Nach Auskunft eines Taxifahrers soll es Marken für Schwerbehinderte geben, welche zur Bezahlung für
Nach Auskunft eines Taxifahrers soll es Marken für Schwerbehinderte Menschen geben, welche z.Bsp. bei Bezahlung der Taxirechnung, Theaterkarten und Ähnlichem genutzt werden könnten. er fragtew uns bei der Begleichung der Taxirechnung ob wir Marken hätten, und sah bei uns in ungläubige Gesichter. Gibt es soetwas und wo muss man diese beantragen
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Antworten
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Hallo,
Eine Art von Marke kenn ich nur in form einer Wertmarke (diese ist allerdings soweit ich weiß nur für öffentliche Mittel, also Bus, Zug) diese kann man beim Hauptzollamt beantragen. Allerdings gibt es dann auch noch eine andere Variante und zwar die Minderung der KFZ-Steuer (um 50% oder 100% jenach behinderungsgrad), das kann dir allerdings die Hauptzollamtstelle genauer sagen.
Mit freundlichen Grüßen
Akantor
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KlausundMonika hat geschrieben:
Nach Auskunft eines Taxifahrers soll es Marken für Schwerbehinderte Menschen geben, welche z.Bsp. bei Bezahlung der Taxirechnung, Theaterkarten und Ähnlichem genutzt werden könnten. er fragtew uns bei der Begleichung der Taxirechnung ob wir Marken hätten, und sah bei uns in ungläubige Gesichter. Gibt es soetwas und wo muss man diese beantragen
Hallo,
frag mal bei eurer Gemeinde nach, einige machen das, leider nicht alle.
Bei uns gibt es das auch, ebenso ein Kontingent an Freifahrten mit Spezialfahrzeugen für E-Rolli etc., im Jahr.
Gruß Hippy
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Hallo,
solche BF-Tickets sind eine reine kommunale Sozialleistung der Stadt,Gemeinde oder des Kreises.
Mit einer guten und starken Behindertenlobby kann man kommunale Trägerschaften dazu bewegen, den ÖPNV vor Ort für Menschen mit Behinderung mit attraktiven Angeboten zu ergänzen.
Der ÖPNV, wo auch die Taxen zugehören (jedoch nicht MINI-Car und der gleichen), werden statistisch gesehen zur regulären Daseinsvorsorge mitgerechnet.
Über eine gute Behindertenpolitik vor Ort wird die "Teilhabe von Menschen mit Behinderung (SGB IX)" in den verschiedenen Lebensbereichen damit realisiert (z.B. städtische Veranstaltungen, kulturelle Veranstaltungen wie Theaterbesuche, Lebensmitteleinkäufe außerhalb der regulären Busverbindung).
Es kommt darauf an, ob die Gemeinde ein solches "Sozialbudget" im städtischen Haushalt vorsieht und in welchen Umfang es gewährt wird.
Dieses BF-Ticket hat nichts mit der Kostenübernahme von Krankenfahrten durch einen sonstigen Kostenträger zu tun. Es ist eine reine kommunale Sozialleistung.
Gruß
rollispeedy
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Hippy hat geschrieben:KlausundMonika hat geschrieben:
Nach Auskunft eines Taxifahrers soll es Marken für Schwerbehinderte Menschen geben, welche z.Bsp. bei Bezahlung der Taxirechnung, Theaterkarten und Ähnlichem genutzt werden könnten. er fragtew uns bei der Begleichung der Taxirechnung ob wir Marken hätten, und sah bei uns in ungläubige Gesichter. Gibt es soetwas und wo muss man diese beantragen
Hallo,
frag mal bei eurer Gemeinde nach, einige machen das, leider nicht alle.
Bei uns gibt es das auch, ebenso ein Kontingent an Freifahrten mit Spezialfahrzeugen für E-Rolli etc., im Jahr.
Gruß Hippy
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