KTG Schweiz nach VVG

Ich arbeitete über viele Jahre als Grenzgänger in der Schweiz und erkrankte vor 2 Jahren zu 100%. Mein Arbeitgeber in der Schweiz kündigte mich vor einiger Zeit und nun bin ich ausgetreten von der Anstellung. Ich verklagte den Arbeitgeber auf Lohn und Überstunden sowie Urlaub und habe nun vor dem Arbeitsgericht die Überstunden für die 12 Monate vor dem Eintritt der Erkrankung zugesprochen bekommen. Es handelte sich um 245 Stunden und der Betrag nicht klein. Nach 90 Tagen ab Erkrankung wurde ich bei der IV angemeldet.Ich verlangte nun von der KTG für den neuen Taggeldsatz festzusetzen und zu bezogenen 22 Monate KTG die Auszahlung zu machen. Die Versicherung antwortete nun und meinte das sie nur für 60 Tage die Differenz (Zeitpunkt von IV Anmeldung -30 Tage Wartezeit) zahlt da durch Bewilligung meiner IV Rente sämtliche Forderungen gegen die VVG Versicherung nicht mehr bestehen.

Stimmt das ? Meine Rente ist gerade mal 1\3 meiner ehemaligen Tageldleistungen.

Antworten

  • Hallo Gintoxic

    Du bist in einer klassischen Situation gelandet wie bei uns in der Schweiz Familien richtiggehend "verarmen" können.

    Ja es ist so, ich habe vielfach mitbekommen, dass KTG mit dem einsetzen der Rente aufhört. Das ist der Sinn des Systems ...
    Nach einer gewissen Zeit "krank sein" wird jeder gezwungen sich bei der IV anzumelden.
    Doppelt Pech hat man, wenn die KTG aufhört zu zahlen und auch keine Rente gutgesprochen wird - was leider sehr viel passiert.

    Nun will ich mich mit Worten nicht verzetteln - verzeih mir wenn es darauf weitere Reaktionen gibt:
    Zwar ist unter anderem massgebend wie viel du verdient hast und wie hoch deine Einbusse ist - das ist völlig korrekt.
    Es ist aber generell ein Irrglaube (leider), dass durch die IV einfach der fehlende Betrag als Rente ausbezahlt wird.
    Renten werden Stufenweise kategorisiert - dann passiert es, dass du beispielsweise für ein fehlendes Einkommen von Fr.1500.- lediglich Fr.500.- erhältst. (oder gar weniger)
    (oft gibt es noch einen Betrag der Krankenkasse)

    Die Frage ist nun, ob dir das quasi als "Bestätigung" reicht - wenn nein, würde ich den Fall noch einem Kollegen vorlegen, der sich auf solche Situationen spezialisiert hat.

    Liebe Grüsse
    Tinu

  • Vielen Dank Tinu für deine schnelle Antwort.

    Die sehr magere Rente ist für mich nicht so erstaunlich gewesen. Ich versuchte mich und meine Familie darauf einzustellten. Was nicht vollständig gelingt. Deshalb ist die Bestätigung von Dir für mich ok.

    Was ich nicht nachvollziehen kann ist der Übergang KTG zur IV Rente. In Urteil des Arbeitsgericht wurde klar dargelegt das die Überstunden vom Arbeitgeber zu zahlen sind nebst 25% Entschädigung. Die Überstunden sind angefallen in den 12 Monaten vor dem Ereignis zur Arbeitsunfähigkeit zu 100%. Deshalb verurteilte das Gericht den Arbeitgeber mir für die 30 Tage vor Eintritt der KTG Versicherung mir die Überstunden mit Entschädigung von 25% anzuerkennen und die Lohnersatzleistung für die 30 Tage rückwirkend zu erhöhen weil - so das Gericht- damit zu rechnen war das ich bei Gesundheit in dem Zeitbereich sicherlich auch Überstunden geleistet hätte - . Der Arbeitgeber zahlte nun vor einigen Tagen sämtliches Geld.

    Schlussendlich akzeptierte die KTG das Urteil und zahlte mir für 60 Tage rückwirkend einen erhöhten KTG Satz aus (weil ich in den 12 Monaten vor Ereignis bedeutend Überstunden leistete ) . Sie stellt sich für mich jedoch unverständlich auf den Standpunkt das ab dem 91 Tag rückwirkend nichts zu zahlen ist weil ich angemeldet war bei der IV und schlussendlich eine volle Rente erhalten habe.

    Frage: Wie kann das logisch sein ? Mit dieser Logik hätte ich ja die Differenz zwischen IV Leistung gezahlt rückwirkend an die KTG auch dann zahlen müssen. Die KTG hat ja nur einen Bruchteil von der IV erhalten. Mir hat die KTG aber keine Rechnung gesendet und ich verstehe nicht wieso die Versicherung nach VVG mit Verweis auf die IV Rente nicht für diesen Zeitbereich (zwischen IV Anmeldung und 730 Tag) den erhöhten Taggeldsatz zahlen will. Der Arbeitgeber wurde ja für die ersten 30 Tage ja dazu verurteilt.
    Für mich ist die Klärung des Sachverhalt wichtig, da ich Alleinverdiener war, zwei Teenager zu Hause habe und mein Haus erst in 2 Jahren ausgezahlt ist. Das Geld bräuchte ich für die Tilgung sehr.

    LG

    Gin

  • Ich habe mir deine Angaben nun ein paar mal durchlesen - weshalb ich mich auch erst jetzt zu Wort melde ...

    Die Situation erfordert es die ganze Sache in Tranchen aufzuteilen um ein klareres Bild zu erhalten.

    Es sei erwähnt, dass du zwar am Ende mehr Infos hast und die Sache vielleicht eher nachvollziehen kannst, du aber unter Umständen in Realität nicht mehr erstreiten kannst ....

    Was ich dir anbieten kann, du schreibst mir privat Nachrichten - dann können wir mal sehen wie und wann wir vielleicht etwas Licht ins Dunkle bringen können.
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