GdB - Antrag auf Verschlimmerung wurde angelehnt

Hallo 😃 ,

ich habe im Januar 2017 einen Änderungsantrag gestellt. Hatte 80% und Merkzeichen G.
Ich wollte mehr Prozente aber vor allem das Merkzeichen "aG" ...

Warum??? Weil ich nach zahlreichen Knieoperationen am li. Knie eine so schwere Schädigung habe, dass ich mich außerhalb des KFZ bereits von den ersten Schritten an, nur mit großer Anstrengung oder fremder Hilfe fortbewegen kann. Die Erkrankung an dem Bein nennt sich "schwere Arthrofibrose" ... ich kann aktuell das Bein noch 20-25° beugen und habe Dauerschmerzen ...also auch in Ruhe.
Kann keine Treppen normal laufen und auch kein Fahrradfahren. Kann kein Sport mehr machen und auch nicht spazieren gehen oder so ...

Aufgrund andere weitere Probleme an LWS/HWS ist es mir auch nicht möglich mit Gehhilfen zu laufen. Auch einen Rollstuhl kann ich nicht benutzen, da ich ihn nicht steuern könnte und/oder auch nicht alleine ins Auto bekommen würde. Zudem wohne ich im 3ten Stock ohne Aufzug ... da kann ich also auch keinen Rollstuhl hin- und hertragen ...
Und dann kommen noch zahlreiche andere Gelenksachen dazu. Ich habe fast kaum ein "gesundes Gelenk". Alle Gelenke sind voll mit Arthrose oder einer chron. Entzündung.

Ich bin in meiner Gehfähigkeit massiv und dauerhaft geschädigt. Es ist mir auch kaum möglich kurze Gehstrecken zu bewältigen .... nur unter starken Scmerzen. 😢

Nun habe ich nach 7 Monaten einen Ablehnungsbescheid bekommen. Sie wollen die 80% und Merkzeichen G so lassen.

All das was ich oben geschrieben habe, wurde mir von 3 Ärzten auch fachärztlich bescheinigt. Auch das eine weitere Operation am Knie keine Besserung mehr bringen wird und das ich nicht in der Lage bin Gehhilfen zu benutzen.

Ich weiß es ist schwer ein "aG" zu bekommen aber seht ihr hier Chancen? Macht es Sinn mit dem VDK zu "kämpfen"?
Hab halt schon 3 Klagen im Gesundheitsbereich gehabt und es ist halt schon alles mühsam und zeitaufreibend.

Bezgl. meines Knies habe ich nur noch die Entscheidung zur operativen Versteifung oder Amputation. Bisher habe ich keine Entscheidung treffen können 😺

Wenn ich das Bein amputieren lasse, bekomme ich sicherlich das "aG" ... aber ich kann doch nicht meine Entscheidung anhand dessen richten 😡
Die operative Versteifung ist auch nur eine Variante die man vorgeschlagen hat aber man da auch nicht wirklich daran glaubt, dass es mir weniger Schmerzen bringen wird. Bei der Arthrofibrose wuchert das Bindegewebe ja von innen ... und das wird es auch bei der Versteifung. Habe jetzt bereits die größte Vollprothese drinnen die es gibt und trotzdem wuchert alles ...

Sorry für die vielen Worte ... bin gerade echt niedergeschlagen. Kann echt nur noch schwer laufen 😢

Könnt Ihr mir bitte mal eure Gedanken dazu schreiben? Wäre echt klasse .... Vielleicht auch zur "Entscheidung Pest oder Cholera" ..... Kann man eigentlich auch einen Experten von hier fragen wie er hier bei einer Entscheidung zwischen "Pest und Cholera" vorgehen würde. Ich tue mich mit den Pro und Contras da echt schwer ....

Ich danke allen, die sich die Mühe gemacht haben, all das zu lesen.

Katzenauge

Manchmal ist weniger mehr 😉

Antworten

  • Hallo,

    sicherlich ist es ratsam, ersteinmal einen Widerspruch einzulegen und mit dem Zusatz zu vermerken, das eine Begründung folgt.
    Somit sind erst einmal Fristen für einen Widerspruch eingehalten. Einen späteren Rückzug des Widerspruch ist ja gegeben.

    Aber nun kannst du dich weiter bei Sozialverbänden wie dem Sozialverband VdK oder Sozialverband Deutschland eine Beratung in Anspruch nehmen.

    Eventuell solltest du dich "nur" auf die Erweiterung deines Schwerbehindertenstatus "aG" konzentrieren.
    In wie weit deine "Einzelbewertungen des GdB" korrekt ist, kann eine Beratung dir mehr Auskunft geben und ob es Sinnvoll ist, dagegen anzugehen. Eine "Fernauskunft" hier wäre eher einen Blick in die Glaskugel.
    Denn was bezweckst du mit einer "Höherbewertung des GdB"? Ausschlaggebend ist doch wohl eher ein "aG".

    Ab einen GdB 50 ist man bereits als schwerbehinderter Mensch anerkannt.

    Gruß
    rollispeedy
  • Hallo,

    ich danke dir für deine Antwort. Ich habe auch daran gedacht erst mal "der Form halber" einen Widerspruch einzulegen und die Begründung dann ggf. durch den VDK nachzureichen.

    Richtig, dass Merkzeichen selbst hat Priorität. Allerdings sind meine 80% auf viele Dinge verteilt. Ich dachte für das "aG" braucht man für die spezifische Beeinträchtigung, also der reinen Gehbehinderung, alleine die 80%. 🥺

    Katzenauge

    Manchmal ist weniger mehr 😉

  • Bei mir war es folgendermaßen
    Bis Ende 2016 hatte ich Pflegestufe 1 bei GdB 100% mit Kennzeichen G.
    Durch Verschlechterung meiner Gesundheit musste ich Anfang 2017 in ein Pflegeheim.
    Dort stellte ich einen Antrag auf Pflegestufe 2, bzw. Pflegegrad 3, da ich die Voraussetzungen erfüllte.
    Der MDK kam zur Begutachtung, eine Schwester von der Heimleitung war auch dabei.
    Nach ca. 14 Tagen kam der Bescheid: Antrag auf Pflegegrad 3 abgelehnt, da ich die Voraussetzungen nicht erfülle.
    Der Antrag auf Pflegegrad 3 hat für mich folgende Bedeutung

    Anmerkung: ab Pflegegrad 3 werden alle Krankentransporte außerhalb vom Heim von der GKV genehmigt.

    Das gleiche gilt bei Eintrag aG beim Versorgungsamt.

    Die Krankenkasse fordert jetzt ein neues Gutachten vom MDK
    Da frage ich mich, was kann ich jetzt noch tun um in den für mich nicht erreichbaren Pflegegrad 3 zu kommen?
    Vielleicht hat jemand vom Forum eine Idee oder weiß eine Antwort. 😡