Klage vor Sozialgericht?

Hallöchen,
zu meiner Person: ich bin 57 Jahre alt und hab so meine Wehwehchen.
Jetzt brauch ich einfach mal so eure Erfahrung.
Anerkannt sind bei mir folgende Behinderungen:
Drei künstliche Gelenke bewertet mit 50
Lunge vorher 20, jetzt neu 30
Herz- Kreislauf mit 10
Osteoporosen mit 10
Daumengelenksarthrose mit Resektionsplastik, rechts mit 10
Berücksichtigt wurde die neue Op am Daumen nicht, jetzt linke Seite.
Hab zusammen 60 mit G
In der Absage auf einen höheren GdB schreibt man u.a.: eine wesentliche Änderung liegt vor, wenn sich der GdB um wenigstens 10 verändert oder...
Bei mir ist die Lunge von 20 auf 30 gestiegen.
Lohnt sich eine Klage?
Gruß von der Rennschnecke

Antworten

  • Hallo Rennschnecke,
    vor der Klage steht der Widerspruch.
    Auf was möchtest du denn kommen?
    Ich denke das lohnt nicht.
    Gruß Hippy
  • Der Widerspruch war ja schon.
    Der nächste Schritt wäre die Klage.
    Ich möchte mehr als 60.
    Mich hat folgender Satz echt beeindruckt:
    Einschränkungen, die für das Lebensalter typisch sind, können nicht berücksichtigt werden!!!!
    Dann soll mir mal wer sagen, ob es typisch für mein Alter ist, dass ich schon 3 künstliche Gelenke habe, Lunge kaputt und alle anderen Gelenke voll Arthrose sind.
    Ich nehme schwere Tabletten (BTM-Rezepte) damit ich überhaupt den Tag überstehe.
  • Sprech mit deinem Arzt wie er dazu steht, letzlich brauchst du bei einer Klage seine Unterstützung.
    Gruß Hippy
  • Hallo Rennschnecke,
    so wie ich in vielen Beiträgen von usern zu GdBs hier gelesen habe, werden diese nicht addiert, sondern man geht im wesentlichen von der schwersten Beeinträchtigung aus, insofern hat man bei Dir schon die künstlichen Gelenke, die nicht altersentsprechend sind, berücksichtigt. Auch wenn die anderen Befunde ebenfalls nicht unbedingt altersentsprechend sind, sie werden nicht einfach addiert.
    Wie schon vorgeschlagen, sprich mit Deinem Arzt.
    Alles Gute Tündi
  • tündi hat geschrieben:
    Hallo Rennschnecke,
    so wie ich in vielen Beiträgen von usern zu GdBs hier gelesen habe, werden diese nicht addiert, sondern man geht im wesentlichen von der schwersten Beeinträchtigung aus, insofern hat man bei Dir schon die künstlichen Gelenke, die nicht altersentsprechend sind, berücksichtigt. Auch wenn die anderen Befunde ebenfalls nicht unbedingt altersentsprechend sind, sie werden nicht einfach addiert.
    Wie schon vorgeschlagen, sprich mit Deinem Arzt.
    Alles Gute Tündi


    Hallo "tündi"

    da hast du die diversen Chatverläufe richtig gelesen 😃

    Bis Dez. 2008 wurde die Behinderung nach den einzelnen gesundheitlichen Einschränkungen bewertet und die Höchstwertung eines Einzel-GdB war der Gesamt GdB.
    Seit 2008 wird aber auch die gesamte gesundheitliche Einschränkung und Behinderung im Alltag in die Bewertung aufgenommen.
    Das heißt, Kopfschmerzen sind nicht gleich Kopfschmerzen. Man muss, wenn man einen höheren GdB begehrt, darlegen welche Einschränkungen tatsächlich vorliegen.
    Ich möchte es an dem Beispiel "Kopfschmerzen" verdeutlichen.

    Als Beispiel!!!
    Es wird aufgrund der Kopfschmerzen ein GdB von 30 zuerkannt. Schreibt der Antragsteller keine weiteren Ausführungen dazu, bleibt es bei dem GdB 30.
    Schreibt der Antragsteller jedoch hinzu (ggf. auf einem zusätzlich beigefügten Papier, Stellungsnahme zu Punkt x), dass er aufgrund der Kopfschmerzen nicht mehr in der Lage ist am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können , weil er erhebliche Konzentrationsschwächen bei Kopfschmerzattacken hat, so dass er keine Dialoge mehr verfolgen kann oder dass Menschenansammlungen Kopfschmerzen auslösen und dass er mehrere Male am Tag die Attacken hat, fließt das in die Bewertung mit ein. So kann das zu einer höheren, als ein GdB 30 Bewertung, des GdB führen.

    Der Sachbearbeiter muss sich auch ein Bild machen können von den Behinderungen im Alltag des Antragstellers.
    Für einen Paralympics-Athleten, (beinamputiert) sind manche Dinge des Alltags keine Behinderung mehr aufgrund der Hilfsmittelversorgung (Prothesen), hier wird ausschließlich nur die reine gesundheitliche Einschränkung bewertet - da von sonstigen Einschränkungen nicht ausgegangen wird.
    Auch werden OP-Berichte eher als ein "Genesungsbericht" angesehen und nicht als eine hinzu gekommene Behinderung.
    Siehe hierzu, Menschen mit Herzproblemen (Herzrhythmusstörung und Menschen mit Herzschrittmachern, vorher GdB 80-100 mit Herzschrittmacher GdB 30).
    Abschlusssätze in diesen Berichten wie "Patient ist wieder voll arbeitsfähig oder gesund entlassen" sind oft keine guten Voraussetzungen für einen Antrag auf Leistungsverschlechterung hinsichtlich eines höheren GdB.

    Wer hier seine Behinderungen nicht klar definiert und dem Versorgungsamt mitgeteilt hat, wird auch vor dem Sozialgericht geringe bis keine Chance haben.
    Sicherlich haben einige vor dem Sozialgericht einen höheren GdB zugesprochen bekommen, das liegt aber eher in der Sache, das dem Versorgungsamt die Behinderung nicht voll bisher bekannt war und im Lauf eines Verfahrens diese zusätzlichen Behinderungen erst eingebracht wurden.

    Daher, schön auf einem Beiblatt, die alltäglichen Behinderungen kurz und knapp dargestellt, dann läuft auch eine faire Bewertung. (Es werden keine Romane oder dergleichen verlangt oder ggf. gelesen.)

    Gruß
    rollispeedy




  • Erst mal recht herzlichen Dank für die hilfreichen Antworten.

    Zum Stand der Dinge: da ich rechtsschutzversichert bin, habe ich einen Anwalt für Sozialrecht eingeschaltet, der mir die Klage schreibt.
    Mir geht es nur um das eigentliche Recht. Die Bezirksregierung Münster die dem Widerspruch nicht abhelfen konnte (oder nicht wollte) hat m.E. meine Akte nicht richtig durchgelesen haben. Dann wäre nämlich aufgefallen, dass sich eine Verschlechterung der Lunge ergeben hat. Dann schreibe ich nicht, eine wesentliche Änderung liegt vor, wenn sich der GdB um wenigstens 10 verändert.
    Tja, und dann die Sache mit meinem Alter.
    Danke viele liebe Grüße von der Rennschnecke