Wer und wie stellt eine Geistige Behinderung fest?

Hallo,
mein 12-jährigen Sohn wurde im Kindergartenalter in einem SBBZ mit einer geistigen Behinderung gestempelt, trotz die Kinderärztin (SPZ) keine klare Diagnose fest gestellt hat: allgemeine Entwicklungsverzögerungen, Sprachstörungen, Verhaltungsstörungen. Lange Zeit konnte niemand ihn testen, weil er kooperierte einfach nicht :(. Ein Atypischer Autismus kam. Es wurde dafür die Schule zur Hilfe bei diagnostizieren gebeten, wurde aber nicht ernst genommen. Der Junge besuchte in der Grundschule eine Aussenklasse der SBBZ Förderpunkt geistige Behinderung und schon in der erste Klasse habe ich gemerkt dass er unterfordert ist. Ich habe gefragt(2013) dass er in der Förderschule und NUR in Begleitung zu schnuppern geht. Geschickt wurde er ohne Begleitung, Ergebnis: seine erste Depression mit Selbstverletzungen - "Ich bin dumm, ich kann nicht sprechen". Wir lassen ihn in einer Tagesklinik behandeln. Diagnose: Anpassungsstörungen mit depressiver Reaktion, Expressive/rezeptive Sprachstörungen, Gesamt IQ=81 (Test mit Einschränkung verwendbar) (2014). Also, zurück in die Aussenklasse. Ab der 5te Klasse besucht mein Sohn eine Inklusionsklasse in einer Werkrealschule. Ich habe einen Antrag für eine Integrationshilfe angestellt. Dafür musste ich (2016) ihn in einer andere Klinik (Landkreis Geschichte) testen lassen. Gesamt IQ=97. Die Schule sagt: der Test hat kein Wert. Mit der Sonderlehrerin (SBBZ GB) kommt mein Sohn eher schnell zum Konflikt, er protestiert gegen die "für Erstklässler Hausi" und hat "die Nase voll Einkaufen zu spielen". So wurden wir zum Psy. geschickt und meldete ich mich wieder in der Tagesklinik. Erste Diagnose: atypischer Autismus F84.1., keine Psychotherapie nötig, der Junge reagiert "normal". Die Sonderlehrerin ist mit der Diagnose wieder nicht einverstanden, für sie ist mein Sohn geistig Behinderte. Nach meinem Vorschlag, wird er nochmal für zwei Monate zur Beobachtung aufgenommen. Kommt noch ein Bericht raus: ASS mit deutlicher Beeinträchtigung der expressiven und rezeptiven Sprachstörungen, lese- und Rechtschreibschwäche, dissoziierte Intelligenz (2017).
Mir wäre es wichtig, wenn mein Sohn nicht GB ist, sein schulischen Förderbedarf von GB zu Lernbehinderte ändern zu lassen, ansonsten wird er bis Ende der Schule Osterhase Ausmalbilder als Hausi bekommen. Es gibt auch ein schulischen Bericht von Tagesklinik (Schule für Kranke), den lässt sich interpretieren und ich finde undeutlich. Die Autismus Beauftragte beim Schulamt hat mir erst Hilfe versprochen, dann wascht sie sich die Hände.
Also, wie geht es dass eine Lehrerin und das Schulamt kein Wert auf ärztlichen Berichte liegen?
Wo kann ich Hilfe holen? Gesundheitsamt?

Grüsse

Antworten

  • Hallo mi-ma-mu,

    ohne Kenntnis der regionalen Gegebenheiten wäre meine Empfehlung:
    Erst einmal den 'amtlichen'Korridor verlassen und Kontakt aufnehmen mit einem Autismusverband in der Nähe. Meistens sind dort Leute mit viel Erfahrung, guten Kontakten und freierer Sichtweise engagiert.

    Viel Erfolg

    waldi14
  • Hallo Waldi14,

    danke für deine Empfehlung. Leider laufe ich im Kreis da das Autismus Beratung und Therapie Zentrum genau die von Schulamt Autismus Beauftrage mir als hilfreich empfohlen hat. Und komischer Weise, sie unterrichtet auch im unseres SBBZ-GB.
    Ich versuche ebenfalls mit dem Verein Autismus 😡

    Grüße