KK übernimmt heilpr. Therapie nicht

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Hallo zusammen,
vor knapp einem halben Jahr musste ich die Therapie bei einer heilpraktischen Psychotherapeutin abbrechen, weil sich herausstellte das die Krankenkasse (DEBEKA + Beihilfe) nicht zahlt. Der Abbruch hatte fatale Folgen für uns, sind jetzt wieder in engmaschiger psychiatrischer Betreuung und stehen kurz vor der Zwangseinweisung. So weit hätte es nicht kommen müssen. Nun zu der Frage: Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, dass die Finanzierung übernommen wird?
Über Antworten würden wir uns sehr freuen!
MfG

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  • MyHandicap User
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    Hallo,
    da wir weder den Tarif kennen, zu dem du versichert bist, noch den Leistungsumfang ist es nicht möglich eine kompetente Antwort zu geben.
    Bei der Debeka handelt es sich ja wohl um eine PKV u.a. für Beamte. Der Leistungsumfang ist nicht zu vergleichen mit den meisten GKV.
    Den Grund der Ablehnung hast du uns auch nicht genannt.
    Gruß Hippy
  • MyHandicap User
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    Hallo "ichbinviele",
    Jede Kosten-Übernahme für Psychotherapie muss bei der KK vorab beantragt werden, d.h. bevor man mit der Therapie anfängt. Erst, wenn von der KK die Zusage kommt, kann man mit der Therapie anfangen, - wenn man nicht Selbstzahler ist. Beim Antrag müssen die gewünschte Stundenzahl und Kosten angegeben werden und ein Ausbildungsnachweis als Kopie beigelegt werden. Also nicht erst nach einen halben Jahr der Therapie. Das weiss jeder dipl. Psychologe oder heilpr. Psychotherapeut (wenn er kein selbsternannter Heilpraktiker ist). Ich weiss nicht, woher du schreibst, aber Heilpraktiker-Psychotherapeuten sind nur in Deutschland zugelassen und Gesetzeskunde ist das Wichtigste, wass sie "im Schlaf" beherrschen müssen.
    Also, keine gute Wahl der Therapeutin, wenn vorher keine klare Absprache gemacht worden ist...
    Alles Gute!
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  • MyHandicap User
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    yvonne2 hat geschrieben:
    Hallo "ichbinviele",
    Jede Kosten-Übernahme für Psychotherapie muss bei der KK vorab beantragt werden, d.h. bevor man mit der Therapie anfängt. Erst, wenn von der KK die Zusage kommt, kann man mit der Therapie anfangen, - wenn man nicht Selbstzahler ist. Beim Antrag müssen die gewünschte Stundenzahl und Kosten angegeben werden und ein Ausbildungsnachweis als Kopie beigelegt werden. Also nicht erst nach einen halben Jahr der Therapie. Das weiss jeder dipl. Psychologe oder heilpr. Psychotherapeut (wenn er kein selbsternannter Heilpraktiker ist). Ich weiss nicht, woher du schreibst, aber Heilpraktiker-Psychotherapeuten sind nur in Deutschland zugelassen und Gesetzeskunde ist das Wichtigste, wass sie "im Schlaf" beherrschen müssen.
    Also, keine gute Wahl der Therapeutin, wenn vorher keine klare Absprache gemacht worden ist...
    Alles Gute!

    Hallo Yvonne,
    da es sich hier um eine private Krankenkasse handelt geht der Patient erst einmal mit den Kosten in Vorlage und reicht die Rechnung ein.
    Den Therapeuten ist das sogar lieb, können sie doch einen höheren Satz in Rechnung stellen.
    Trotzdem ist es ratsam auch bei einer PKV vorher um Kostenübernahme zu ersuchen, so ist man vor Unannehmlichkeiten sicher.
    Gruß Hippy
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  • MyHandicap User
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    Hippy hat geschrieben:
    Hallo Yvonne,
    da es sich hier um eine private Krankenkasse handelt geht der Patient erst einmal mit den Kosten in Vorlage und reicht die Rechnung ein.
    Den Therapeuten ist das sogar lieb, können sie doch einen höheren Satz in Rechnung stellen.
    Trotzdem ist es ratsam auch bei einer PKV vorher um Kostenübernahme zu ersuchen, so ist man vor Unannehmlichkeiten sicher.
    Gruß Hippy

    Hallo Hippy,
    was heißt das mit den Kosten in Vorlage >> Kostenvoranschlag – das habe ich ja gemeint. Ich habe nichts anderes behauptet.
    Allgemein: Rechnung gibt es einmal im Quartal bzw. nach der Behandlung. Einen Antrag kannst also nur mit einen Kostenvoranschlag einreichen.
    Bei Arztrechnung ist es anders, da braucht man als Kassenpatient keinen Kostenvoranschlag, weil alle Leistungen anerkannt werden. Da schickt man eine Privatrechnung an die KK oder PKV.
    Unter Heilpraktiker gibt es aber solche und solche ;o) manche HPs arbeiten mit nicht anerkannten Methoden; es wird also sehr individuell entschieden (so bei privaten wie bei gesetzlichen KK). Deshalb kann es sein, dass manche Rechnungen ganz erstattet werden, andere nur teilweise… (un)abhängig von der GebüH.

    Psychotherapie:
    Natürlich kann ein/e HP sagen, dass sich der Patient selbst um die Erstattung bemühen soll, aber der Patient kann die Ausbildung des HPs nicht belegen. Und darauf kommt es auch bei der Entscheidung an.
    Ein Psychologe oder Psychotherapeut im Sinne des HPG stellt von sich aus einen vorgedrückten „Antrag des Verischerten auf Psychotherapie“ und macht ein Kreuzchen dort, wo es steht, dass er seitens der kassenärztlichen Vereinigung zur Durchführung einen bestimmten Therapie eine Berechtigung erhalten hat. Und eben ob es sich um eine Kurztherapie handelt…muss auf die Genehmigung warten, weil jede KK kann auch das ablehnen, – sowohl gesetzliche als auch private -, wenn der Patient öfters die Therapie abgebrochen hat u.s.w.
    Wenn er aber als Selbstzahler eine Therapie anfängt, hat man die Möglichkeiten verspielt, einen Therapeuten zu suchen, desen Leistungen von der Kasse übernommen werden.
    Es kann sein, dass sich in letzten Tagen was geändert hat, ich bin ja schon ein altes Mädchen :c)

  • MyHandicap User
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    Sorry Yvonne,
    das habe ich deinem Beitrag dann wohl nicht richtig entnommen.
    Wie naiv und leichtsinnig manche Patienten sein können steht oft hier im Forum geschrieben, die richtige Vorgehensweise wird von dir beschrieben, es gibt aber auch unter Therapeuten Scharlatane die schnelles Geld wittern.
    Gruß Hippy
  • MyHandicap User
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    Kein Problem, Hippy, für meine Posting braucht man manchmal etwas Fantasie. Die Reihenfolge der Wörter stimmt in Deutsch nicht immer… Aber es gibt’s gottseidank nette Leute hier, die mit eigenen Worten das dann richtig stellen. So lerne ich immer wieder dazu.
    … und stimmt´s, es gibt solche und solche ;o)
    Aber auch mündliche Vereinbarungen sind Verträge und sollte die Therapeutin eine Verletzung der Aufklärungspflicht begangen haben, dann sollte sie von „ichbinviele“ gemeldet werden. Den Schadenersatz wegen Pflichtverletzung kann sie dann gleich abrechnen ;o)
    Aber „ichbinviele“ äußert sich nicht dazu. Vielleicht schreibt sie aus der Schweiz und es handelt sich um keine zugelassene Heilpraktikerin… oder aber… ja, der interessanter Nick „ich-bin-viele“ lässt auch meine Gedanken spielen …
    Einen schönen Tag noch!

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