kfz steuer für behinderte
kann die Drittperson die das Fahrzeug nutz den Pkw auch anderweitig fahren
0
Antworten
-
Nein, das würde den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen!
Gruß Hippy
0 -
Hallo,
prinzipiell hat der User "Hippy" recht.
Wie du eine andere Nutzung erklären kannst, so das der Gesetzesinhalt der "KraftStG §3a Abs 3", nicht zutrifft, ... so mag eine fremde Person die Nutzung möglich sein.
Die KraftStG §3a Abs 3 besagt:
"(3) Die Steuervergünstigung der Absätze 1 und 2 steht den behinderten Personen nur für ein Fahrzeug und nur auf schriftlichen Antrag zu.
Sie entfällt, wenn das Fahrzeug zur Beförderung von Gütern (ausgenommen Handgepäck), zur entgeltlichen Beförderung von Personen (ausgenommen die gelegentliche Mitbeförderung) oder durch andere Personen zu Fahrten benutzt wird, die nicht im Zusammenhang mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung der behinderten Personen stehen."
(Auszug aus dem KraftStG §3a Abs 3) 🥺
Gruß
rollispeedy
0
Diese Diskussion wurde geschlossen.
Kategorien
- Alle Kategorien
- 6.7K Gesundheitsthemen
- 5.4K Körperliche Behinderungen
- 990 Psychische Krankheiten
- 26 Kognitive Behinderungen
- 37 Sinnesbehinderungen
- 104 Chronische Erkrankungen
- 139 Hilfsmittel, Therapie und allgemeine Gesundheit
- 136 Für Jugendliche & junge Erwachsene
- 25 U30 Austausch
- 92 Bildung & Studium
- 13 Beziehungen & Sexualität
- 1 Erwachsen werden
- 14.2K Lebensthemen
- 1.9K Arbeit & Karriere
- 6.1K Recht, Soziales & Finanzielles
- 2.7K Reisen & Mobilität
- 759 Partnerschaften & Beziehungen
- 77 Familie & Kinder
- 1.1K Bauen & Wohnen
- 1.6K Sport & Freizeit
- 63 Inklusion & Aktuelles
- 4.7K Community
- 112 Willkommen & Begrüssung
- 139 Post(s) von der Redaktion
- 10 Fachperson stellt sich vor
- 5 Peers stellen sich vor
- 2.9K Plauderecke
- 30 Good news
- 6 Do it yourself (DIY)
- 752 Suche & Biete
- 492 Forensupport & Feedback
- 334 Recherche