Arbeitsvertrag

Durch die Übernahme meines Betriebes, bekomme alle Mitarbeiter neue Arbeitsverträge. Worauf muss ich als Schwerbehinderter achten (GdB70 im schwebenden Verfahren) ? Danke für Eure Hilfe

Antworten

  • Hallo,

    ist das nun "dein Betrieb" oder meinst du einen Betrieb in den du angestellt bist????

    Ich gehe mal davon aus, du meinst, dass der Betrieb in dem du arbeitest einen Besitzerwechsel hat.

    Im Grunde musst du genauso darauf achten, wie jeder andere Mitarbeiter auch, das euer Arbeitsvertrag (Übernahmevertrag) 1 zu 1 übernommen wird (Arbeitszeit, Lohn/Gehaltshöhe, für welche Tätigkeit man angestellt ist....ob Tarife zu beachten sind...usw.).
    Es sollte darauf geachtet werden, dass Übernahmeverträge keinen neuen Kündigungszeitraum beinhalten.

    Es ist dabei unwesentlich, ob du eine Schwerbehinderung vorliegt, wenn es dem vorherigen Arbeitgeber bereits bekannt gewesen ist. Die Sonderregelungen nach dem SGB IX für Arbeitnehmer bleiben weiterhin bestehen, sofern der ehemalige Arbeitgeber über die Schwerbehinderung Kenntnis hatte.

    Gruß
    rollispeedy
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