GdB Rentenantrag

Hallo, möglicherweise wird mein GdB (50% )herabgesetzt. Wie lange ist der Behindertenausweis dann noch gültig, wie schnell muss ich dann Rente beantragen, um die Vorteile der GdB zu nutzen?

Antworten

  • Hallo,

    bei dem Vorhaben eine Altersrente nach dem SGB IX zu beantragen, muss eine "Schwerbehinderung" nach dem SGB IX bei der Bewilligung der Rente vorliegen. Man ist erst dann als schwerbehinderter Mensch anerkannt, wenn demnach auch ein Bescheid vorliegt.
    Der Bescheid muss aussagen, das man zum Rentenbeginn auch schwerbehindert ist.
    Es ist beim Rentenantrag der Bescheid beizufügen - die Rentenversicherung fordert beim zuständigen Versorgungsamt, über das Aktenzeichen, weitere Unterlagen (Bestätigung der Schwerbehinderteneigenschaft) an.

    Gruß
    rollispeedy
  • Vielen Dank,
    ja das weiß ich.
    Ich will die Rente noch einreichen können, wenn der GdB nicht bei 50% bleibt. Gleichzeitig will ich die Rente nicht "unnötig" früh einreichen, und dann doch eventuell 50% zugestanden bekommen, dann würde ich nämlich gerne noch eine zeitlang weiterarbeiten. Denn dann komme ich der " Abschlagsfreien rente" ein Stück näher. Ich will aber auch nicht riskieren, dass der GdB herabgesetzt wird und ich dann noch viel länger weiterarbeiten muss.
    Daher müsste ich wissen, wie lange der Behindertenausweis mit den 50% noch gültig ist, wenn der Grad der Behinderung insgesamt zukünftig runtergesetzt wird. Ich habe mal gelesen, dass der dann noch 3 Monate gültig ist. Muss der Ausweis gültig sein bei Beantragung der Rente oder bei Eintritt ins Rentenverhältnis? Ist das verstandlich geschrieben?
  • ...hmm... grübel-grübel...

    Ob und wann man "abschlagsfrei in Rente gehen kann" hängt vom Rentenbeginn im Zusammenhang des Geburtsjahres ab, sowie ob Vertrauensschutzregelungen oder andere gesetzliche Regelungen zu berücksichtigen sind.

    Also, man kann so jetzt nicht direkt auf deine Frage antworten - ohne mehr Hintergrundwissen.
    Aber hier stehen ortsnahe Auskunfts- und Beratungsstellen der DRV als Ansprechpartner zu Verfügung.

    Wie lange jedoch ein "Schwerbehindertenstatus gilt" steht auf dem Ausweis! Bei Schwerbehindertenausweisen wo ein "unbefristet" vermerkt ist, besteht immer die Möglichkeit, das der Schwerbehindertenstatus von "Amtswegen" überprüft werden kann und der Schwerbehindertenstatus per Bescheid aberkannt werden kann.
    Sollte ein "unbefristet" auf dem Schwerbehindertenausweis vermerkt sein, ist man nur nicht mehr verpflichtet einen neuen Antrag zu stellen um seinen Status zu verlängern. (Mehr sagt der Zusatz "unbefristet" nicht aus)
    Eine sogenannte 3 Monate Nachwirkungszeit hat ein rein verwaltungstechnische Relevanz und hat nichts mit der "Gültigkeit des Schwerbehindertenstatus" zu tun.

    Gruß
    rollispeedy
  • Vielen Dank,
    aber ich glaube, Sie haben meine Frage nicht wirklich verstanden. Aber ich werde mich tatsächlich an die BfA wenden! Danke dennoch für Ihr grübeln und Ihre Hilfsbereitschaft!
  • Tochter55 hat geschrieben:
    Hallo, möglicherweise wird mein GdB (50% )herabgesetzt. Wie lange ist der Behindertenausweis dann noch gültig, wie schnell muss ich dann Rente beantragen, um die Vorteile der GdB zu nutzen?


    Wenn per Bescheid der Schwerbehindertenstatus aufgehoben wird, besteht danach keine Möglichkeit nach dem SGB IX eine "Rente nach dem SGB IX" zu beantragen.
    Zum Rentenbeginn muss ein Status der Schwerbehinderung vorliegen.
    Weitere Infos dazu auf der Seite der DRV: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/03_rentenarten_und_leistungen/03_altersrente_schwerbehinderte_menschen.html#doc189690bodyText1

    Die ehemaligen Namen der gesetzlichen Rentenkassen wie BfA (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte), LVA (Landesversicherungsanstalt, Rententräger von Arbeitern) usw. haben seit dem 1.Oktober 2005 den einheitlichen Namen "Deutsche Rentenversicherung". Sie untergliedern sich jedoch weiterhin in die regionalen Landeskassen. Die ehemalige BfA heißt nun DRV Bund. Eine Unterscheidung zwischen Arbeiter und Angestellten wird regulär nicht mehr gemacht.
    Die regionalen Träger übernehmen vor Ort die Auskunft- und Beratungsstellen aller anderen öffentlichen Körperschaften der Rentenversicherer.
    Das mal am Rande gesagt 😉

    Gruß
    rollispeedy
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