Trotz Alg2 Übergangsgeld Arbeitsagentur?

Hallo,
kurze Schilderung des Sachverhaltes, nach Krankheit und Jobverlust erfolgte nach Aussteuerung durch die KK, Antrag auf ALG1 inkl Antragstellung auf Teilhabe am Arbeitsleben, mein Träger ist die Arbeitsagentur da ich die Anwartschaftszeit für die RV nicht erfülle, nachdem auch das ALG1 auslief stellte ich den Antrag auf ALG2, dieser bisher nicht bewilligt wurde und im Widerspruchsverfahren ist. Heisst noch keine Zahlung durch Jobcenter erfolgt (2 Monate).
Jetzt wurde mir durch die Fachkraft der Arbeitsagentur eine Massnahme im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben in Aussicht gestellt (gefördert durch Bildungsgutschein) in deren Anschluß auch eine Qualifizierung/Umschulung möglich ist. Für die Massnahme wie auch die Qualifikation würde es Übergangsgeld geben, laut Fachkraft wäre es jetzt für mich besser den Widerspruch wie auch meinen Antrag auf ALG2 zurück zuziehen da ich dann Übergangsgeld auf Niveau meines vorherigen AlG1 erhalten würde.

Psychische Behinderung GdB20.

Ich bin jetzt komplett verwirrt, kann mir jemand Licht ins Dunkel bringen?

Antworten

  • Hallo "Rumpelbesen" 😉 ,

    es kommt darauf an, welche Form des Übergangsgeldes du meinst. Es ist Grundsätzlich ein Irrglaube, das Übergangsgelder nur an schwerbehinderte Menschen (GdB 50+) gezhlt wird.
    Gesundheitskosten und deren Folgen + Fürsorge wird ebenso im SGB IX für alle Arbeitnehmer, unabhängig einer Schwerbehinderung, geregelt. Sie sind von dem Sozialkostenträger zu tragen, in deren Leistungsbezug man steht.

    Übergangsgeld nach Kapitel 6 SGB IX
    Übergangsgeld gemäß SGB IX ist eine Entgeltersatzleistung der Sozialversicherungsträger, welche unter bestimmten Voraussetzungen Sozialversicherte erhalten können während der Teilnahme an
    1. Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation, oder
    2. Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben.

    Bei Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben kann Übergangsgeld beispielsweise während einer Weiterbildung in einem Berufsförderungswerk oder in einer sonstigen Einrichtung zur beruflichen Rehabilitation, die von der Arbeitsagentur durch besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gefördert wird, bezogen werden.

    Das Übergangsgeld nach § 45 SGB IX ist eine Leistung für den Lebensbedarf.
    Das Übergangsgeld beträgt für Versicherte ohne Kinder 68 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgelts, mit einem Kind mit Kindergeldanspruch 75 Prozent;
    Die Höhe des Übergangsgeld wird aus der Beitragsentrichtungen errechnet und die Grundlage der Berechnung sind Beiträge aus dem letzten Kalenderjahr.
    Während des Bezuges erwirbt man weiterhin Rentenanwartschaften.

    Gruß
    rollispeedy
  • Vielen Dank Rollyspeed,
    gestern kam die Bewilligung für ALG2, jetzt ist eh der Jobcenter der Träger für die Leistung wenn ich das richtig verstanden habe.


Diese Diskussion wurde geschlossen.