wie hoch darf die miete für eine person sein der im rollstuhl sitz

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guten abend meine frage steht oben schon bin zu 90 % gehbehindert sitze im rolli und meine frage ist wie teuer ist die miete für eine person bitte antwortet mir schnell

Antworten

  • Hallo,
    es gibt keine Mietpreisbindung, auch nicht für Rollstuhl Fahrer.
    Soll die Miete vom Staat übernommen werden richtet der sich nach dem örtlichen Mietspiegel.
    Hippy
  • heißt das ich egal welche wohnung ich bekomme egal wie teuer die ist so 62 grandartmeter? groß ist?
  • Wer zahlt die Miete?

  • kkann nicht arbeiten gehen bin unfähig krankgerschrieben jobcenter zahlt dann es
  • also wie hoch währe die miete muss es schnell wiessen😀?
  • OK, das Jobcenter zahlt nach Mietspiegel!
    Ob dir Mehrbedarf an Wohnfläche zusteht wird auch erst noch geprüft, normal wären ca 45qm.
    Immer erst die Bewilligung des Jobcenters abwarten bevor ein Mietvertrag abgeschlossen wird, sonst gibt's keine Kohle.
    Gruß Hippy
  • so wie ich das mal gelesen hab darf die wohnung 15 qudratmeter größer sein weil ich behinderten ausweiß hab und ag alles drauf steht da durch soll die größe sein
  • nur noch eine frage wie fange ich am besten an um eine wohnung zu bekommen und wo muss ich es überprüfen lassen die wohnung muss behindertengerecht sein
  • z.B.Amt für Wohnungswesen, betreutes Wohnen usw, Prüfung erfolgt durch Jobcenter und Gutachter.Den Mehrbedarf an qm gibt es nicht automatisch, mit nur Merkzeichen "G" wird das problematisch
  • also muss ich zu jobcenter die es überprüfen oder wie will nicht in ein betreutes wohnen will eine eigene wohnung aus meine family ist mein betreuerin
  • hä will nicht in betreus wohnen aber eigene wohnung . also muss ich zum job center gehen und die helfen mir oder wie mir eine wohnung zu finden die in rollstuhl sind?
  • Du suchst dir in deiner Stadt eine behinderten/rollstuhlgerechte Wohnung mit 60qm. Suchen kannst du z.B. über Internet-Portale wie Ebay-Kleinanzeigen, soziale Netzwerke wie Facebook oder auch - ganz banal - im Wohnungsteil deiner Tageszeitung.

    Du stellst dich beim Vermieter vor und wenn du die Zusage für eine Wohnung hast, gehst du, BEVOR (!!!) du den Mietvertrag unterschreibst, zum Jobcenter und legst das Wohnungsangebot vor und lässt es genehmigen (schriftlich!!!).

    Danach stellst du einen Antrag auf Übernahme der Umzugskosten (sofern du das möchtest) und eventuelle Übernahme einer möglichen Kaution.

    Dann gehst du zu deinem neuen Vermieter, legst ihm die (schriftliche!!) Genehmigung vom Amt vor und unterschreibst deinen Mietvertrag.

    Viel Glück bei der Suche!
  • pasmal hat geschrieben:
    hä will nicht in betreus wohnen aber eigene wohnung . also muss ich zum job center gehen und die helfen mir oder wie mir eine wohnung zu finden die in rollstuhl sind?

    Im betreuten Wohnen hast du deine eigene Wohnung.
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