Gibt es eine Rückzahlung bei kurzfristiger Rückgabe

Für meine Frau habe ich im Dezember einen Rollstuhl mit Schiebehilfe für 3 Jahre angemietet/Fallpauschale und nur einen geringen Zuschuß erhalten. Da meine Frau bereits im Mai verstarb wurde beides zurückgegeben. Das Sanitätshaus verweigert eine anteilige Rückerstattung für die nicht genutzte Zeit von mehr als 2 1/2 Jahren.
Kann ich etwas zurückfordern (Wenn nein wäre das ja eine große Verschwendung bei den gesetzlich versicherten)

Antworten

  • Was sagt denn der Lieferschein und die AGBs?
    Gruß Hippy
  • Regulär kann man eine "Außerordentliche Kündigung des Mietvertages wegen Todes" geltend machen.
    Hierzu sind Sterbeurkunde und ein Kündigungsschreiben an den Dienstleister zu senden.
    Je nach den AGBs sind die meisten Dienstleister bereit, hier den Erben entgegen zu kommen. Die Außerordentliche Kündigung sollte unmittelbar an den Dienstleister gesendet werden.
    Es ist kein gutes Geschäftsgebaren und keine gute Außenwirkung (schlechte Werbung und Image) , wenn der Dienstleister hier einem nicht entgegen kommt

    (Aber wie kann man nur einen sooo langen Dienstleistungsvertrag abschließen??? Selbst bei Handy, Telefonanschlüssen, Auto und Pflegedienstleistungen werden so lang gehende Verträge in keiner Weise üblich). Ansonsten ist es wie der User Hippy es beschrieben hat, die AGBs genauesten zu lesen und bei Bedarf sich schnellstmöglich juristisch beraten zu lassen.

    Gruß#
    rollispeedy


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