen bezahlbaren Möglichkeiten gibt.
    Alles Gute
    Tündi