verfällt der gesammte sgb 9 prozess wenn mann in den niederlanden arbeit gefunden hat ?

hallo habe ein problem und zwar ich habe arbeit in den niederlanden gefunden und habe einen unbefisteten schwerbehinderten ausweis mit 50 % entfallen dann meine rechtlichen ansprüche wie z. b früher in rente oder mehr urlaub usw für eine rückmeldung wäre ich sehr dankbar weil es macht mir grosse sorge das ich jetzt alle rechte und auch pflichten verloren habe .

Radio Eriwan würde sagen - im Prinzip ja.
Deine Schwerbehinderteneigenschaft ist an einen Wohnsitz in D gebunden. D.h um früher in die Rente für Schwerbehinderte zu gehen musst du dich vorher wieder in D anmelden - dann bist du auch wieder schwerbehindert. An die 5 Tage Zusatzurlaub ist dein niederländischer AG nicht gebunden.
Wenn du im grenznahen Bereich wohnst und zur Arbeit pendelst kannst du ja deinen Wohnsitz in D beibehalten - dann klappt es zumindest mit der Rente

Klaus

Hallo,

als behinderter deutscher Staatsbürger sowie auch alle anderen sozialversicherte Personen, die mindestens 5 Jahre sozialversichert in Deutschland in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben - können auch nach dem Deutschem Recht ihre regulären Rentenansprüche (Altersrente) beantragen - unabhängig wo man wohnt oder ob man noch arbeitet.

Die „Altersrente für schwerbehinderte“ („vorgezogene Altersrenten“ für schwerbehinderte Menschen, 63+ Lebensjahre), ist jedoch an die „Wartezeit von 35 Jahren Versicherungszeit“ gebunden
Ein frühzeitiger Bezug einer Rente vor der regulären Altersrente sind an Hinzuverdienstgrenzen gekoppelt.
Dies Hinzuverdienstgrenzen-Regelungen wurden zum 1.7.2017 gesetzlich geändert (Flexirente).

Im Ausland beschäftigte Arbeitnehmer, können keine in Deutschland geltende Gesetze wie Arbeitsrecht, Schwerbehindertenrechte, anwenden, sofern der Arbeitsvertrag nichts anderes aussagt.


Gruß
rollispeedy