Hallo, auf ihrer Seite https://www.myhandicap.de/recht-behinderung/schwerbehindertenausweis/merkzeichen/ schreiben Sie: „Bei einer Reihe von Behinderungen wird ohne nähere Prüfung angenommen, dass die Kriterien des Merkzeichens H erfüllt sind. Dazu zählen unter anderem
- Blindheit & hochgradige Sehbehinderung
- Autismus & andere psychosoziale Störungen“
Können Sie mir erläutern woher Sie diese Aussage haben? Wir sind z.Z. in einem Rechtsstreit wo unserer Autistischen Tochter das Merkzeichen „H“ aberkannt werden soll.
Vielen Dank
Hallo,
“H” bedeutet hilflos. Autisten steht es seit Inkrafttreten der neuen Rechtsgrundlage VersMedV im Jahr 2009 bei GdS ab 50 bis zum 18. Geburtstag gemäß VersMedV Anlage zu §2, Teil A, 5 d) bb) zu, danach wird individuell geprüft:
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/k710-versorgundsmed-verordnung.pdf?__blob=publicationFile
Gruß Hippy
OK, danke.