GdB60
Verkehrsmittel Begleitung möglich?
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Hallo Tristan und isolde,
wie aus den Bruchstücken zu erahnen ist, möchtest Du eine Begleitperson in öffentlichen Verkehrsmitteln mitnehmen.
Hierzu schreibt das ZBFS:
Sofern die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson durch den Eintrag des Merkzeichens "B" im Ausweis nachgewiesen ist, wird auch die Begleitperson des schwerbehinderten Menschen unentgeltlich befördert.
Ich hoffe Deine Frage damit gelöst zu haben.
Viele Grüße Jumbo123
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