DRv gibt keinen Entscheid vüber LTA Maßnaahme raus, Schwerbehindert Grad 70 Merkzeichen G

Kurz ich bekam eine integrative Maßnahme, die nicht mal zu mir passte. Aber der Reha Helfer machte genau b nur disen Vorschlag.In Fi Olge j kam es schon nach 6 Wochen zu einem Vorfall der mir 14-16 Stunden Krankenhausaufenthalt einbrachte. Ich habe Multiple Sklerose, damit vernbunden ist eine Temperaturanpssungsstörrtung. Trotz vorhanderner mobil Klimaanlage und 2 ärtzlichen Attesten die eine Handlungsaufforderung zum Einschalten dieser mobilen Klimaanlagen enthielt ,wurde mal nichts getan. Weder von der Reha Helferin, die für die ordnungsgemäße Ablauf der Reha Maßnahme zuständig war noch von der Kursleitung. In Folge landete ich per RTW im Krankenhaus und durfte eine schmerzhafte Prozedur über mich ergehen lassen. Es folgten 3 weitere "Ergholungstage", da ich wie der Artztbericht nun aussagte "im leicht verbesserten neurolo gischen Zusatand" nach Hause entlassen wurde. dort brauchte ich, noch nahezu "bewegungsunfähig" Unterstützung.
In Folge kam es zu "Mobbing durch die Kursleitung (Attest), Noch gewilt diese 6 Monatsmaßnahme zu Ende zu bringen, war es dann so, dass eine Anwältin den Maßnaghmeträger aufforderte dieses Verhalten zu unterlassen- was auchn ironisch gesehen geschah.
Man kündigte mir fristlos....! Ohne Zustimmung der DRV , da hier ein Individualvertrag zwischen dem Maßnahmne Erbringer und mir bestand.Nun habe ich zwei Kündigungsgründev einmal das Vertrauensverhältnis sei nachhaltig zerstöört , der DRV teilte man mit die Kündigzung wäre aufgrund meiner Fehltage entstanden?"!
Weiter, ich legte Kündigungschutzklage ein und auch die Weiterzahlung des Überganbgsgeldes.
Diese Kündigzunmgschutzklage ist trotzdem sich das im letzten Jahr abspielte noch nicht entschieden.
Fest steht aber, es geht nicht mehr um die Wiederaufnahme dieser Maßnahme, denn das wurde im Gütetermin vom Maßnahmeträger vor dem AG abgelehnt abgelehnt und in Folge auch von mir.
Also beantragte ich im März dieses Jahres eine ganz andere Maßnahme, zunächst durfte ichn dafür 3 Vorschläge einreichen, diese Maßnahme selbst begründen., Nur von der DRV kam kein Bescheid. Mein Antrag auf teilweise Erwerbsmninderung wurde oh Wunder zum Antrag auf volle Erwerbsunfähigke ein Wiederuf wäre nie eingeganen.. Statt Bescheid also auf Geheiß der DRV zum Gutachter. All das war dann positiv. Die DRV versprach mir eine raschen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung. Überflüssig zu erwähnen, dass, das Gutachten der DRV angeblichg noch nicht vorlag, Das genau stimmte nicht denn der Gutachter konnte mir das genaue Datum des Versands mitteilen, Sehr verspätet und nach einenm Anruf bein Chef der Reha Abteilung kam es dann doch, überflüssig zu erwähnen dass nun vor kurzem mein Wiederuf auf teilweise Erwerbsminderung nun doch ENDLICH. der DRV zugegangen ist. . Wer nun denkt, es läge ein Bescheid vor irrt, denn man kann seitens der DrV keine Entscheidung treffen, da ich ja dann 2 Parallel laufende Anträge auf eine LTA Maßnahme h ben würde. Was nun ebenfalls nicht stimmt, das war der DRV aber schon bei erneuter Antragstelluzng längst bekannt, das es nicht zur Wiederaufnahme der 1, genannten Maßnahme kommen wird.. Fakt ist JEDER befürwortet meine Teilnahm an dieser Maßnahme, aber trotzdem kann man nichts entscheiden, es sei denn ich würde die Klage über Weiterzahlung des Übergangsgeldes zurückziehen. Diese Verfahren ruht von mneiner Seite längst und ich erhielt das Übergangsgeld gekürzt auch nur bis zum regulären Ende der Maßnahme, präzise bis zum 31.01.2017.Das Sozialgericht ist mit der Entscheidung über diese er neute Antragstellung nicht beauftraght. Auch mein Anwalt besitzt diesbezüglich keine Vollmacht, da er keine Kapazitäten mehr frei hatte. Das ist der DRV seit Monaten bekannt, Trotzdem schickt die DRV ständig Unterlagen diesbezügllich an meinen Anwalt , und das Sozialgericht rügt mich weil ich letztlich hierzu selber mit der DRV kommuniziert habe und in Folge auch dem Sozialgericht einen Schriftsatz zugesandt habe. Ungehindert dessen ist es nun so : die DRV gibt diese interne Komunnikation bezüglich des erneuten LTA Maßnahme an das Sozialgericht weiter, aber unvollständig und nach ihrem Gutdünken. Diese nimmt das Sozialgertichgt an, ich werde gerügt. Was Tun????Ist die DRV ein Kindergarten , alles was Sie tun ist sich beim Sozialgerichtn zu beschwereen wie BÖSE ich doch bin.
BIN ICH NICHT ABER TOTAL VERZWEIFELT: iconcry.gif banghead.gif
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