Grad der Behinderung

Habe die amtliche Entscheidung meines Antrages erhalten und mit 2 Infarkten, 2 Kniegelenken, Rheuma, Bandscheibenschäden und Schlafapnoe 50 Behinderungsgrad erhalten. Habe eigentlich mit einer höheren Einstufung gerechnet, da ich sehr unbeweglich und sehr schmerzgeplagt bin.

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  • Hallo,
    bei den Versorgungsämtern wird ja nur nach Aktenlage entschieden. Mittlerweile habe auch ich festgestellt das bei uns RLP schon höher entschieden wird um Widersprüchen aus dem Weg zu gehen. Ich würde jetzt erst mal abwarten und mit dem Ergebnis vorerst zufrieden sein. Später kann man erhöhen lassen, wenn die Verschlimmerung nach Ansicht des Arztes erforderlich ist. Es ist immer ein Spagat. Leg man jetzt Widerspruch ein und es geht vor das Sozialgericht, so kann man sich nicht sicher sein, ob das gleiche Urteil gefällt wird.

    Grüße
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