Kann man Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung gleichzeitig beantragen?

Da meine noch zu beantragende Erwerbsminderungsrente zu niedrig ausfallen wird, werde ich auch Grundsicherung benötigen. Kann ich die GS beantragen, auch wenn die EW-Rente noch nicht beschieden ist? Gewissermaßen gleichzeitig mit dem EW-Rentenantrag, um Wartezeiten ohne finanzielle Mittel zu vermeiden.

Antworten

  • Hallo,
    nein, erst muß die Erwerbsminderungsrente feststehen, danach wird dann die Grundsicherung berechnet.
    Gruß Hippy
  • Hallo, was Hippy gesagt hat ist soweit richtig.

    Die Grundsicherung ist eine "ergänzende Sozialleistung nach dem SGB XII zum Grundeinkommen".
    Deine Rente ist das Grundeinkommen, ohne das diese feststeht, kann eine ergänzende Leistung nicht berechnet werden. Auch für alle weiteren ergänzende Sozialleistungen, muss das Grundeinkommen bekannt sein.

    In der Regel wird zum Rentenbescheid, sofern der Sozialhilfesatz nicht erreicht wird, ein Informationschreiben zum Thema Grundsicherung von der DRV beigefügt.

    Bei der Antragsstellung einer gesetzlichen Rente in einer Auskunft- und Beratungsstelle werden dazu auch bereits Informatinen gegeben, ggf. wird auch ein Antrag bereits ausgefüllt - der zum Leistungsträger weiter geleitet wird.

    Gruß
    rollispeedy
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