Hat man Vorteile mit Pflegestufen bei Arzttermine und med. Hilfsmittel?

Habe gehört, dass man leichter einen Arzt Termin bei höherer Pflegestufe bekommen kann.
Auch wenn med. Hilfsgeräte benötigt werden ist die Genehmigung durch GKV besser.

Antworten

  • Das trifft für viele sicherlich zu, denn eine höhere Pflegestufe ist meist auch mit einer schwereren Erkrankung verbunden und es kann schneller zu einem lebensbedrohlichen Zustand kommen. Zum Beispiel wird ein bewegungsunfähiger Pat. mit Pflegegrad 5 selbst bei einer leichten Bronchitis schnell einen Arzttermin bekommen, da die Gefahr einer Lungenentzündung gross ist. Aber bei einem Überbein oder einer neuer Brille wird er in der Regel genauso lange auf einen Termin warten müssen wie jeder andere auch. Das ein Arzt bei einem bewegungsunfähigen Patienten PG 5 bei Beschwerden mal schneller einen Termin vergibt, weil es eben schneller kritisch werden kann, sollte man weiss Gott nicht als Vorteil bezeichnen.
    Ein Hausarzt der seinen Pat. kennt wird die Dringlichkeit einzuschätzen wissen - man kann das nicht verallgemeinern. Ausserdem ist bei der Terminvergabe ja nicht der Pflegegrad massgebend, sondern das jeweils anstehende Problem. So bedarf z.B. eine Platzwunde eben der sofortigen "Näharbeit" unabhängig von der Pflegestufe und ein entschwundener SPK (suprapubischer Katheter) der baldigen Replazierung. Anderes nicht akutes kann auch auf einen Termin warten.
    Natürlich werden auch Hilfsmittel bei einer höheren Pflegestufe, bzw. Pflegegrad eher genehmigt, aber nicht wegen dem hohen Pflegegrad, sondern wegen der Funktionseinschränkung. Mein Freund, Pflegegrad 5, bekam ohne weiteres einen E-Rolli vom Feinsten. Ich bin jedoch ziemlich sicher du möchtest keinen solchen. Es würde bedeuten, dass Du nur noch den Kopf bewegen kannst. Aber er bekam auch eine Umfeldsteuerung. Also Du hast recht, mit einer höheren Pflegestufe, bzw. Pflegegrad bekommt man wirklich relativ leicht med. Hilfsmittel, aber Voraussetzung ist eben auch die erhebliche Bewegungseinschränkung bis zur fast Bewegungsunfähigkeit ... und ehrlich gesagt ... wer will die... also mein Freund würde auf diesen "Vorteil" gerne verzichten.
    Ich kann mir irgendwie schwer vorstellen, einen Termin beim Arzt zu holen und zu sagen und übrigens ich habe Pflegegrad x und zu erwarten, dass ich dann schneller einen Termin bekomme! Wenn es ein Notfall ist, werden sie einen einschieben und ansonsten schauen die in ihrem Terminkalender wann einer frei ist. Aber vielleicht berichten Dir noch andere von ihren Erfahrungen mit ihrem Pflegegrad.
    Gruss Tündi
  • Hallo tündi
    Danke für diese ausführliche Antwort
    Dein Bericht wird auch viele vom Forum interessieren.
    Ich habe die Frage aus folgendem Grund eröffnet:
    Mein Physiotherapeut der mich 2x wöchentlich behandelt empfahl mir ein MOTOmed bei der GKV zu beantragen.
    Er ist der Meinung dass ich durch intensives Training mit dem MOTOmed wieder laufen kann.
    Meine Hausärztin empfiehlt dies ebenfalls und möchte es von der Krankenkasse genehmigen lassen.
    Mich würde interessieren, welche Chance ich habe und ob ich auch mehrere Geräte bekommen könnte.
    Wie hoch ist die Kostengenehmigung,- Übernahme der Kasse und ob mehrere Genehmigungen möglich sind und nach welchen Kriterien handeln die Kassen.
    lg
    Berty
  • Hallo "indiatraveller"
    Ob du einen schnelleren Termin bei einem Arzt bekommst, liegt in dem Ermessen des behandelnden Arztes.
    Je nach Gesundheitssituation wird dann auch der Arzttermin vergeben, so handeln eigentlich alle Ärzte.
    Eine unterschiedliche Wahrnehmung des Arztes, Anweisungen an die Arzthelferin bei der Terminvergabe, eines notwendigen Arzttermin bei Kassenpatienten und Privatpatienten zu unterscheiden, möchte ich hier nicht dokumentieren 😢

    Bei der Hilfsmittelversorgung hat sich "regulär" durch das neue Pflegestärkungsgesetz etwas zum Vorteil für die Patienten geändert.
    Ist bei der Bewertung des Pflegegrades und bei den dokumentarischen med. Auswertung bereits eine Empfehlung für die Hilfsmittel enthalten, ist dieses bei Anforderung durch den Patienten an die Krankenkasse bereits als Verordnung anzusehen. Eine separate Verordnung mit Begründung des ausstellenden Arztes für die Krankenkasse ist nicht mehr notwendig.

    Sollte jedoch keine vergleichbare med. Bewertung des Pflegegrades (Hilfsmittelanforderungen in der Bewertung) vorliegen, wird der Weg zum Hilfsmittel weiterhin so beschwerlich sein wie früher auch. Es ist immer die Frage, in wie weit eine "Notwendigkeit" nachgewiesen wird.
    Selbstverständlich kannst du auch "mehrere Therapie-Geräte" beantragen jedoch ein Sportstudio bekommst du nicht finanziert. Geräte die auch eine Überwachung der Übungen bedürfen, werden wahrscheinlich abgelehnt. Hier wird dir die Krankenkasse eher einen alternativen Vorschlag machen.

    Gruß
    rollispeedy

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