KFZ-Hilfe Zuschuss durch Arbeitsagentur - Berechnung

Hallo liebe Mitglieder,

ich bin ganz neu hier und hoffe das ich im richtigen Forum gelandet bin 😀

Ich bin seit meiner Geburt querschnittgelähmt (Spina Bifida) und habe einen GdB von 100 %.

Da ich für das Erreichen meines Arbeitsplatzes ein Auto mit speziellen Umbauten benötige, habe ich vor mittlerweile 4 Monaten einen Antrag auf KFZ-Beihilfe bei der Arbeitsagentur gestellt. Dieser wurde nun auch, nach endlosem "Hin und Her" bewilligt.
Das neue Fahrzeug soll ein Citroen Berlingo Multispace werden und ist durch die Rabatte bei Citroen auch sehr erschwinglich.

Da man finanziell aber nun kalkulieren muss und mir bei der Arbeitsagentur aktuell noch niemand sagen kann, welche Förderungssumme ich bekomme und ich im Internet auch keine wirkliche Berechnungsgrundlage finden kann, wollte ich einmal hier im Forum fragen.

Mein Arbeitsweg beträgt pro Strecke 47 km, also für Hin- und Rückfahrt 94 km. Ich verdiene 1.640 € Netto und bin verheiratet (meine Frau verdient in etwa das gleiche) .

Ich habe jetzt im Internet von einer Förderungssumme von bis zu 9.500 € gelesen, allerdings abhängig vom Einkommen.

Wie kann ich dies nun berechnen und wird der Verdienst meiner Frau eingerechnet bzw. ist meine Frau eine "von mir zu unterhaltende Person" obwohl sie Selbstverdiener ist?

Ich hoffe man versteht in etwa was ich möchte 😃

Vielen lieben Dank für die Hilfe!

Antworten

  • Lieber Dennis,

    herzlich Willkommen im Forum von MyHandicap. Ich bin sicher, du wirst hier viele Themen finden, die dich interessieren werden. Der Austausch und die Hilfsbereitschaft hier im Forum sind jedenfalls klasse!

    Ich kann dir leider auch nicht genau sagen, wie hoch der Zuschuss sein wird. Allerdings habe ich einen Rechner gefunden, mit dem du den Zuschuss ermitteln kannst.

    Hier der Link: http://www.handicap-bazar.de/kfz-hilfe-berechnung-einkommen/

    Bei deinem Gehalt kommt ein Zuschuss von 8.360 € raus, wenn du mit deiner Frau (Zwei-Personen-Haushalt) in Westdeutschland lebst (die Angaben wie immer bei solchen Rechnern "ohne Gewähr").

    Probiere es einfach mal aus.

    Viel Erfolg und viele Grüße
    Philipp
  • hallo,
    ich bin 29 jahre alt und arbeite seit 2014 ununterbrochen vollzeit ( bin festangestellter). ich verdiene monatlich netto 1.245€. ich habe 70 prozent gehbehinderung,ich bin rollstuhlfahrer, als merkzeichen habe ich G und B stehen aufm schwerbehindertenausweiss. wegen krankenhaus besuche und wegen paargutachtens hat es bisschen gedauert dass ich mit führerschein anfange,. naja ich habe seit 10 tagen führerschein, führerscheinkosten hat agentur für arbeit übenommen.
    natzt brauche ich natürlich auto, atuto muss auch umgebaut werden handgas- und handbremse usw.

    soo, ich habe vom arbeitsamt antrag wegen kfz hilfe bekommen, dies muss ich ausfüllen und halt wieder bei arbeitsamt wieder abgeben.

    Arbeitsamt will von mir 2 Angebote über Atuto:
    - Baujahr
    - Kilometerstand
    - Automarke
    - Preis.

    soo, ich muss in 3 Wochen mein antrag bei arbeitsamt abgeben. ja natürlich habe ich schon paar autos angeguckt, aber ich weiss es nicht bis Wieviel euro ich ein kfz über das arbeitsamt bekommen darf. weil ich weiss es nicht was mir zusteht. ich meine, arbeitsamt überprüft erst nachdem ich meine antrag abgegen habe mit mein einkommen usw.

    ich habe im internet gelesen dass ich mit mein netto einkommen 1.245€ 100% zuschuss bekommen würde. das heisst bis zu 9.500€ kfz zuschuss.
    wenn das so ist; zbs ich habe mir ein auto für 10.000€ ausgesucht, 9.500 übernimmt arbeitsamt und 500 € muss ich selber zahlen. ist das so richtig?oder wie soll ich das verstehen?

    und übernimmt arbeitsamt die kosten für auto umbau auch?

    hat jemand schon erfahrungen??

    DANKE
  • Das hängt vom Einkommen ab, Über die %le Pauschale kann die DRV auskunft geben. In der KFZ- Verordnung (im Intenet zugänglich) kann mann sich selbst erkundigen. Ob das Einkommen des Partners berücksichtigt wird ist mir nicht bekann, aber wäre nicht zulässig. Die Vorgaben dind Eindeutig, aber alles Nachzulesn in der KFZ-Verordnung, darf nicht älter als 5 Jahre alt sein, nicht mehr als KM? haben und und und
    Der Führerschein muss den Umbauten am Fahrzeug angepasst sein. Sowohl die Kosten des Führerscheins, als auch die der Umbaute werden zu 100% bezahlt und nicht mit den KFZ- Zuschuss verrechnet.

    Viel erfolg.
    Luloù
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