Hallo, ich kann in einer Tischlerei im Büro arbeiten, darf aber nix verdienen, wegen Krankengeld.

Es handelt sich um einen Bekannten, der mich nach meinem Schlaganfall gern erst mal stundenweise im Büro anstellen würde. Das mache ich auch , auch ohne Gehalt, weil ich einfach ein Stück Normalität zurück haben möchte. Ich bekomme z.Z. Krankengeld, da darf ich zusätzlich nichts dazu verdienen. Gibt es ggf einen anderen Weg?

Antworten

  • Hallo,
    der legale Weg ,du bekommst Krankengeld und darfst nicht gegen Geld arbeiten! Ohne Geld mal zum testen sollte möglich sein aber nur im Rahmen sonst glaubt das keiner. Versicherungstechnisch ist das allerdings problematisch wenn etwas passiert.
    Hippy
  • Dann lass dich nicht erwischen!

    Zum einen ist es strafbar, Sozialversicherungsleistungen ohne Berechtigung zu beziehen, da du Krankengeld beziehst und dennoch arbeitest. Unabhängig ob eine Vergütung stattfindet, denn Arbeit ist Arbeit.

    Du hast jederzeit die Möglichkeit eine "Eingliederung ins Erwerbsleben" (Rehabilitationsmaßnahme) zu machen.
    Das ist eine stündliche steigende Eingliederungsmaßnahme durch einen Sozialversicherungsträger.
    Das kann jeder Arzt beantragen bzw. einleiten!!!

    Hierdurch bist du und dein Arbeitgeber auch arbeitsrechtlich sowie versicherungstechnisch abgesichert.
    Nur eine Vergütung im Sinne einer Arbeitsentlohnung darf nicht stattfinden, da du weiterhin im Krankenstand bist und dafür Krankengeld beziehst.
    Das sollte man auch wissen:
    Beschäftigt ein Arbeitgeber eine Person im Krankenstand - macht er sich in vieler Hinsicht strafbar aber auch der Arbeitnehmer!
    Es ist dabei unwesentlich, ob jemand eine Vergütung dabei bekommt oder nicht. Arbeiten ist nun mal Arbeiten und steht somit unter bestimmten gesetzlichen Regelungen die einzuhalten sind
    Hält man sich nicht daran, kann es zu einer Strafanzeige wegen Veruntreuung von Sozialversicherungsleistungen führen.
    Und damit würde ich nicht spaßen!
    Dabei ist es egal, um wie viel "Cent" Sozialversicherungsbeiträge oder Leistungsbezüge man hintergangen hat.
    Weiterhin gefährdest du deinen reguläre Arbeitsstelle, wenn dieses ein anderer Arbeitgeber ist - da dieses ein Kündigungsgrund ist (Fristlose Kündigung, gegen das nicht einmal ein Arbeitsgerichtsverfahren hilf - egal ob eine Schwerbehinderung vorliegt oder nicht. Eine Kündigung kann jederzeit ausgesprochen werden, selbst wenn der Arbeitnehmer im Krankenstand ist)

    Aaaaalso, geh zum Arzt und versuche eine "Stufenweise Eingliederungsmaßnahme ins Berufsleben" mit ihm zu beantragen.
    Selbst wenn es nur mit einer Stunde pro Tag die Eingliederung anfängt. Denk immer daran "Arbeiten ist Arbeiten", das passt nicht zum Krankenschein.
    Wenn das nicht funktioniert, aus was für immer von Gründen... also die Eingliederung, stehen andere weitere Möglichkeiten offen um wieder berufstätig zu werden. Aber zuerst muss diese Maßnahme erfolgen.

    Im schlechtesten Fall aller Fehlschläge von Rehabilitationsmaßnahmen kannst du eine "Rente wegen Erwerbsminderung" beantragen, sollte eine Rente gewährt werden, kannst du bis 450€/Monat (und ggf. max 15Std/Woche) zu einer Rente mindestens hinzu verdienen.

    Gruß
    rollispeedy


  • Hallo Mailalarm,
    nun weisst du auch wie es vom Schreibtisch aus gemacht werden muß.
    Würden es alle so machen wäre Stillstand im Land.
    Versuch macht Kluch und ist keine Eingliederungsmaßnahme die ggf fehl schlägt und weitere Wege verbaut!
    Gruß Hippy
  • Hippy hat geschrieben:
    "....Würden es alle so machen wäre Stillstand im Land.....
    Versuch macht Kluch und ist keine Eingliederungsmaßnahme die ggf fehl schlägt und weitere Wege verbaut!
    ......"


    ???? Hippy, ...kannst du diese Sätze bitte näher erläutern??? Ist das eine Aufforderung zu einer Straftat???
    Es wäre ein unfairer Wettbewerb zu anderen Unternehmern, die sich an die Gesetze halten. Das andere ist, Krankengeld wird aus den Beiträgen zur Sozialversicherung bezahlt, sprich aller die in den Topf einzahlen. Wie man es wendet oder dreht, es ist eine Missbrauch von Sozialleistungen wenn man "Krank geschrieben ist und dennoch arbeiten geht"

    Gruß
    rollispeedy

    PS: Hippy, ich bin kein Schreibtischtäter jemals gewesen.
    Beruflich war ich Energieelektroniker FB Betriebstechnik und habe technische Überwachungen im Sinne der DGUV-Vorschriften - DGUV V3 (ehemals Berufsgenossenschaftsregeln BGV A3 Vorschrift) in einem größeren Unternehmen überwacht. Was hast du gemacht??? Dein Profil und Theadantworten sagt über dein Wissen "null" aus.

    Also, fange nicht wieder an zu lästern! Gib bitte einfach deine ergänzenden Beiträge zu den Threads.
  • Lieber Rollispeedy,
    du mußt mir deinen Lebenslauf nicht aufschreiben.
    Uns unterscheidet einfach daß ich aus dem Leben und meinen gemachten Erfahrungen schreibe und du eben nach Recht und Gesetz!
    Dein Einwurf daß ich zu einer Straftat anstiftet ist lächerlich und lasse ich weiter unkommentiert!
    Ich hoffe bei all dem was du tust und getan hast daß du alle Regeln Buchstabengetreu dem Gesetz gefolgt bist. 😉
    Gruß Hippy
  • Hallo Rollispeedy und Hallo Hippy,

    ich lese seit ein paar Monaten wieder mit!!.

    Warum müsst ihr immer Streiten!!.

    Das muß nicht sein.

    Einen schönes Wochenende, wünsche ich euch Allen

    Gruß Wessi
  • Hallo wessi,
    wir streiten nicht sondern jeder legt seine Ansicht dar, einmal real und einmal nach den Buchstaben des Gesetzes!
    Hippy
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  • Real ist (und ich glaube es kommt nicht nur mir so vor!!!), dass wir zunehmend "gläsern" werden und die Ansicht überhaupt nichts zählt, nur noch das Gesetz. Und hält man sich nicht dran gibt das mega Stress und Ärger und kann eine Menge Geld kosten. Ich wünschte ich hätte einen Bruchteil des exakten Wissens über Gesetze wie Rollispeedy - ich bekomme sie oft erst mit wenn ... es schon passiert ist. Wobei es nichts grossartiges ist ...
    aber wodurch mir dieses "Gläserne" zum Bewusstsein kam, war, dass ich einen Bescheid bekam, in dem ich mich zum Überschreiten der Parkzeit und zum Fehlen einer Umweltplakette äussern sollte. Ersteres mochte zutreffen (hatte so oft dort geparkt), zweites definitiv. Aber mein Auto ist in der Schweiz zugelassen und dort kennt man keine Umweltplakette. Muss sich also jedes ausländische Auto für Deutschland sich eine solche besorgen?!?!? Kann doch nicht sein!
    Aber bei genauem Nachdenken - seit einigen Monaten habe ich zusätzlich einen Wohnsitz in Deutschland (und gleich wie oft man da ist, er muss Hauptwohnsitz genannt werden). Aber wie sehen die das???? Prüfen die das bei jedem ausländischem Auto nach? Wobei die deutsche und schweizer Einwohnerstelle nicht voneinander wissen - die wollten die andere Adresse nicht.
    Ich fühle mich gläsern ... lustig, wenn neben meiner Schweizer Vignette noch der deutsche ASU klebt!
    Ich weiss, mein Beitrag gehört eigentlich nicht zum Thema .... aber ich hatte direkt vor Augen wie der Mann der krank geschrieben arbeitet "erwischt" wird, weil es irgendwie durchsickert und es dann schlimme Konsequenzen haben könnte. Vielleicht auch deshalb, weil hier in der Schweiz Leute, die krank geschrieben sind oder IV bekommen "beobachtet" werden und wenn man das Gefühl hat ... wars das dann. Meinem Gefühl nach schlüpfen Arbeitgeber leichter durch. Aber mit denen habe ich weniger zu tun.
  • Und was hat das mit dem Thema zu tun?
    Nebenbei bemerkt, Autofahrer die ins Ausland fahren haben tausend Möglichkeiten sich zu informieren, z.B. Automobilclub usw.
    Ich wußte z.B. als ich in die Schweiz fuhr daß falsch parken sehr viel höher bestraft wird als in Germany, folglich habe ich es vermieden während ich hier evtl. mal ein Versuch mache.
    Gruß Hippy
  • tündi hat geschrieben:
    a) "..... Aber mein Auto ist in der Schweiz zugelassen und dort kennt man keine Umweltplakette. Muss sich also jedes ausländische Auto für Deutschland sich eine solche besorgen?!?!? Kann doch nicht sein!
    Aber bei genauem Nachdenken - .....
    ......wenn neben meiner Schweizer Vignette noch der deutsche ASU klebt!

    b) Ich weiss, mein Beitrag gehört eigentlich nicht zum Thema .... aber ich hatte direkt vor Augen wie der Mann der krank geschrieben arbeitet "erwischt" wird, weil es irgendwie durchsickert und es dann schlimme Konsequenzen haben könnte. Vielleicht auch deshalb, weil hier in der Schweiz Leute, die krank geschrieben sind oder IV bekommen "beobachtet" werden und wenn man das Gefühl hat ... wars das dann. Meinem Gefühl nach schlüpfen Arbeitgeber leichter durch. Aber mit denen habe ich weniger zu tun.


    Hallo "tündi"

    Zum einem möchte ich sagen, das Forum soll ein Dialog zwischen den Usern fördern, manche Dinge kann man nicht unmittelbar erklären - von daher sind inhaltlich auch "Abschweifungen zum eigentlichen Thread" bestimmt sinnvoll.
    Und ich denke auch, ein Dialog fördert auch die Sichtweise, wie jemand an einem Problem heran geht und sich dadurch dem Problem nähert um es zu lösen.

    Möchte aber noch zu deinen Anmerkungen etwas sagen und habe es mal unterteilt in a & b.
    a) Seit 2008 haben sich die Schweitzer auch den EU Abgasnormen angepasst.
    Die Regulierung wird in der Schweiz unter der "Luftreinhalte-Verordnung LRV" beschrieben.
    Ein Schwank aus der History:
    2007 wurde in der Schweiz die Luftreinhalte-Verordnung beschlossen, die ab dem 1. Januar 2008 in Kraft ist und die Emissionsgrenzwerte für die Schweiz regelt.
    Seit dem 1. Januar 2011 gelten – insbesondere was den Feinstaub anbelangt – verschärfte Vorschriften die ebenso auch für den Kfz-Bereich gelten.

    Nun gibt es jedoch in Deutschland auch Ausnahmeverordnungen, welche Regel hat keine Ausnahmeregel 😆 , Menschen die einen "blauen Parkausweis für Behindertenparkplätze" haben, sind teilweise von der Regulierung nicht betroffen.
    Das Anfahren von Behindertenparkplätzen in gesperrte Umweltzonen ist statthaft wenn es dem Lebenserhalt (Einkaufen, Arztbesuch usw.), öffentliche Ereignissen (z.B. Kulturveranstaltungen) oder dem Eigenheim (Wohnung) dient sofern keine Fahrbereitschaft gestellt wird. Hier sind kommunale Regelungen zu beachten.

    b) ja, das Arbeiten mit dem gelben Schein in der Hose.. 😉
    Wer kennt nicht die Situation, wo man sich zusätzliche Urlaubstage versucht sich anzueignen wegen Tapezieren (Renovierungsarbeiten), aus landwirtschaftlichen Ereignissen heraus (Bestellungen der Felder von neben-erwerbstätigen Landwirten) oder der Saison-Hausschlachterei?
    Jedoch ist das eine solidarische Unfairness zu anderen Beitragszahlern in die Sozialsysteme (Krankenkasse, Rentenversicherung, Arbeitslosengeld, Pflegeversicherung). Beitragszahler sind hier Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitgeber bezahlt dieses aus den Umsatz seines erwirtschafteten Einnahmen. Er muss die Beiträge zahlen für seine Arbeitnehmer ob sie anwesend sind oder im Krankenstand sind, zu mindestens so lange diese im Entgeltfortzahlungzeitraum fehlen (Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall). Dadurch entstehen dem Arbeitgeber für seinen Anteil an den Sozialversicherungskosten erhöhte unkalkulierbare Mehrkosten pro Mitarbeiter. Daher kann man eventuell nachvollziehen, das Arbeitgeber hier ein besonderes Augenmerk legen, das durch nicht erbrachte Arbeitsleistungen und die damit verbundenen fehlenden Einnahmen aus der Produktivität eines Unternehmens dem Arbeitgeber daran gelegen ist - die Fehlzeiten niedrig zu halten.

    In diesen Sinne des offenen Dialoges, ohne diverse Empfindlichkeiten nahe zu treten ... 🥺

    rollispeedy 😉
  • Hallo Rollispeedy,
    ich habe Deine und Hippys Antwort erst jetzt gelesen. Ich legte keinen Wert darauf von letzterem plattgemacht zu werden, aber er hat meine Pointe überhaupt nicht verstanden, also hat er mich nur als etwas blöd und beschränkt hingestellt.
    Danke für die Mühe es so ausführlich zu beschreiben - ich denke es war Dir schon klar, dass ich damit nur Deine Ansicht,bekräftigen wollte, es mit einer Krankschreibung korrekt zu handhaben.
    Gruss Tündi
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