Unter welchen Kriterien entscheidet der MDK (gottgleich)

zb. bei Genehmigung elektrischer Hilfsmittel wie MOTOmed etc.
Mein Therapeut und mein Hausarzt befürworten einen solchen oder ähnlichen Bewegungstrainer um wieder laufen zu lernen.
Ich erkundigte mich bei der Kasse über eine Genehmigung.
Diese sagte mir, dass sie nicht selbst entscheiden, sondern den Antrag dem MDK zur Prüfung weiterleiten.
Eine Genehmigung obliegt also allein dem MDK, obwohl dieser mich noch nie gesehen oder gesprochen hat.
Welche Möglichkeiten habe ich bei einem Ablehnungsbescheid, kann ich dann Widerspruch einlegen?
Kann ich verlangen, dass der MDK ins Pflegeheim zur Überprüfung kommt?

Antworten

  • Hallo

    so weit ich das mitbekommen habe, hat der MDK eine rein beratene Funktion. Er entscheidet nicht ob ein Hilfsmittel genehmigt wird oder nicht. Dort wird ein Bericht verfasst der der Krankenkasse zu Verfügung gestellt wird – die dann wiederum eine Entscheidung treffen muss.

    Sollte der eine Ablehnung erfolgen ist der Widerspruch ganz wichtig – da dann die Krankenkasse zur nochmaligen Prüfung verpflichtet ist und gegebenenfalls wieder den MDK einschaltet, wobei es meist auch zu einem Ortstermin kommt.
  • Pit998 hat geschrieben:
    Hallo so weit ich das mitbekommen habe, hat der MDK eine rein beratene Funktion.
    Er entscheidet nicht ob ein Hilfsmittel genehmigt wird oder nicht.
    Dort wird ein Bericht verfasst der der Krankenkasse zu Verfügung gestellt wird
    – die dann wiederum eine Entscheidung treffen muss.


    Das ist vollkommen richtig, hat mir die Kasse bei Rückfrage auch so bestätigt,
    somit ist meine Frage geklärt.
    danke
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