Verhinderungspflege

Hallo,es geht mir um die verhinderungspflege.
Ich pflege meinen Vater seit über 6 Monaten ud die Kriterien für eine verhinderungspflege sibd soweit erfüllt.
Da ich nun eine Auszeit brauche möchte ich meinen Nachbarn für die Zeit einsetzen.gottseidank hat er zugesagt .ich würde gerne für 6 Wochen mich zurück ziehen da ich erfahren habe das man die Leistung hierfür mit der kurzzeitpflege Leistung noch um 800€ aufstocken könne.mein Nachbar freut sich natürlich über das Entgelt über 2400€.
Die frage hier ist : wie muss ich die stundenweise pflege beantragen und nachweisen ?
Ich freue mich auf hilfreiche beispiele Antworten. Danke
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Antworten

  • Stundenweise Pflege muss munter 8 Stunden am Tag erfolgen- sonst ist sie nicht mehr stundenweis- sonst sind wirklich nur die 6 Wochen möglich.
    Es reicht ein normales Formular der eigenen oder irgendeiner Pflegekasse auf dem steht, wann(Datum) zu welchem Stundensatz (normal ca 10,00 €) wieviele Stunden ( Uhrzeit von-bis wichtig jeden Tag höchstens 7,99 Std.) der Nachbar die Pflege übernommen hat. Unten muss er unterschreiben. Gründe: sonstige Gründe ( geht niemand was an, warum...) Pflegende Person: Privatperson. Fertig, einreichen bei Pflegekasse.
    Ich glaub die ca. 800 € mehr gibts nur, wenn keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wird.
    LG Ger
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  • Ich möchte aber auch die Leistung von der kurzzeitpflege miteinbeziehen,so daß ich mich dann gute 6 Wochen ausruhen kann.so hab ich es mit meinem Nachbarn vereinbart der dann tgl 7 Std die pflege übernehmen wird.
    Muss ich dies dann extra noch begründen ?
  • Avidan hat geschrieben:
    Hallo,es geht mir um die verhinderungspflege.
    Ich pflege meinen Vater seit über 6 Monaten ud die Kriterien für eine verhinderungspflege sibd soweit erfüllt.
    Da ich nun eine Auszeit brauche möchte ich meinen Nachbarn für die Zeit einsetzen.gottseidank hat er zugesagt .ich würde gerne für 6 Wochen mich zurück ziehen da ich erfahren habe das man die Leistung hierfür mit der kurzzeitpflege Leistung noch um 800€ aufstocken könne.mein Nachbar freut sich natürlich über das Entgelt über 2400€.
    Die frage hier ist : wie muss ich die stundenweise pflege beantragen und nachweisen ?
    Ich freue mich auf hilfreiche beispiele Antworten. Danke


    Hallo Avidan,
    Voraussetzung für Kurzzeitpflege ist der Pflegegrad 2 und 6 Monate Vorpflege. Das scheint erfüllt.
    Verhinderungspflege und Kurzeitpflege ist seit 01.01. 2017 kombinierbar und wird bis mag 3224,-€ übernommen.
    Einer extra Begründung bedarf es nicht.
    Ich warne aber davor Nachbarn ect die von Pflege wenig Ahnung haben wochenlang für die Pflege einzusetzen.
    Hier noch mal der genaue Text.:
    Was ändert sich mit dem neuen PSG II ab 2017 in der Kurzzeitpflege

    Ab dem 01.01.2017 kommen folgende Änderungen in der Kurzzeitpflege:
    •Es können prinzipiell 8 Wochen Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden.
    •Das Pflegegeld wird während der Kurzzeitpflege zu 50 % weiterbezahlt.
    •Kurzzeitpflege können alle Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad 2 bis 5 in Anspruch nehmen
    •Personen im Pflegegrad 1 erhalten keine Kurzzeitpflege. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Kurzzeitpflege mit den Leistungen aus dem Entlastungsbetrag (125 Euro) zu finanzieren. Der Begriff Entlastungsbetrag ersetzt ab 2017 den Begriff “zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen”.
    •Für die Kurzzeitpflege übernimmt die Pflegekasse Kosten in Höhe von bis zu 1.612 Euro.
    •Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege sind kombinierbar. Für den Kurzzeitpflege-Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung können für die Finanzierung des Pflegeaufenthaltes somit zum einen Leistungen aus der Kurzzeitpflege als auch in vollem Umfang aus der Verhinderungspflege hinzugenommen werden.- siehe Beispiel
    •Ab 2017 gibt es einen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil an den Kosten im Pflegeheim. Dies trifft jedoch nicht auf die Kurzzeitpflege zu. Hier übernimmt die Pflegekasse – wie oben beschrieben – 1.612 Euro.
    ----------------------------------------------------------------------------------------
    Formulare bitten die meisten KKs im Internet auf ihren HPs zum Download an.
    Gruß Hippy


  • Nun habe den Antrag eingereicht wie sie es sagten und zurück kam schreiben indem es heisst :
    Diese Aufwendungen erstatten wir im Kalenderjahr für insgesamt 42 tage bis zur Höhe von 1612€.die Leistung kann durch Übertragung von bislang nicht in Anspruch genommenen Ansprüchen der kurzzeitpflege um 806€ erhöht werden.ist die Pflegepersonal weniger als 8std am tag verhindert so erfolgt ausschließlich eine Abrechnung auf den Höchstbetrag nicht aber auf due höchstdauer von 42 tagen .für die Dauer der verhinderungspflege zahlen wir Ihnen gegebenfalls ein anteiliges pflegegeld .
    Wir bitten um Erklärung nach Beendigung der Pflege die Formulare vom Pfleger auszufüllen "

    Was soll das heißen ???
  • Nun habe den Antrag eingereicht wie sie es sagten und zurück kam schreiben indem es heisst :
    Diese Aufwendungen erstatten wir im Kalenderjahr für insgesamt 42 tage bis zur Höhe von 1612€.die Leistung kann durch Übertragung von bislang nicht in Anspruch genommenen Ansprüchen der kurzzeitpflege um 806€ erhöht werden.ist die Pflegepersonal weniger als 8std am tag verhindert so erfolgt ausschließlich eine Abrechnung auf den Höchstbetrag nicht aber auf due höchstdauer von 42 tagen .für die Dauer der verhinderungspflege zahlen wir Ihnen gegebenfalls ein anteiliges pflegegeld .
    Wir bitten um Erklärung nach Beendigung der Pflege die Formulare vom Pfleger auszufüllen "

    Was soll das heißen ???
  • Was soll was heißen?
    Steht doch ganz klar da!
    Bei weniger als 8 Std täglich Verhinderungspflege gilt die Begrenzung auf 42 Taqe nicht, da wird nach Stunden abgerechnet bis die 1612,-€ verbraucht sind, während der Zeit bekommst du 50% Pflegegeld weiter,
    (kleiner Tipp, setze 5 Tage die Woche an dann bekommst du das volle Pflegegeld)
    dazu kommen noch 806,-€ die von der Kurzzeitpflege übertragen werden können. Für diese Zeit gibt es aber kein Pflegegeld.
    Du solltest also mit dem Nachbarn einen Stundensatz vereinbaren wobei ich immer 12,-€ ansetze.
    Gehen wir von 6 Std täglich aus sind das 360,-€ die Woche, 6 Wochen wären dann 2160,-€.
    Lass dir je Woche 1 Quittung unterschreiben und reich die ein.
    Gruß Hippy
  • Danke vorerst für die Antwort 😀

    Bin jetzt aber etwas irritiert .miR wurde gesagt das das pflegegeld niemals darunter leiden würde.weder kürzung noch komplette einstellung .

    Wir würden bei verhinderungspflege 2400 € mit Übertragung kriegen wenn man es richtig mit stundenweise angibt .sie jedoch sagen das das pflegegeld darunter leiden würde :/
  • Das sage nicht nur ich sondern die Pflegekasse auch (für die Dauer der verhinderungspflege zahlen wir Ihnen gegebenfalls ein anteiliges pflegegeld ) Für die Zeit der Kurzzeitpflege gibt es kein Pflegegeld. Wofür auch.
    Möchtest du eine Pause machen oder Geld absahnen? 🥺
    Gruß Hippy
  • Absahnen? Das wird zu persönlich. Schade das sie direkt an so etwas denken.
    Mir geht es nicht um Geld ,mir geht es nur um die Rechte meiner Oma .wenn ich etwas nicht weiss dann frag ich hakt und recherchiere anstatt nichts zu tun .ich hoffe das ich mich richtig verständlich ausgedrückt habe.
    Trotzdem danke für Ihre Mühe
  • Die Rechte wurden von der Pflegekasse und mir bereits deutlich ausgeführt.
    Hippy
  • Besten Dank Hippy für Ihr mühe sehr hilfreich gewesen .

    Ich werde es versuchen die Daten so zu notieren wie sie es gesagt Haben ,5 tage am stk jeweils 7,5std,2 tage pausieren und danach wieder 5 tage am stk
  • Welchen Pflegegrad hat denn die Oma?
    Bei Pflegegrad 2 z.B. sind 7 1/2 Std täglich unglaubwürdig, sie sollte dann schon mindestens Pflegegrad 4 haben.
    Gruß Hippy
  • Pflegegrad 4 ....

    Die verhinderungspflege per stundenweise steht doch pflegegrad 2 pat auch zu ...Ob ich nun dann 7.5 Std nehme oder weniger hängt doch daki zusammen das ich letztendlich die summe von knapp 1600€ nicht überschreite oder
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  • Wenn du den max Betrag nicht brauchst dannnist das deine Entscheidung .lt Gesetz steht dir jedoch der Betrag zu ...Ob du sie in Erwägung ziehst ist deine Entscheidung .
  • jenner hat geschrieben:
    Nun will ich auch mal meinen Senf dazu geben.
    Ich habe auch PG 2 und brauche nie und nimmer den Betrag, der mir eigentlich "zusteht" und ebenfalls nicht die maximalen Stunden.
    Es kommt auf den persönlichen Bedarf an und nicht auf die Bestimmungen.

    jenner



    Hallo Jenner,
    du bekommst entweder 316,-€ im Monat und kümmerst dich selber um eine Pflegeperson oder du hast Kombinationsleistung von 689,-€ die der Pflegedienst verbrauchen kann, verbraucht er sie nicht bekommst du einen prozentualen Anteil ausgezahlt!
    Hippy
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  • Avidan hat geschrieben:
    Pflegegrad 4 ....

    Die verhinderungspflege per stundenweise steht doch pflegegrad 2 pat auch zu ...Ob ich nun dann 7.5 Std nehme oder weniger hängt doch daki zusammen das ich letztendlich die summe von knapp 1600€ nicht überschreite oder


    Wenn man als Grundpflege 95min tgl nach alten Recht zu Grunde gelegt hat wären doch 71/2Std etwas viel bei Pflegegrad 2 oder? Mit Grad 4 gibt's da keine Probleme, mich wundert nur daß du das bisher alleine geschafft hast, es ist doch ein ganz schöner Streß.
    Gruß Hippy
  • Nein nein ich glaube das ich mich falsch ausgedrückt habe.
    Die Std due ich tgl invertiere ist viel mehr ...Das steht aber nicht zu debatte.

    Die genannten 7.5std tgl vom Nachbarn habe ich deswegen vorgeschlagen weil mir gesagt wurde das letztendlich 42 tage und nicht mehr gebraucht dürfen .daher komme ich auf 7.5 Std tgl .....
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