Wie hoch darf das unantastbare Vermögen eines geistig behinderten Menschen sein?
Mein geistig und körperlich behinderter Bruder wird in absehbarer Zeit in ein betreutes Wohnheim der Lebenshilfe umziehen müssen. Wahrscheinlich wird er zuvor als Miterbe etwas erben (Immobilie, Grundstück, Geldvermögen). Wie hoch darf sein Vermögen sein, so, dass die Kosten der Unterbrinung vom LWV übernommen werden? 30000 oder nur 5000 Euro? Werden Immobilie und Grunstück voll angerechnet? Wenn ja, wie werden sie bewertet? Verbindlichen Dank für Ihre Informationen.
0
Antworten
-
Hallo,
wenn ich die Broschüre richtig verstehe ist das Schonvermögen seit 01.04.2017 25000€.
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/bthg-leichte-sprache.pdf?__blob=publicationFile&v=1
http://www.bmas.de/DE/Themen/Teilhabe-Inklusion/teilhabe-inklusion.html
Gruß Hippy
0
Diese Diskussion wurde geschlossen.
Kategorien
- Alle Kategorien
- 6.7K Gesundheitsthemen
- 5.4K Körperliche Behinderungen
- 990 Psychische Krankheiten
- 26 Kognitive Behinderungen
- 37 Sinnesbehinderungen
- 104 Chronische Erkrankungen
- 139 Hilfsmittel, Therapie und allgemeine Gesundheit
- 136 Für Jugendliche & junge Erwachsene
- 25 U30 Austausch
- 92 Bildung & Studium
- 13 Beziehungen & Sexualität
- 1 Erwachsen werden
- 14.2K Lebensthemen
- 1.9K Arbeit & Karriere
- 6.1K Recht, Soziales & Finanzielles
- 2.7K Reisen & Mobilität
- 759 Partnerschaften & Beziehungen
- 77 Familie & Kinder
- 1.1K Bauen & Wohnen
- 1.6K Sport & Freizeit
- 63 Inklusion & Aktuelles
- 4.7K Community
- 112 Willkommen & Begrüssung
- 139 Post(s) von der Redaktion
- 10 Fachperson stellt sich vor
- 5 Peers stellen sich vor
- 2.9K Plauderecke
- 30 Good news
- 6 Do it yourself (DIY)
- 752 Suche & Biete
- 492 Forensupport & Feedback
- 334 Recherche