meine Schwiegermutter soll nur dann Pflegegeld bekommen (AOK) wenn sie einen Pflegedienst einschalte

meine Schwiegermutter soll nur dann Pflegegeld bekommen (AOK) wenn sie einen Pflegedienst einschaltet, oder ich einen Pflegekurs gemacht habe. Ich fahre mit Ihr zu Ärzten, Augenklinik etc.. Mache ihren Haushalt und koche für sie. Ich habe noch keinen Pflegekurs gemacht, da sie nur nicht viel sieht, ansonsten noch ihre körperliche Pflege machen kann.

Antworten

  • Hallo Seemöwe,
    mir ist nicht bekannt daß Angehörige einen Pflegekurs machen müssen! Freiwillig ja, dazu bietet die AOK auch kostenlose Kurse an. Meine private Pflegeperson mußte keinen Pflegekurs machen (AOK). Welche Begründung gibt die AOK an? Steht das evtl im Gutachten des MDKs?
    Gruß Hippy
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