Darf man mit emobil(6 km/h)auf dem Bürgersteig fahren?

Ich bekomme w/meiner Gehbehinderung ein emobil mit max. 6 km/h. Darf ich mit diesem auf dem Bürgersteig oder Radweg fahren?

Antworten

  • Hallo Zenzi811,

    In der Regel darfst du mit motorähnlichen betriebenen Fortbewegungsmittel, mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6km/h (Gleichzusetzen mit "Schrittgeschwindigkeit"), siehe dazu die Betriebsanleitung des Gerätes, auf inner örtlichen und außer örtlichen Gehwegen oder vergleichbaren Wegen fahren oder diese Nutzen.
    Daher ist die Info von User Hippy auf den Verweis auf eine Internetseite und dessen Inhalt nicht ganz richtig, weil da suggeriert wird, das man mit Gefährten (E-Scooter) bis zu 15 km/h auf allen Gehwegen fahren darf.

    Örtliche und kommunale Regelungen können jedoch mit einer zusätzlichen Beschilderung diese Grundsätze einschränken bzw. ergänzen im Rahmen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG)

    Im Straßenverkehr regelt das die Straßenverkehrsverordnung (StVO) und die Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO)
    Die StVO sagt dazu:
    § 24 Besondere Fortbewegungsmittel
    (1) ....
    (2) Mit Krankenfahrstühlen oder mit anderen in Absatz 1 genannten Rollstühlen darf dort, wo Fußgängerverkehr zulässig ist, gefahren werden, jedoch nur mit Schrittgeschwindigkeit.

    in der StVOZ wird weiterhin dazu gesagt:
    Sämtliche Elektrorollstühle sind Kraftfahrzeuge im Sinne der StVZO, auch ein Zimmer-Elektrorollstuhl, der auf öffentlichen Wegen verwendet wird!
    Sie unterliegen mit Ihrem Fahrzeug der Straßenverkehrsordnung, weshalb der Elektrorollstuhl, sobald er im öffentlichen Verkehr eingesetzt wird, mit einer Beleuchtungsanlage ausgestattet sein muss. Dazu gehören die Fahrscheinwerfer, die Rückleuchten, die Blinker und Rück- und Seitenstrahler (Reflektoren).

    § 16 Grundregel der Zulassung
    (2) Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder und ähnliche nicht motorbetriebene oder mit einem Hilfsantrieb ausgerüstete ähnliche Fortbewegungsmittel mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sind nicht Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung.


    Also, abschließend gesagt, wenn du nicht schneller als mit einer Geschwindigkeit von max. 6 Km/h auf einen Gehweg fährst und keinen Fußgänger damit gefährdest ..kannst du mit deinem E-Scooter auf Gehwegen fahren.

    Gruß
    rollispeedy

    (PS: In der Betriebsanleitung werden zur Nutzung des eMobils eindeutige Hinweise des Herstellers gegeben. Da nach Baugröße natürlich auch Einschränkungen für Gehwege oder der Nutzung bei Mitnahme im ÖPNV bestehen)

  • rollispeedy hat geschrieben:
    Hallo Zenzi811,

    Daher ist die Info von User Hippy auf den Verweis auf eine Internetseite und dessen Inhalt nicht ganz richtig, weil da suggeriert wird, das man mit Gefährten (E-Scooter) bis zu 15 km/h auf allen Gehwegen fahren darf.

    Örtliche und kommunale Regelungen können jedoch mit einer zusätzlichen Beschilderung diese Grundsätze einschränken bzw. ergänzen im Rahmen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG)

    Gruß
    rollispeedy



    Klug-Modus aus.
    Die Information aus dem Link des Users Hippy ist sehr wohl richtig!

    Elektromobile fallen unter die gesetzlichen Bestimmungen für Krankenfahrstühle.

    Seit dem 01. September 2002 lautet die Definition des Krankenfahrstuhl (gemäß §4 Abs. 1 Satz 2 FeVändV):

    Ein Krankenfahrstuhl ist:
    •durch die Bauart zum Gebrauch von körperlich gebrechlichen oder behinderten Personen bestimmt
    •mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h
    •mit Elektroantrieb_hat nicht mehr als einen Sitz
    •mit einem Leergewicht von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien aber ohne Fahrer
    •mit einer zulässige Gesamtmasse von 500 kg (inkl. Fahrer)
    •einer Breite über alles von max. 110 cm eine Heckmarkierungstafel nach ECE-R 69 oben an der Rückseite des Fahrzeugs

    Krankenfahrstühle dürfen überall dort, wo Fußgängerverkehr zulässig ist, mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden (§24, Abs. 2, StVO). Ansonsten auch auf der Straße.


    Klare Aussage, es betrifft alle Krankenfahrstühle durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h

    Ich fahre selber seit Jahren einen mit 10km/h und habe mich an amtl. Stelle versichert daß ich auch auf Fußwegen fahren darf.
    Übrigens galt die Frage für 6km/h
    Gruß Hippy 😉
  • Guten Moooorgääähn User Hippy,

    wie ich merke, bist du immer noch recht impulsiv in deinen Antworten 😉 ...
    Du musst mir in keiner Weise den Begriff und die Verwendung von elektrisch angetrieben Rollis und vergleichbaren Untersätzen versuchen zu erklären. Aus meinem Nick (Pseudo-Nutzername in diesem Portal) und meinem Profil kannst du eventuell erahnen, das ich nicht ganz unwissend bin um dieses Thema.
    Gestehe auch anderen in diesem Forum ebenso ein Quantum an Informationen und Wissen zu, was sie hier versuchen zu vermitteln. (Wenn du meine Antwort aufmerksam gelesen hättest, dann würdest du mir hier nicht soooo antworten)

    Um was geht es Dir eigentlich??? Wer die bessere Antwort hat oder um die Sache, das eine Antwort Informationen und eine Hilfestellung auf die Frage darstellt.
    Wenn es dir um die bessere Antwort geht, da kann ich dir nur sagen, das kann nur der Threadersteller entscheiden. Nicht du oder ich oder sonst ein User.

    Dir noch einen entspannten Tag 😃

    Gruß
    rollispeedy 😕

    (PS: z.B. ein "eMobil, eScooter, Hoverboards,Segway" oder vergleichbare Begriffe von eMobilen sind nicht automatisch mit "eKrankenfahrstühle (eRollis)" gleich zu setzen und sind aber von ihren Anwendungen durchaus eventuell geeignet, das sie auf Gehwegen genutzt werden dürfen)
  • Mir geht es , im Gegensatz zu dir, nicht um die beste Antwort sondern um eine korrekte und zielführende Antwort!
    Gruß Hippy
  • Huhu!
    Ich beschäftige mich derzeit auch mit Elektromobilen und bin hier auf deine Frage gestoßen. Ist zwar schon etwas älter, aber vielleicht hilft meine Antwort ja noch dem einen oder anderen weiter 😀
    Auf der Seite "Elektromobil häufige Fragen" (hier: https://www.elektromobil-elektrorollstuhl.com/service/faq/ ) steht auch, dass man auf dem Gehsteig fahren darf. Was ich ganz interessant finde, ist dass sie schreiben, dass man z.B. auch den Radweg nutzen kann, wenn man schneller als 6 km/h fährt. Ist vielleicht auch nicht überall ideal, aber ein interessanter Punkt, auf den ich so jetzt nicht gekommen wäre 🥺

    Liebe Grüße,

    Minnie
  • Hallo Minnie, vielen Dank daß du dir die Mühe gemacht hast dich hier extra zu registrieren um deinen Werbelink abzusetzen, hätte nicht sein müssen da 1. die Frage geklärt war und 2. der Link nicht funktioniert. 🥺
    Gruß Hippy
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