Fahrprobe?

Hallo Leute,
ich bin links Oberschenkelamputiert. Muss diese Behinderung in den Führerschein
eingetragen werden? Ich fahre einen Pkw mit Automatikgetriebe ohne irgendwelche
weiteren Umbauten. Bekanntlich braucht man bei diesen Fahrzeugen kein linkes
Bein. Würde ein Eintrag reichen, oder muss ich noch zur Fahrschule und eine
Fahrprobe machen? Vielleicht hat Jemand Erfahrungen gemacht und kann mir weiter-
helfen. Vg. svensson

Antworten

  • Hallo Hippy,
    vielen Dank für deine Nachricht. Ich gehe davon aus, für eine Fahrprobe in meinem Fall gibt es keine gesetzliche Regelung. Die Kfz.sind ohne Umbauten, serienmäßigen Automatik. Es handelt sich um eine Kannbestimmung und liegt im Ermessen der Führerscheinbehörde. Am Ende geht es nur um Geld. Finde ich persönlich nicht in Ordnung.
    Vg. Svensson64
  • Ja leider, Geld regiert die Welt. 🥺
    Schau daß du versicherungsrechtlich auf der sicheren Seite bist (amtl. Gutachten etc.) und gut sollte es sein.
    Viel Erfolg.
    Gruß
    Hippy
  • Hallo,

    eine direkte Verpflichtung zum Eintrag in den Führerschein gibt es nicht.
    Die StVO schreibt hier nur Sinngemäß die gesundheitliche Eignung des KfZ-Führers vor.

    Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
    § 11 Eignung
    http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__11.html

    Dies obliegt zum einen den Führerscheininhabers und Personenkreise die verantwortlich sind für den Kraftfahrzeugverkehr und Straßenwesen (Ordnungsbehörden).
    Im weitesten Sinne ist selbst auch der Hausarzt oder ein Arzt in dessen Behandlung man ist, Meldpflichtig gegenüber der Führerscheinbehörde (ärztliche Meldepflicht bei Fahruntüchtigkeit)

    Behörden und die Polizei kann die Auflage des Nachweises einer Fahrtüchtigkeit verlangen. Ein Führerschein hat Fahreinschränkungen des Führerscheininhabers zu beinhalten (z.B. Automatikgetriebe, Fahrzeug nur mit Hilfseinrichtungen)
    Um jedoch bei Kontrollen auf der sicheren Seite zu sein, sollte man Einschränkungen im Führerschein vermerkt haben. Ansonsten kann ein Ordnungshüter, bei einer Kontrolle, einem den Führerschein entziehen und es ist eine Eignung der örtlichen Führerscheinbehörde einzureichen. Das kann je nach Amt recht Teuer werden (Technische Untersuchung der Fahrtauglichkeit, medizinische Fahrtauglichkeitsüberprüfung)

    Wenn im Vorfeld jedoch alles der Führerscheinstelle eingetragen ist... umgeht man manche Komplikationen.
    Selbst diese Thematik "Führerschein" bei Arztgespräche in Reha-Kliniken sind somit schnell erledigt.
    Die folgende Link ist von Bundesministerium für Verkehr und zeigt auf, was im Führerschein eingetragen werden kann.
    Für behinderte Menschen und gesonderte Einschränkungen zwecks Fahrerlaubnis ist hier das Feld 12 auf der Rückseite des Führerscheines: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/welche-daten-enthaelt-ein-fuehrerschein.html

    Bei versicherungstechnischen Fragen sollten man die AGBs des Versicherungsscheines lesen. Ggf . schreibt eine Versicherung einen "aktuellen gültigen Führerschein" vor.
    Hat man beim Führerscheinerhalt keine gesundheitlichen Einschränkungen gehabt oder sind bestimmte Fahrzeugtypen bereits ausgeschlossen - ist der Führerschein nicht mehr "aktuell" bei einem heutigen Sachstand mit einer Behinderung und entspricht somit eventuell nicht den Versicherungsschutz.zum Führen eines Kfz.


    Gruß
    rollispeedy
  • Die Behinderung muss nicht in den fs eingetragen werden. Wenn du es aber der Behörde meldest, wird dich dich zum Gutachten schicken.
    Bei links beinamputiert reicht normales Automatik. Je nach dem wir gut du mit Prothese zurecht kommst, kann man u.U. auch Schaltwagen fahren.
    Bei einem Eintrag bekommt man viel gestrichen, das man hinterher nur sehr teuer wieder bekommt. Deshalb erst mal abwarten.
  • einbein hat geschrieben:
    Die Behinderung muss nicht in den fs eingetragen werden. Wenn du es aber der Behörde meldest, wird dich dich zum Gutachten schicken.
    Bei links beinamputiert reicht normales Automatik. Je nach dem wir gut du mit Prothese zurecht kommst, kann man u.U. auch Schaltwagen fahren.
    Bei einem Eintrag bekommt man viel gestrichen, das man hinterher nur sehr teuer wieder bekommt. Deshalb erst mal abwarten.


    Hallo user "einbein"

    das ist so nicht ganz richtig was du schreibst.
    Meine Frau hatte einen Schlaganfall und hat linksseitig eine Spastik + sonstige Schlaganfallsymptome und darf nur noch Automatik-Kraftfahrzeuge mit den Bedienelementen rechts angeordnet fahren.
    Der Eintrag bei der Führerscheinstelle war problemlos. Denke es kommt auf den Sachbearbeiter an... in wie weit er die Lebensumstände+gesundheitlichen Einschränkungen und den Führerscheininhaber einschätzen kann.

    Gruß
    rollispeedy
  • Nicht ganz richtig.
    Also auch nicht völlig falsch!
    Hippy
  • Hippy hat geschrieben:
    Nicht ganz richtig.
    Also auch nicht völlig falsch!
    Hippy


    lol... das hast du richtig gedeutet.

    Es kommt auf den Sachbearbeiter in der Führerscheinstelle an.

    Hinter den Zahlen-Codes verbergen sich die verschiedensten "Fahrtüchtigkeitseignungen mit Einschränkungen". Es gibt zum Beispiel nicht nur einen Zahlencode für eine Einschränkung. Es kommt darauf an, wie man die Einschränkung deutet und dazu unter verschiedenen Möglichkeiten von Zahlen-Code einen Code auswählt der nicht eine Fahrprobe erfordert. Selbstverständlich müssen nach bestimmten Kriterien und Umständen weitere Unterlagen zur Fahrtüchtigkeit erbracht werden, die unter anderem Sondereinbauten oder Fahrzeugtyp oder oder bestätigen.

    Es obliegt den Sachbearbeiter, ob er sich die Mühe macht einen angepassten Zahlen-Code heraus zu suchen oder prinzipiell und standardisiert weitere Unterlagen (Nachweis der Fahreigenschaften - Fahrprobe, ärztliches Gutachten etc. zwecks Bestimmung von Sondereinbauten oder sonstigen bauliche Voraussetzungen eines KFZ) einfordert.

    Gruß
    rollispeedy
  • Viel Text für nix.
    Hippy
  • Hippy hat geschrieben:
    Viel Text für nix.
    Hippy


    Manchen lesenden User hier erschließen sich dadurch manche Zusammenhänge - manchen User weniger...
    Aber es ist genauso wie, wenn man am Ende nochmal eine Zusammenfassung von vorher gesagten, nochmals erwähnt.

    Wenn es dich nicht interessiert oder du mit dem Inhalt eines Threads, inkl. der Antworten, nichts anfangen kannst, heißt es nicht, dass es anderen Besucher der WEB-Site von Interesse ist.

    😉 rollispeedy
  • Na klar, Zusammenhänge die schon gepostet wurden im Thread, aber der Herr möchte natürlich auch aus dem Regelbüchern zitieren wollen. Ist schon klar.
    Hippy
Diese Diskussion wurde geschlossen.