Antrag auf Schwerbehinderung - Arzt erteilt Amt keine Auskunft

Ich bin 60 Jahre und leide an mehreren chronischen Krankheiten, die es mir fast unmöglich machen, meinen Beruf weiter auszuüben.
Auf Anraten meiner Ärztin stellte ich im Februar einen Antrag auf Schwerbehinderung. Ziel des Ganzen soll sein, dass ich bei einer anerkannten Schwerbehinderung von 50% vorzeitig in Rente gehen kann.
Gestern erhielt ich ein Schreiben des Sozialamtes, welches den Antrag bearbeitet, in dem mir mitgeteilt wurde, dass meine Ärztin insgesamt drei mal aufgefordert worden ist, ärztliche Auskunft zu erteilen, sie jedoch nicht reagiert. Ich soll bei der Ärztin vorstellig werden, um den Vorgang zu beschleunigen. So rief ich heute dort an und bekam als Antwort, dass die Ärztin zur Zeit im Urlaub ist und dass ich nicht die Einzige bin, insgesamt liegen für 6 Patienten Anfragen zur ärztlichen Auskunft vor, aber die Ärztin schafft es nicht, diese zu bearbeiten. Jetzt bin ich völlig überfragt, was ich nun hier tun kann und hoffe, jemand kann mir einen Rat geben.

Antworten

  • Hallo Stella,
    der Arzt ist nach dem Paragraphen 100 SGB X zur Auskunft verpflichtet. Dies setzen die Versorgungsämter notfalls sogar gerichtlich durch. Es nutzt Ihnen auch nicht, wenn Sie sich auf die ärztliche Schweigepflicht berufen, da diese schon vom Sozialamt durch entsprechende Absicherung beim Antragsteller zu beachten ist.
    Das bedeutet erst einmal warten bis sie aus dem Urlaub kommt und dann Druck machen.
    Gruß Hippy
  • Hallo Stella56,

    Grundsätzlich unterliegt der Arzt dem ärztlichem Schweigepflichtsgebot!
    Beschäftigte in der Arztpraxis dürfen keine Patientenunterlagen herausgeben, auch wenn X-Mal eine Einverständniserklärung des Patienten vorliegt. Es obliegt alleine dem Arzt.
    An wen er seine ärztliche Dokumentationen herausgibt, obliegt den geltenden Gesetzen.
    Selbst Anfragen durch ein Amt sind klar zu differieren, was das Amt wissen möchte.
    Inhaltlich muss der Arzt zu der Anfrage Stellung nehmen. Wie er das macht, obliegt dem Arzt und den in den Bundesländern dazu geltenden Richtlinien.
    Die gesetzlichen Richtlinie werden durch die berufsstandsgemäßen Verordnungen der Länder und Stadtstaaten ergänzt!!!

    Deine Unterlagen oder eine ärztliche Stellungsnahme muss der Arzt persönlich, unter der Voraussetzung der schriftlichen Einverständnisses des Patienten, herausgeben. (Siehe im Internet unter "Dokumentationspflicht und Schweigepflicht des Arztes" ..und was dazu die Landesgesetzgebung sagt)

    Also... Däumchen drehen.. bis der Arzt wieder da ist. Denke, dann wird alles weitere sich erledigen... ohne Drohungen und der Gleichen. Musst nun eben Geduld haben 😉

    Gruß
    rollispeedy
  • Hallo Hippy und rollispeedy,
    vielen Dank für die schnellen Antworten, ja ich werde mich gedulden müssen und dann mal nachfragen.

    Gruß
    Stella56
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