Förderung gemäß § 16e SGB II - Arbeitsrechtliche Frage
MyHandicap User
✭✭✭
Hallo,
ich brauche euren Rat:
Seit 2007 bin ich nun bei meinen Arbeitgeber (gemeinnützige Einrichtung) beschäftigt und habe im April eine Anfrage auf eine Gehaltsanpassung gestellt. Natürlich auch gut vorbereitet und ich habe meine Anfrage begründet. Darunter habe ich auch argumentiert, dass ich im Laufe der 10 Jahre immer mehr Aufgabengebiete angenommen habe, dass ich aufgrund meiner Erfahrungen produktiver geworden bin.
Nur da erfuhr ich erst einmal Dinge zu meiner Förderung, die mir fast den Boden unter den Füßen weggezogen haben.
Meine Anfrage wurde aus folgenden Gründen abgelehnt:
Sobald sich mein AV ändert, wird mir die Förderung von der Agentur für Arbeit entzogen.
Dies passiert auch aufgrund meiner Weiterentwicklung im Betrieb. Überdies hieß es, dass es dann für mich nie wieder irgendwelche Förderungszuschüsse geben würde. Und ohne die Förderung wäre ich meinen Job los, weil sich mein AG mich als AN nicht leisten könnte. Und das möchte ich nicht riskieren.
Eigentlich hatte mein Vorgesetzter die Absicht, doch bei der Arbeitsagentur anzufragen, doch dieses traut er sich nicht mehr, da er Überprüfungen fürchtet und demzufolge auch eine Kürzung der Förderung.
Um ehrlich zu sein kann ich mir nicht wirklich vorstellen, dass es solche Verträge tatsächlich gibt. Okay, mein AG wird die Förderung bis zu meiner Berentung für mich bekommen. Um die möglichen 75 % zu bekommen, muss mein Chef jährlich einem schriftlichen Bericht über mich verfassen, in dem er meine Schwächen hervorhebt.
Das mit der Dauerförderung ist ja schön und gut, zumal ich aufgrund meines GdB 80 % nie einen Job auf dem ersten Arbeitsmarkt bekommen würde. Und ob ich mich nun weiter entwickle oder nicht, ob mit Veränderung des AV oder ohne durch Gehaltserhöhung, an meinem Schwerbehindertenstatus ändert sich ja nichts.
Natürlich habe ich mir den Paragraphen mal durch gelesen, aber darin stand nichts von dem Entzug der Förderungen unter den Bedingungen? Es hieß auch vonseiten meines Chefs, dass dies von der Agentur für Arbeit entschieden wurde.
Nun meine Fragen:
1. Ist es richtig, dass ich bezüglich Gehaltsanpassungen und Vertragsänderungen, gegenüber meinen Kollegen benachteiligt werde? Es ist doch nur normal, dass sich ein AN weiter entwickeln möchte und auch mal nach einer Gehaltsanpassung fragt, ob mit oder ohne Behinderung. Oder erwarte ich da zu viel?
2. Wo kann ich mich diesbezüglich beraten lassen, ohne dass gleich der Kostenträger mit ins Spiel kommt? Integrationsamt? Arbeitnehmerkammer? Ein Rechtsanwalt wäre mir zu teuer.
Vielen Dank im Voraus für Eure Tipps.
Mit freundlichen Grüßen
bremerin1971
ich brauche euren Rat:
Seit 2007 bin ich nun bei meinen Arbeitgeber (gemeinnützige Einrichtung) beschäftigt und habe im April eine Anfrage auf eine Gehaltsanpassung gestellt. Natürlich auch gut vorbereitet und ich habe meine Anfrage begründet. Darunter habe ich auch argumentiert, dass ich im Laufe der 10 Jahre immer mehr Aufgabengebiete angenommen habe, dass ich aufgrund meiner Erfahrungen produktiver geworden bin.
Nur da erfuhr ich erst einmal Dinge zu meiner Förderung, die mir fast den Boden unter den Füßen weggezogen haben.
Meine Anfrage wurde aus folgenden Gründen abgelehnt:
Sobald sich mein AV ändert, wird mir die Förderung von der Agentur für Arbeit entzogen.
Dies passiert auch aufgrund meiner Weiterentwicklung im Betrieb. Überdies hieß es, dass es dann für mich nie wieder irgendwelche Förderungszuschüsse geben würde. Und ohne die Förderung wäre ich meinen Job los, weil sich mein AG mich als AN nicht leisten könnte. Und das möchte ich nicht riskieren.
Eigentlich hatte mein Vorgesetzter die Absicht, doch bei der Arbeitsagentur anzufragen, doch dieses traut er sich nicht mehr, da er Überprüfungen fürchtet und demzufolge auch eine Kürzung der Förderung.
Um ehrlich zu sein kann ich mir nicht wirklich vorstellen, dass es solche Verträge tatsächlich gibt. Okay, mein AG wird die Förderung bis zu meiner Berentung für mich bekommen. Um die möglichen 75 % zu bekommen, muss mein Chef jährlich einem schriftlichen Bericht über mich verfassen, in dem er meine Schwächen hervorhebt.
Das mit der Dauerförderung ist ja schön und gut, zumal ich aufgrund meines GdB 80 % nie einen Job auf dem ersten Arbeitsmarkt bekommen würde. Und ob ich mich nun weiter entwickle oder nicht, ob mit Veränderung des AV oder ohne durch Gehaltserhöhung, an meinem Schwerbehindertenstatus ändert sich ja nichts.
Natürlich habe ich mir den Paragraphen mal durch gelesen, aber darin stand nichts von dem Entzug der Förderungen unter den Bedingungen? Es hieß auch vonseiten meines Chefs, dass dies von der Agentur für Arbeit entschieden wurde.
Nun meine Fragen:
1. Ist es richtig, dass ich bezüglich Gehaltsanpassungen und Vertragsänderungen, gegenüber meinen Kollegen benachteiligt werde? Es ist doch nur normal, dass sich ein AN weiter entwickeln möchte und auch mal nach einer Gehaltsanpassung fragt, ob mit oder ohne Behinderung. Oder erwarte ich da zu viel?
2. Wo kann ich mich diesbezüglich beraten lassen, ohne dass gleich der Kostenträger mit ins Spiel kommt? Integrationsamt? Arbeitnehmerkammer? Ein Rechtsanwalt wäre mir zu teuer.
Vielen Dank im Voraus für Eure Tipps.
Mit freundlichen Grüßen
bremerin1971
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Antworten
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Da solltest du mal direkt mit dem Arbeitsamt reden!
Die Entlohnung in ein und dem selben Betrieb, für die gleiche Arbeit und Leistungserbringung, sollte identisch sein.
Aber dennoch, müsstest du ein "Bescheid" des Arbeitsamtes haben, worin die Fördermaßnahme detailliert benannt ist. Also sind deine Arbeitsfelder und die zu bewerkstelligen Arbeiten klar durch eine "Arbeitsplatzbeschreibung" gegenüber der Förderstelle ausgewiesen.
Dennoch habe ich die Nachfrage, wie du bereits in deinem Anhang "die Verwaltungsrichtlinie des Arbeitsamtes", wie du gefördert werden kannst und unter welchen Voraussetzungen diese laufen???
Auszug aus der Verwaltungsrichtlinie:
"2.2.1 Förderdauer Die Förderdauer beträgt gem. § 16e Abs. 3 Nr. 4 SGB II maximal 24 Monate innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren. Der Zeitraum beginnt mit dem ersten geförderten Arbeitsverhältnis nach § 16e Abs. 1 SGB II. Die Entscheidung bezüglich der Förderdauer ist nachvollziehbar zu dokumentieren und richtet sich nach der Prognoseentscheidung. Eine Förderung ist längstens bis zur Altersgrenze nach § 7a SGB II möglich"
Wie kommt es zu einer Fördermaßnahme über diesen Zeitraum hinaus (10 Jahre)?????? Eine Fördermaßnahme muss von Haushaltsjahr zu Haushaltsjahr neu intern in der Agentur bewilligt werden, daher unterliegt es einer Kontrolle.
Ein guter Ansprechpartner für dich ist auch der IFD (Integrationsfachdienst) , das ist eine Institution, die fachlich und übergreifend zwischen Kostenträgern angesiedelt ist - um behinderte Arbeitnehmern zu unterstützen und beratend zu begleiten. Sowie auch Arbeitgebern informativ zur Seite stehen. Dies ist eine Institution, um nicht von einem Kostenträger zu dem anderen verwiesen zu werden. Es ist eine bundesweite Einrichtung. Die Träger dieser Einrichtung kann regional Unterschiedlich sein, wo du sie findest und welcher IFD für dich zuständig ist, kannst du bei deinem Versorgungsamt erfahren oder auch im Internet.
Gruß
rollispeedy
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