Gilt ein 24-Stunden-Pflegedienst als zusätzliche Person? Hat man dann auch Anspruch auf 15 qm mehr?

Ich bin Rollstuhlfahrerin und habe hier in Frankfurt einen Anspruch auf eine Wohnraumgröße von 60 qm. Allerdings lebe ich nicht alleine, sondern habe einen 24-Stunden-Pflegedienst. Gilt dieser nicht als zusätzliche Person, wodurch ich einen Anspruch auf 15 qm (also insgesamt 75 qm) mehr hätte?

Nein, sie gehört ja nicht zur Bedarfsgemeinschaft.
Gruß Hippy

Hallo Hippy! Danke für die schnelle Antwort! Klingt (leider) sehr plausibel.

Telefonleitung hat geschrieben:
Ich bin Rollstuhlfahrerin und habe hier in Frankfurt einen Anspruch auf eine Wohnraumgröße von 60 qm. Allerdings lebe ich nicht alleine, sondern habe einen 24-Stunden-Pflegedienst. Gilt dieser nicht als zusätzliche Person, wodurch ich einen Anspruch auf 15 qm (also insgesamt 75 qm) mehr hätte?


Das was der vorherige User geschrieben hat ist "FALSCH" !
Man hat einen "Mehranspruch auf Wohnfläche" bei einer Behinderung + Rollstuhl/Rollator oder wenn eine zusätzliche Pflegekraft (z.B. 24h Pflege) im Haushalt ist.

Gruß
rollispeedy

Dann bitte auch die rechtliche Grundlage!
Hippy