Schwerbehindertenausweis mit GDB 50 welche Förderungen gibt es?

guten tag,

ich bin schwerbehindert und habe das tourette Syndrom mit einem GDB von 50. Gibt es irgendeine finanzielle Förderung bezüglich in der Ausbildung (Gehalt zu niedrig und Miete sehr hoch ), Wohngeld, etc.. der antrag auf berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wurde abgelehnt aufgrund des einkommens meines vaters. Bitte um Antworten. Vielen Dank

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  • Hallo User "PCheese" , 😉

    leider sieht es da für dich persönlich schlecht aus, wenn du meinst "Geld" in die Hand zu bekommen.
    Es gibt verschiedene Fördermaßnahmen vorwiegend für "Arbeitgeber" , so wie der Link vom vorherigen User Hippy es bereits aufgezeigt hat (Informationsseite vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales). Auch über deren Startseite kommst du zu verschiedenen Themenbereiche die in der Ausbildung von Interesse sind.

    Ein geldwerten Vorteil hast du auf jede Fall bei deiner Steuererklärung, da du mit einem GdB 50 pauschalierte Freibeträge zusätzlich zu deinen Gesundheitskosten obendrauf setzen kannst. Inwieweit du weitere Hilfen in Anspruch nehmen kannst, da solltest du dich mal mit dem Integrationsamt oder mit dem Integrationsfachdienst (IFD) in Verbindung setzen. Ich empfehle dir aber auch, alle Anträge über Fördermaßnahmen mit dem IFD gemeinsam zu machen. Auch für zukünftige berufliche Ziele solltest du versuchen mit dem IFD zusammen zu arbeiten.

    Mit einem GdB ab 50 giltst du auch als "schwerbehindert" und hast auch einen Schwerbehindertenausweis.
    Der berechtigt dich zu vielen Vergünstigungen im Bereich der öffentlichen Einrichtungen (z.B. Museen, Büchereien, Theater, Schwimmbäder usw.) vergünstigen Eintritt oder Ausleihgebühren .
    Auch reguläre gewerbliche Geschäfte und Einrichtungen bieten Vergünstigungen an (z.B. ermäßigten Eintritt bei Kinos, Flohmärkte, Freizeitpark usw.)
    Jedoch solltest du bei deinem "Tic-Syndrom" dich mit deinem Facharzt unterhalten, ob hier eventuell eine falsche GdB-Bewertung vorgenommen wurde, da es in der "GdS(GdB)-Tabelle" keine direkte Bewertung (AHP) vorgegeben ist. Persönlich halte ich bei einem TIC-Syndrom einen GdB 50 Bescheid für ein "Gib doch Bisschen" Bescheid, nach dem Grundsatz, immer hin ein Schwerbehindertenstatus vergeben 🥺 , natürlich hängt es von der Höhe der Ausprägung ab.
    Sofern du noch zu Hause wohnst und dich an den Mietkosten beteiligen sollst(da von Mietkosten auch die Rede war), ist nachzufragen, ob weiterhin Kindergeldanspruch besteht, da eine Schwerbehinderung vorliegt.

    Ich hoffe, ich konnte 1,2 .. Tips und Infos dir geben 🥺

    Gruß
    rollispeedy
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