gibt es einen automatischen pfleggrad bei merkzeichen H

Pflegegrad bei Merkzeichen H?

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  • Der GdB + Merkzeichen wird vom Versorgungsamt und der Pflegegrad von der Pflegekasse/Krankenkasse bewertet und unterliegen unterschiedlichen Kriterien der Bewertung. Sie sind auch voneinander unabhängig zu bewerten.
    Als Beispiel kann hier genannt werden, das er GdB + Merkzeichen nach der GdS-Tabelle bewertet wird und der Pflegegrad nach Aufwand einer Pflege und hier ist maßgeblich eine Orientierung nach einem Pflegetagebuch möglich.

    Gruß
    rollispeedy

    PS ..mal nachgeschobenes Argument: Jemand der Orientierungslos in seiner Umwelt ist und sich nicht zurecht findet außerhalb des Hauses, dem gesteht man ggf. das Merkzeichen "H" zu. Jedoch kann er dennoch in der Lage sein, sich in seiner Wohnung zurecht zu finden und ist auch in der Lage sich ohne fremde Hilfe selbst zu versorgen.
    Daher ist jeder Fall für sich zu bewerten. Der GdB ist eine Bewertung nach dem Grundsatz "Teilhabe in der Gesellschaft".
    Der Grad der Pflegestufe ist eine Bewertung der kognitiven Fähigkeiten im Zusammenhang seiner Lebenserhaltung.
  • Ja das ist mir alles klar, und doch steht da geschrieben Pflegebedürftigkeit, und somit Anspruch auf Pflegegeld besteht
    a) ab Pflegestufe ehemals 3- jetzt Pflegegrad 5 oder
    b) bei Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis. Die Frage ist ob es bei Merkzeichen H auch automatisch eine Einstufung in einen Pflegegrad gibt, und wenn ja in welchen, oder ob dieser dann doch wieder einzeln bei der Pflegeversicherung beantragt werden muss...???
    Nach neuem Pflegestärkungsgesetz übrigens ist die Einstufung in einen jetzt Pflegegrad nicht mehr nach Pflegetagebuch -sprich Stunden -sondern nach einem Punktesystem für Fähigkeiten und Kompetenzen der Selbstversorgung und psychischen Komponenten zu beurteilen.
    naja mal sehen ob noch jemand Bescheid weiß über Pflegeleistungen bei Merkzeichen H.
    LG Ger
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  • Ja und trotzdem gehts um genau das Thema.
    Im Anhang die Erklärung als Beilage zum Schwerbehindertenausweis mit Erklärung der Merkzeichen. Siehe unter Merkzeichen H letzter Punkt. Mitgeschickt zum Bescheid vom Versorgungsamt Schwaben.
    LG Ger
  • Ger hat geschrieben:
    Ja das ist mir alles klar, und doch steht da geschrieben Pflegebedürftigkeit, und somit Anspruch auf Pflegegeld besteht
    a) ab Pflegestufe ehemals 3- jetzt Pflegegrad 5 oder
    b) bei Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis. Die Frage ist ob es bei Merkzeichen H auch automatisch eine Einstufung in einen Pflegegrad gibt, und wenn ja in welchen, oder ob dieser dann doch wieder einzeln bei der Pflegeversicherung beantragt werden muss...???
    Nach neuem Pflegestärkungsgesetz übrigens ist die Einstufung in einen jetzt Pflegegrad nicht mehr nach Pflegetagebuch -sprich Stunden -sondern nach einem Punktesystem für Fähigkeiten und Kompetenzen der Selbstversorgung und psychischen Komponenten zu beurteilen.
    naja mal sehen ob noch jemand Bescheid weiß über Pflegeleistungen bei Merkzeichen H.
    LG Ger


    Ich kann mich da nur wiederholen! Du gibst Dir ja weitgehend selber bereits eine Antwort.

    Woher soll die Pflegekasse denn wissen, welcher Pflegegrad gerechtfertigt ist?
    Ob du es nun nach einem Punktesystem in Abhängigkeit der Zeit festmachen möchtest oder wie im alten Pflegebuch es rein nur vom Zeitaufwand in den einzelnen Rubriken bewertest.. usw. - das ändert doch nichts an der Sache, das es Bewertet werden muss. So sehen nun mal die Richtlinien es vor - Antrag - med. Bewertung der Pflegekasse - Gradbewertung - und je nach Pflegegrad besteht ein Anspruch auf Leistungen aus der Pflegekasse. Was ist daran nicht zu verstehen?
    Wenn ein Merkzeichen "H" vorliegt, ist immer davon auszugehen, das wie bisher eine Pflegestufe wahrscheinlich war und nach den Pflegegraden nun ein Pflegegrad wahrscheinlich ist.
    In erster Linie sind die Pflegegrade wegen der Demenzerkrankungen und vergleichbaren gesundheitlichen Einschränkungen entstanden, weil es vereinfacht werden sollte, das Hilfen nach dem SGB XI geleistet werden können. Was unter dem alten Pflegestufen nicht der Fall war.
    Demenzerkrankte hatten auch einen GdB 100 und das Merkzeichen H - hatten aber wenige bis keine Chancen im Bestimmten Krankheitsstadien dennoch einen Pflegeanspruch geltend zu machen. Das hat sich nun mit den Pflegegraden geändert.

    Gruß
    rollispeedy

    PS : um deine Eingangsfrage nochmals zu beantworten: Es gibt keine automatische Einstufung in ein Pflegegrad, nur weil man ein Merkzeichen "H" im Schwerbehindertenausweis vermerkt bekommen hat.
    Das unter anderem jetzt durch die neuen Pflegegrade andere gesundheitlichen Erschwernisse, durch die neue Regelungen, ebenos ein Anspruch haben auf ein Pflegegrad, weil ein "H" im Schwerbehindertenausweis steht - hat nichts mit den Bewertungsrichtlinien der Pflegegrade zu tun.
  • Ger hat geschrieben:
    Pflegegrad bei Merkzeichen H?


    Hallo Ger,
    leider steht in vielen Dokumenten daß mit dem Merkbuchstaben "H" automatisch ein Pflegegrad erreicht ist.
    Das ist verwirrend weil manche, so wie du jetzt glauben du hättest automatisch den Pflegegrad 4 oder 5 und würdest entsprechendes Pflegegeld bekommen.
    Richtig muß es heißen daß der Merkbuchstabe "H" einem Pflegegrad 4 oder 5 gleich steht!
    Du mußt also einen Antrag bei deiner Krankenkasse auf Pflegegrad stellen. Daß dir dann ein Pflegegrad zugewiesen wird ist dann eine reine Formsache. Natürlich wird der MDK das prüfen.
    Also ran an den Antrag (kannst du bei vielen KK online runterladen), Kopie deines Schwerbehindertenausweises beilegen und ab damit.
    Ich hoffe du siehst jetzt klarer.
    Gruß Hippy

    Berlin - Übernehmen Kinder die Pflege ihrer Eltern selbst, dürfen sie den Pflege-Pauschbetrag von 924 Euro geltend machen. Die Voraussetzung: Der Pflegebedürftige muss die Pflegestufe III oder einen Behindertenausweis mit dem Merkzeichen „H“ haben. Ab Januar 2017 werden die Pflegestufen aber durch Pflegegrade ersetzt.

    Laut einem aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums steht dem Merkzeichen „H“ dann die Einstufung in die Pflegegrade 4 und 5 gleich. Handlungsbedarf besteht aber bei laufenden Pflegefällen nicht: „Die Umstellung wird in der Regel automatisch erfolgen“, erklärt Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine

  • rollispeedy hat geschrieben:
    Ger hat geschrieben:
    Ja das ist mir alles klar, und doch steht da geschrieben Pflegebedürftigkeit, und somit Anspruch auf Pflegegeld besteht
    a) ab Pflegestufe ehemals 3- jetzt Pflegegrad 5 oder
    b) bei Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis. Die Frage ist ob es bei Merkzeichen H auch automatisch eine Einstufung in einen Pflegegrad gibt, und wenn ja in welchen, oder ob dieser dann doch wieder einzeln bei der Pflegeversicherung beantragt werden muss...???
    Nach neuem Pflegestärkungsgesetz übrigens ist die Einstufung in einen jetzt Pflegegrad nicht mehr nach Pflegetagebuch -sprich Stunden -sondern nach einem Punktesystem für Fähigkeiten und Kompetenzen der Selbstversorgung und psychischen Komponenten zu beurteilen.
    naja mal sehen ob noch jemand Bescheid weiß über Pflegeleistungen bei Merkzeichen H.
    LG Ger


    .
    Das unter anderem jetzt durch die neuen Pflegegrade andere gesundheitlichen Erschwernisse, durch die neue Regelungen, ebenos ein Anspruch haben auf ein Pflegegrad, weil ein "H" im Schwerbehindertenausweis steht - hat nichts mit den Bewertungsrichtlinien der Pflegegrade zu tun.


    Doch hat es, nach dem in 2017 in Kraft getretenen Pflegestärkungsgesetz.
    Ich spare mir jetzt Gesetze und Bestimmungen, damit können die wenigsten etwas anfangen.
    Gruß Hippy
  • Ja, das war meine frage, danke Hippy, das etwas wo ich ansetzen kann.
    Der eigentliche Fall: Unsere 5-jährige Tochter hatte Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz>>umgeleitet in Pflegegrad 4. Soweit korrekt. Von der Pflegekasse wurde trotzdem ein neues Gutachten gefordert. Ein wahrscheinlich von Prämie gelockter Gutachter hat auf Pflegegrad 3 zurückgestuft und Pflegestunden auf 4 pro Woche reduziert.>>> keine Rentenbeiträge mehr für Pflege. Frage dazu : Gibts dafür keinen Bestandsschutz?
    Für die Pflegestufe wird natürlich weiterhin Stufe 4 wegen Bestandsschutz bezahlt.
    Wahrscheinlich ist das Ziel der Kassen die Gutachter dazuzubringen irgendwann die Pflegestufe komplett zu streichen- dann gibts nämlich auch keine Leistung mehr.
    Jetzt war nach Widerspruch neue Begutachtung. Der neue Gutachter hat schon angemerkt dass wohl etwas mehr Pflegebedarf besteht als im Vorgutachten. Bin mal gespannt was jetzt rauskommt.
    Interressant wie gesagt, da im Ausweis 80% mit Merkzeichen B,G,H steht ob der 1. Gutachter überhaupt in Pflegegrad 3 zurückstufen durfte. wenn nicht hätten wir uns die neue Begutachtung komplett sparen können mit Verweis auf Pflegegrad 4-5 bei Merkzeichen H . Den Passus Merkzeichen H entspricht gleich Anspruch auf Pflegegrad hab ich leider erst gestern entdeckt. Auch den Pflegepauschbetrag von 924,00 € hab ich erst gestern nachmittag entdeckt und meinem Steuerberater mal wieder was beigebracht. >>>Beratung wie immer schlecht. 2 Jahre verschenkt.
    Hippy: Das aktuelle Schreiben des Bundesfinanzministeriums hätte ich gerne- wo kann ich denn das runterladen?
    Also nochmal vielen Dank für die interessanten Beiträge.
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