Wie hoch darf das unantastbare Vermögen eines geistig behinderten Menschen sein?
Mein geistig und körperlich behinderter Bruder wird in absehbarer Zeit in ein betreutes Wohnheim der Lebenshilfe umziehen müssen. Wahrscheinlich wird er zuvor als Miterbe etwas erben (Immobilie, Grundstück, Geldvermögen). Wie hoch darf sein Vermögen sein, so, dass die Kosten der Unterbrinung vom LWV übernommen werden? 30000 oder nur 5000 Euro? Werden Immobilie und Grunstück voll angerechnet? Wenn ja, wie werden sie bewertet? Verbindlichen Dank für Ihre Informationen.
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Antworten
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Hallo,
wenn ich die Broschüre richtig verstehe ist das Schonvermögen seit 01.04.2017 25000€.
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/bthg-leichte-sprache.pdf?__blob=publicationFile&v=1
http://www.bmas.de/DE/Themen/Teilhabe-Inklusion/teilhabe-inklusion.html
Gruß Hippy
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