Darf mein Lohn während der beruflichen Wiedereingliederung gekürzt werden?

Ich bin im ersten Monat der Arbeitsintegration. jetzt starte ich mit 30%, und Ziel bis November sind 50%. Da ich nicht mehr meinen bis anhin ausgeführten Job machen kann, habe ich heute die Info bekommen, dass mein Arbeitgeber meinen Lohn bald nach unten korrigieren wird. Ist das so zulässig? Es wird noch abgeklärt, ob der Lohn/ Taggeld währen der Integration von der Krankentaggeldversicherung kommt oder von der IV.
Merci für Eure Hilfe, ich sehe grad vor lauter Wald den Baum nicht mehr…

Hallo Bimtim,

umfassende Auskünfte zu deinen Fragen findest du auf folgender Seite.

Hier sind die einzelnen Rubriken auch schön gegliedert, so dass du schnell und gezielt an deine Information kommst.

https://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Ausb_Arbeit/ArbPl_sichern/Wiedereingliedern/wiedereingliedern_inhalt.html?nn=277242

Herzliche Grüße

Denis, MyHandicap


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Hallo bimtim

Schön, dass du unsere Community gefunden hast.

Hier findest du den Leitfaden für die berufliche Wiedereingliederung, publiziert vom Bundesamt:
https://www.bsv.admin.ch/dam/bsv/de/dokumente/alt/iv/publikationen_-_broschueren/leitfaden_fuer_dieberuflicheeingliederung.pdf.download.pdf/leitfaden_fuer_dieberuflicheeingliederung.pdf

Am Ende der Broschüre findest du die kantonalen Anlaufstellen. Du kannst dich auch direkt über diese Kontakte informieren.

Liebe Grüsse
Maria