Darf man bei 80% GdB schwerbehinderung auf Behinderten Parkplätze parken ?

Vor Einkaufszentren und auch sonst auf Behinderten Parkplätze ?

Antworten

  • NEIN, Dazu ist der blaue Parkausweis nötig!
    Gruß Hippy
  • Ein "Behindertenparkplatz" muss mit dem Verkehrszeichen 314 bzw. 315 + 1044-10 bzw. 1044-11 ausgeschildert sein.
    Ist dies nicht der Fall, ist kein Behindertenparkplatz.
    Im Geltungsbereich der StVO darf man nur mit dem blauen Parkaisweis, den man auf Antrag bei aG bekommt, parken.

    Auf Privatgeländen findet man oft Phantasiezeichen. Diese entsprechen nicht der StVO und entsprechen damit nicht dieser Regelung und können natürlich "interprätiert" werden.
    Der Supermarktinhaber muss eine gewisse Anzahl Behindertenparkpläte ausweisen oder macht das aus Marketing-Gründen. Er hat kein Interesse, Kunden zu verjagen, die auf anderen Parkplätzen nicht parken können.

    Jeder, der einen Behinderten-Parkplatz benutzt, muss sich aber die Frage stellen:
    - Bin ich so behindert, dass ich diesen Parkplatz wirklich benutzen muss?
    - Könnte ich vielleicht doch einen anderen Parkplatz benutzen, um diesen Parkplatz jemandem zu überlassen, der ihn vielleicht noch mehr gebrauchen könnte?
    - Will ich den Parkplatz nur benutzen, weil er mir "zusteht" oder würde ich mich vielleicht nicht doch besser 20 m mehr bewegen?

    Gerade an Einkaufscentern sehe ich das sehr oft und frage mich dann: Wen kennt auf dem Amt, dass er an so einen Ausweis kommt?
  • Hippy hat geschrieben:
    NEIN, Dazu ist der blaue Parkausweis nötig!
    Gruß Hippy
    [/Danke für deine Antwort

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