Mobilitätsradius mit dem Rollstuhl

Mir wurde gesagt, das die Krankenkasse mir einen Mobilitätsradius mit dem Rollstuhl von 3 km um meine Wohnung gewährleisten muss. Da ich diese Strecke aber in meinem Rolli nur über die Greifringe nicht bewältigen, möchte ich jetzt ein Handbike mit Motorunterstützung beantragen. Dabei würde ich mich gerne auf diese 3 km berufen. Leider finde ich dazu im Internet keine Aussagen. Kennt sich da jemand mit aus und könnte mir Tipps geben?

Antworten

  • Hallo Jule ,

    ich lese deine Fragestellung mit erstaunen! Wenn du eine Antwort auf die "3km Regelung" bekommst, würde mich das sehr wundern!
    Es gibt nur das "Recht auf Teilhabe" nach dem SGB IX. Wie das die Kostenträger umsetzen, obliegt den Kostenträgern - da mag man als teilhabe berechtigte Person nicht immer zufrieden sein mit den Lösungen.

    Dein Wunsch nach einem "Handbike" kann ich sehr wohl nachvollziehen und es gibt da wirklich tolle Geräte, siehe dazu diverse Messeaussteller bei den Reha-Messen. Eventuell solltest du dich mit einem Hersteller in Verbindung setzen und eine Beratung (oder dich mit einem Sanitätshaus die diese Geräte mitvertreiben) vereinbaren. Der Berater kann dir die Wege zu einem "Handbike" am besten erklären.

    Ich wünsche dir ein gutes gelingen bei deinem Vorhaben!!!

    Gruß
    rollispeedy
  • Hi Jule

    Sorry nicht böse gemeint, aber "Mir wurde gesagt.." ist beinahe so en Argument wie "ich habe im Internet gelesen".
    Ich bin seit 40 Jahren Kunde der Firma Rollstuhl,Krücke & Co und habe noch nie von einer 3km Regel gehört. Meines Wissens nach ist die Krankenkasse nur zuständig für den Nahbereich der Wohnung.
    Hier ein ganz lesenswertes Urteil wg. Genehmigung Handbike

    https://openjur.de/u/166217.html

    In diesem Urteil definiert das Gericht den Nahbereich u. a. damit "um frische Luft zu schnappen" bzw. max 500m innerhalb von 20 Minuten. Selbst wenn die 500m in der angegebenen Zeit mit dem mechanischen Rollstuhl nicht zu schaffen sind, verweist das Gericht auf einen E-Stuhl. (der wird dir eher genehmigt wie ein Handbike). Handbike über die Kasse ist verdammt schwierig, wenngleich es auch Gerichte gab, die für eine Genehmigung entschieden haben.
    Einzige Chance sehe ich darin, das Handbike als therapeutisch notwendiges Hilfsmittel. Wobei du da auch nachweisen musst, dass dieser therapeutische Erfolg nicht durch Krankengymnastik zu erzielen ist. Krankengymnastik wird auch eher bewilligt als ein Handbike.
    Mein Tipp: Google mal nach Urteilen und liste alle Entscheidungsgründe auf, insbesondere die von ablehnenden Urteilen. Die Gründe die zu einer gerichtlichen Ablehnung führten, kennen die Krankenkassen alle. D.h aufpassen, dass du nicht mit einen von denen deinen Antrag begründest. Das wäre sonst eine Steifvorlage für eine Ablehnung.

    Klaus
  • Hallo rollispeedy und Klaus, ich habe diese Informationen von einem Vertreter eines Handbikeherstellers bekommen!!! Ich wollte sie nur bestätigt haben, da ich ihm das nicht so geglaubt habe. Anscheinend zu Recht! Eure Hinweise haben mir aber sehr geholfen und der Link auf das Urteil war sehr interessant. Danke dafür. Ich werde jetzt dem Vertreter eine Mail schicken, mit der Bitte, mir die Quelle für die 3 km zu nennen. Mal schauen was passiert. Ich werden dann noch einmal hier schreiben und berichten...
  • Jule hat geschrieben:
    .... die Quelle für die 3 km zu nennen. Mal schauen was passiert. Ich werden dann noch einmal hier schreiben und berichten...


    hey,
    das würde ich PRIMA finden!!! Ich hoffe doch, das der "Vetreter" sich da erinnert, wo er diese Argumentation her hat.
    Und ich hoffe, das sich dieses auf das deutsche Gesundheitssystem anwenden lässt 😳

    Dir ein prima WE und so 😉
    rollispeedy