Was kann ich tun, wenn der Auftrag einen barrierefreien altersgerechten Anbau nicht erfüllt wurde?

Hallo, wir haben ein großes Problem: Meine Mutter hatte vor 2 Jahren einen schweren Schlaganfall, hat seitdem eine schwere Aphasie und Apraxie, sitzt mittlerweile hauptsächlich im Rollstuhl. Um sie zu unterstützen bauen wir für meine Eltern einen. barrierefreien, altersgerechten Anbau der neben unserem Haus gerrade erstellt wird. Jetzt hat sich herausgestellt, das der Architekt die Ein- und Ausgänge nicht barrierefrei erbaut hat und Türschwellen bleiben. Das hat sich jetzt erst gezeigt, wo der Estrichboden gegossen wurde.Meine Eltern haben ihr Haus aber verkauft und müssen am 1. November ausgezogen sein. Es bleibt uns nicht viel Zeit diesen großen Fehler beheben zu lassen. Das weiß der Architekt genau. Schon in der Außenanlage müssen wir uns wegen Planungsfehler im Gartenzugang mit einer Hubrampe behelfen. Was können wir jetzt noch tun? Eingangstüren und Terassentüren wieder heraus zu reißen ist nicht möglich, da der Umzug ja bald bevor steht und es schon sechs Wochen dauert, neue Türen geliefert zu bekommen. Wir sind völlig verzweifelt und der Architekt stellt sich stur. Er will uns nun eine fahrbare Rampe einbauen. Wir wollten all diesen Behelfsmitteln aus dem Wege gehen-meine Mutter wieder mehr selbstständig werden lassen. Der Auftrag war eindeutig barrierefrei und altersgerecht ausgeschrieben. Nun haben wir 200.000 € ausgegeben und der Anbau erfüllt nicht wirklich seinen Zweck. Was können wir tun? Hat jemand einen Rat? Wir sind völlig verzweifelt....wir wären dankbar um jede kompetente Antwort..

Antworten

  • Hallo,
    ich denke da kann nur ein Anwalt helfen!
    Es kommt auf den genauen Wortlaut des Auftrags an und den Bauplan den ihr eigentlich abgesegnet haben müsstet.
    Gruß Hippy
  • Danke Hippy für Deine Antwort..

    wir haben heute mit unserer Rechtschutzversicherung gesprochen, diese übernimmt das nicht.
    Wir hätten wohl eine extra Bauherrenversicherung abschließen müssen.
    Somit können wir wohl leider nicht viel ausrichten, denn wer weiß, was nachher für Anwalts- und Gerichtskosten
    auf uns zukommen..Den Stress können meine Eltern sich nicht auch noch antun 🙁


  • Hallo,

    wenn ihr einen reguläre Rechtsschutzversicherung habt, dann habt ihr jedoch einen Beratungstermin frei. Siehe dazu AGBs der Rechtsschutzversicherung.

    Aber wenn ihr im Vertrag eindeutig die Barrierefreiheit (DIN 18040 - 2) als Bestandteil der Vereinbarung zwischen Architekt und Bauherrenschaft verankert habt... ist es bereits ein großer Vorteil.
    Jedoch werdet ihr nicht um weitere Umbaumaßnahmen herum kommen.
    Wie auch immer die Sache ausgehen wird. 🥺

    Zahlungsverpflichtung solltet ihr nicht komplett gegenüber dem Architekten eingehen, ansonsten wird er sich nicht weiter um eine korrekte Auftragslösung bemühen.
    Eigentlich müsst ihr auch eine Rechtsberatung in Sachen Vertragsrecht Fachgebiet Baurecht haben und nicht wegen Baupfusch oder der gleichen (klingt zwar im ersten Moment komisch - ist aber so) - da ggf. ein Vertrag nicht korrekt umgesetzt wurde. Und das ist durch eine Rechtsschutzversicherung regulär abgedeckt.

    Gruß
    rollispeedy
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